Full text : Weltporto-Reform

tatsächlich  auch  dem  Verein  angegliedert.  Mit  ihren
eigenen  Postveinvaltungen  und  Staatswesen  traten  sie  ihm  offiziell ­
  erst  später  bei,  nämlich  vom  1.  Januar  1852  ab. 11 )
Das  war  also  zeitweilig  ein  Zustand,  wie  er  jetzt
in  China  herrscht;  durch  die  Postanstalten  eines  fremden
Staates,  neben  der  eigenen  Landespost,  wird  ein  Staatswesen ­
  in  ein  internationales  Postvereinsverhältnis  gebracht. ­

Aber  Preussen  übte  ausserdem  vertragsmässig  in  Anhalt-Bernburg
  und  Göthen,  in  Schwarzburg-Sondershausen
und  Rudolstadt,  in  der  Weimarschen  Enklave  Allstedt
und  in  Waldeck-Pyrmont  das  Postregal  aus 13 ),  so  dass  auch
diese  Länder  durch  eine  fremde  Postverwaltung  dem
Postverein  angegliedert  waren.
Zu  erwähnen  wäre  hier  auch  die  eigenartige  Stellung  der
Post  des  Pürsten  von  Thurn  und  Taxis,  die  durch  seine
Belehnung  durch  den  Römischen  Kaiser  mit  dem  erblichen
Reichs-General-Postmeisteramt  (1595  und  1615)  —  komischer
Weise  aber  gerade  in  den  Ländern,  die  nicht  österreichisch  waren
und  wo  die  kaiserliche  Macht  in  Wirklichkeit  versagte  —  wohl
den  Charakter  eines  Reichsregals  erhielt,  tatsächlich  aber  doch
ein  privates  Erwerbsunternehmen  eines  einzelnen  Crossspediteurs
war,  das  1848  jährlich  etwa  eine  Million  Culden  —  1865  aber
750  000  El.  —  Reingewinn  abwarf  und  erst  am  1.  Juli  1867  nach
Ablösung  durch  Preussen  gegen  die  Summe  von  9  Millionen
Mark  einging. 13 )  1848  erstreckte  sich  das  Taxissche  Postgebiet
über  16  deutsche  Staaten  und  umfasste  2675  Quadratmeilen
(147  125  qkm);  1865  waren  es  noch  674  Quadratmeilen  (37  070  qkm)
mit  3,2  Millionen  Einwohnern.  Es  bestanden  da  437  Post-  lX
lX )  Stephan,  Geschichte  der  preussischen  Post,  S.  495  und  502.
12 )  Stephan,  S.  507  ff.  In  Krakau  bestand  ein  prenssisohes  Postamt
bis  1847.
13)  yg].  hierzu  Stephan,  Geschichte  der  preussischen  Post;  Crole,
Geschichte  der  deutschen  Post  (1889),  S.  256ff.;  Archiv  für  Post  und  Telegraphie ­
  1907,  S.  433—442;  „Die  deutschen  Lehensposten  des  17.  bis  19.  Jahrhunderts“ ­
  von  H.  Herzog  (mit  Quellenangaben);  E.  Krickeberg,  Heinrich
v.  Stephan  (1897),  S.  54—69;  K.  Techentin,  Heinrich  v.  Stephan  (1899),
S.  20—37.  Ausserdem  die  wissenschaftliche  Spezialliteratur  über  die  Geschichte ­
  des  Hauses  Thum  und  Taxis.
            
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