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den Getreidebau zugunsten der Wiesen und der Viehzucht einzu
schränken. Die Obrigkeit einzelner Orte bemühte sich umsonst,
ihn zu unterstützen, um der Brotteueruug vorzubeugen. Der Rat
von Luzern gebot 1438 den Landvögtcn, der Umwandlung des
Ackerlandes in Wies- und Weideland entgegenzutreten. Die
Regierung von Obwalden erliest im gleichen Sinne Verord
nungen und setzte für den Ackerbau Belohnungen aus. Zu
Waldmanns Zeit verbot der Rat von Zürich, das Ackerland zu
Rebland zu machen.
Die Landwirtschaft des Mittellandes setzt sich, La»dwi>,
wenn auch zum Teil in anderen Formen, in das Ge-^ »nd J?r«
birgsland hinein fort. Äcker und Wiesen, Obstgärten
und Reben dringen durch die Alpentäler bis zu be
trächtlicher Höhe vor. Die über der Waldgrenze liegenden
ausgedehnten Grasflächen bienen dein Talvieh zur
Sommerweide; sie sind die Grundlage der für die Vieh
zucht so wertvollen Alpwirtschaft. Im Jura beschränkt
sich der Ackerbau meist auf die weilen Talmulden; die
Sohlen der Längstäler haben außer der geschützten Lage
auch den Vorzug größerer Fruchtbarkeit gegenüber dem
zerklüfteten Felsbvden der Berghalden. Auf den trok-
kenen Plateauflächen und Bergrücken ist neben dem Wald
zumeist das Weideland die einzig mögliche Kultur und
die Viehhaltung der Haupterwerb der bäuerlichen Be
völkerung.
Die Entsumpfungen und Bodenverbesserungen, von
Kanton und Bund unterstützt, bringen der Landwirt- der Landwirt
schaft einen erwünschten Zuwachs an Kulturland. Eine Wa,t
Reihe von Unterrichtsanstalten dienen der Berufsbildung,
so die laridwirtschaftliche Abteilung der Eidgenössischen
Technischen Hochschule, die Schulen für Ackerbau, Molkerei,
Obst- und Weinbau, die landwirtschaftlichen Winter
schulen. Zahlreiche Vereine fördern die Interessen ihres
Standes; die meisten haben sich zum Schweizerischen
Bauernverband zusammengeschlossen. Ihren Bestrebun-