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auch noch besteht. Nach dem Weltpostvertrage (Artikel 12,3)
dürfen zwar ausser dem vereinbarten internationalen Porto des
Weltpostvereins keine andern Porto-Gebühren vom Empfänger
oder Absender erhoben werden, also aucli kein Bestellgeld. Doch
in Sonderpostvereinen ist letzteres natürlich zulässig, wenn nichts
dem entgegenstehendes vereinbart wird.
In Russland werden Briefe an Landbewohner in Orten
ohne Postanstalten von der Reichspost nicht bestellt, sondern
die Landschaftsämter (Semstwos), die eigne Landposten haben
(über 1000), übernehmen die Briefe zur Bestellung gegen eine
vom Empfänger zu zahlende Gebühr von 2 — 5 Kopeken (4,3
bis 10,8 Pf-) 1 )- In den Vereinigten Staaten waren 1905 von
68 131 Postanstalten nur 1144 (solche in Städten mit mehr als
10 000 Einwohnern oder mehr als 10 000 Dollar Posteinnahmen),
welche eine Ortsbestelleinrichtung besassen 1 2 ), so dass also im
übrigen die eingehenden Briefe von der Post — mit Kosten oder
Zeitverlusten — abgeholt werden müssen. In Canada besteht
ebenso nur in grossen Orten eine gebührenfreie Briefbestellung,
sonst aber ein Bestelldienst durch besondere Boten gegen eine
besondere Gebühr, die nicht über 2 Cents (8,4 Pf.) hinausgehen
darf. Und ähnlich ist es in manchen andern Ländern.
Somit können wir also mit Recht behaupten, dass der
chinesische Weltpostverein ganz China mitumfasst und
das billige chinesische Reichs-Porto für Briefe (4 Pf.), die etwa
von den Orten mit Auslandspostämtern neu frankiert noch nach
andern chinesischen Orten ohne ausländische Postanstalt
weiter gehen, bloss als Bestellgeld erscheint, ebenso wie
das in den erwähnten andern Ländern. Die Hauptsache ist
immer, dass das chinesische Reich und seine für den Welt
verkehr wichtigsten Städte mittels des billigen Inlandsportos
der vielen angeschlossenen Länder des gelben Sonderpostvereins
erreicht werden können. Das ist ein grosser Sieg des Welt
pennyportogedankens. Bloss die A^erschiedenheit der zur
Briefaufgabe zu benutzenden fremden Postämter in China und
die kleinen Portounterschiede und verschiedenen Marken sind
1 ) Vgl. „Deutsche Verkehrs-Zeitung“ 1900, S. 101; „Das Landpost
wesen Russlands“, und Sieblist, „Die Post im Auslande“ 1900, S. 2;>5.
2 ) Vgl. „Archiv für Post und Telegraphie“ 1906, S. 323 f.