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Berlin, Prenzlau und Peileberg angelegt wurden, -fand die Post
behörde es selbstverständlich, dass für jeden Brief auf diesen
Routen ein Portozuschlag bezahlt wurde.
Dieser veraltete Gesichtspunkt ist sicherlich mit Schuld
daran, dass die immer noch bestehenden internationalen Zu
schläge zum Inlandsporto so lange aufrecht erhalten bleiben und
immer wieder mit den allgemeinen Transitkosten in Verbindung
Der Satz von 6 Centimes für jeden übernommenen losen Brief d. h.
ungefähr 6 Tranken pro Kilogramm ist natürlich ein unhaltbar hoher
Tarif, höher, als z. B. das inländische Briefporto in China (4 Pf.) und
Ostindien (4,25 Pf.). Denn es wird ja ein lose übernommener Transitbrief,
den man allenfalls sortiert und in geschlossene Transite zur Weitersendung
verpackt, doch nicht ausgetragen (was noch eine Arbeit wäre), sondern
bloss mit der Masse weiter befördert. Allerdings kann die ihn über
nehmende Verwaltung in die Lage kommen, heim Weitersenden selbst
dafür Transitgebühren (für geschlossenen Transit) zu bezahlen (vergl.
„Deutsche Verkehrs-Zeitung“ 1904, S. 431; vergl. auch „Archiv für Post und
Telegraphie“ 1906, S. 436). Doch auch dann bleibt der Satz durchschnittlich
noch hoch und die Kontrolle angesichts der Geringfügigkeit solcher Fälle
unverhältnismässig umständlich.
Anträge auf volle Unentgeltlichkeit des losen Transits wurden öfter
gestellt, aber gingen nicht drrroh.
Der Seetrausit — von dem bisher noch nicht die Rede war — stellt
eigentlich eine noch schwierigere Frage dar; denn die Briefschaften, die,
die Meere und Ozeane durchkreuzend, nach andern Ländern und Weltteilen
gehen, müssen private oder staatliche oder subventionierte Postdampfer
linien benutzen.
Früher wurden oft fabelhaft hohe Seetransitgebtihren gefordert;
wahre Seeschlangentarife. England erhob für den ostindischen Verkehr
oder anderweit Gebühren bis zu 104 Fr. für jedes Kilogramm, noch kurz
vor 1876, so dass also auf einen Brief alleilt etwa 1 Fr. kam. (Vgl „Archiv
für Post und Telegraphie“ 1897, S. 310 und Weithase, Geschichte des
Weltpostvereins 1895, S. 65.)
Die Seetransitgebühren haben sich folgendermassen ent
wickelt (nach den Beschlüssen der einzelnen Kongresse):
Gebührensätze für jedes Kilogramm.
Briefe und
Drucksachen
u. dgl.
über 300 Seemeilen
bis zu 300 Seemeilen
unentgeltlich
i höchstens höchstens
j 6,50 Fr. 50 Centimes