tatsächlich auch dem Verein angegliedert. Mit ihren
eigenen Postveinvaltungen und Staatswesen traten sie ihm offi
ziell erst später bei, nämlich vom 1. Januar 1852 ab. 11 )
Das war also zeitweilig ein Zustand, wie er jetzt
in China herrscht; durch die Postanstalten eines fremden
Staates, neben der eigenen Landespost, wird ein Staats
wesen in ein internationales Postvereinsverhältnis ge
bracht.
Aber Preussen übte ausserdem vertragsmässig in Anhalt-
Bernburg und Göthen, in Schwarzburg-Sondershausen
und Rudolstadt, in der Weimarschen Enklave Allstedt
und in Waldeck-Pyrmont das Postregal aus 13 ), so dass auch
diese Länder durch eine fremde Postverwaltung dem
Postverein angegliedert waren.
Zu erwähnen wäre hier auch die eigenartige Stellung der
Post des Pürsten von Thurn und Taxis, die durch seine
Belehnung durch den Römischen Kaiser mit dem erblichen
Reichs-General-Postmeisteramt (1595 und 1615) — komischer
Weise aber gerade in den Ländern, die nicht österreichisch waren
und wo die kaiserliche Macht in Wirklichkeit versagte — wohl
den Charakter eines Reichsregals erhielt, tatsächlich aber doch
ein privates Erwerbsunternehmen eines einzelnen Crossspediteurs
war, das 1848 jährlich etwa eine Million Culden — 1865 aber
750 000 El. — Reingewinn abwarf und erst am 1. Juli 1867 nach
Ablösung durch Preussen gegen die Summe von 9 Millionen
Mark einging. 13 ) 1848 erstreckte sich das Taxissche Postgebiet
über 16 deutsche Staaten und umfasste 2675 Quadratmeilen
(147 125 qkm); 1865 waren es noch 674 Quadratmeilen (37 070 qkm)
mit 3,2 Millionen Einwohnern. Es bestanden da 437 Post- lX
lX ) Stephan, Geschichte der preussischen Post, S. 495 und 502.
12 ) Stephan, S. 507 ff. In Krakau bestand ein prenssisohes Postamt
bis 1847.
13) yg]. hierzu Stephan, Geschichte der preussischen Post; Crole,
Geschichte der deutschen Post (1889), S. 256ff.; Archiv für Post und Tele
graphie 1907, S. 433—442; „Die deutschen Lehensposten des 17. bis 19. Jahr
hunderts“ von H. Herzog (mit Quellenangaben); E. Krickeberg, Heinrich
v. Stephan (1897), S. 54—69; K. Techentin, Heinrich v. Stephan (1899),
S. 20—37. Ausserdem die wissenschaftliche Spezialliteratur über die Ge
schichte des Hauses Thum und Taxis.