Full text: Die Schweiz

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den Getreidebau zugunsten der Wiesen und der Viehzucht einzu 
schränken. Die Obrigkeit einzelner Orte bemühte sich umsonst, 
ihn zu unterstützen, um der Brotteueruug vorzubeugen. Der Rat 
von Luzern gebot 1438 den Landvögtcn, der Umwandlung des 
Ackerlandes in Wies- und Weideland entgegenzutreten. Die 
Regierung von Obwalden erliest im gleichen Sinne Verord 
nungen und setzte für den Ackerbau Belohnungen aus. Zu 
Waldmanns Zeit verbot der Rat von Zürich, das Ackerland zu 
Rebland zu machen. 
Die Landwirtschaft des Mittellandes setzt sich, La»dwi>, 
wenn auch zum Teil in anderen Formen, in das Ge-^ »nd J?r« 
birgsland hinein fort. Äcker und Wiesen, Obstgärten 
und Reben dringen durch die Alpentäler bis zu be 
trächtlicher Höhe vor. Die über der Waldgrenze liegenden 
ausgedehnten Grasflächen bienen dein Talvieh zur 
Sommerweide; sie sind die Grundlage der für die Vieh 
zucht so wertvollen Alpwirtschaft. Im Jura beschränkt 
sich der Ackerbau meist auf die weilen Talmulden; die 
Sohlen der Längstäler haben außer der geschützten Lage 
auch den Vorzug größerer Fruchtbarkeit gegenüber dem 
zerklüfteten Felsbvden der Berghalden. Auf den trok- 
kenen Plateauflächen und Bergrücken ist neben dem Wald 
zumeist das Weideland die einzig mögliche Kultur und 
die Viehhaltung der Haupterwerb der bäuerlichen Be 
völkerung. 
Die Entsumpfungen und Bodenverbesserungen, von 
Kanton und Bund unterstützt, bringen der Landwirt- der Landwirt 
schaft einen erwünschten Zuwachs an Kulturland. Eine Wa,t 
Reihe von Unterrichtsanstalten dienen der Berufsbildung, 
so die laridwirtschaftliche Abteilung der Eidgenössischen 
Technischen Hochschule, die Schulen für Ackerbau, Molkerei, 
Obst- und Weinbau, die landwirtschaftlichen Winter 
schulen. Zahlreiche Vereine fördern die Interessen ihres 
Standes; die meisten haben sich zum Schweizerischen 
Bauernverband zusammengeschlossen. Ihren Bestrebun-
	        
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