Full text: Weltporto-Reform

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Berlin, Prenzlau und Peileberg angelegt wurden, -fand die Post 
behörde es selbstverständlich, dass für jeden Brief auf diesen 
Routen ein Portozuschlag bezahlt wurde. 
Dieser veraltete Gesichtspunkt ist sicherlich mit Schuld 
daran, dass die immer noch bestehenden internationalen Zu 
schläge zum Inlandsporto so lange aufrecht erhalten bleiben und 
immer wieder mit den allgemeinen Transitkosten in Verbindung 
Der Satz von 6 Centimes für jeden übernommenen losen Brief d. h. 
ungefähr 6 Tranken pro Kilogramm ist natürlich ein unhaltbar hoher 
Tarif, höher, als z. B. das inländische Briefporto in China (4 Pf.) und 
Ostindien (4,25 Pf.). Denn es wird ja ein lose übernommener Transitbrief, 
den man allenfalls sortiert und in geschlossene Transite zur Weitersendung 
verpackt, doch nicht ausgetragen (was noch eine Arbeit wäre), sondern 
bloss mit der Masse weiter befördert. Allerdings kann die ihn über 
nehmende Verwaltung in die Lage kommen, heim Weitersenden selbst 
dafür Transitgebühren (für geschlossenen Transit) zu bezahlen (vergl. 
„Deutsche Verkehrs-Zeitung“ 1904, S. 431; vergl. auch „Archiv für Post und 
Telegraphie“ 1906, S. 436). Doch auch dann bleibt der Satz durchschnittlich 
noch hoch und die Kontrolle angesichts der Geringfügigkeit solcher Fälle 
unverhältnismässig umständlich. 
Anträge auf volle Unentgeltlichkeit des losen Transits wurden öfter 
gestellt, aber gingen nicht drrroh. 
Der Seetrausit — von dem bisher noch nicht die Rede war — stellt 
eigentlich eine noch schwierigere Frage dar; denn die Briefschaften, die, 
die Meere und Ozeane durchkreuzend, nach andern Ländern und Weltteilen 
gehen, müssen private oder staatliche oder subventionierte Postdampfer 
linien benutzen. 
Früher wurden oft fabelhaft hohe Seetransitgebtihren gefordert; 
wahre Seeschlangentarife. England erhob für den ostindischen Verkehr 
oder anderweit Gebühren bis zu 104 Fr. für jedes Kilogramm, noch kurz 
vor 1876, so dass also auf einen Brief alleilt etwa 1 Fr. kam. (Vgl „Archiv 
für Post und Telegraphie“ 1897, S. 310 und Weithase, Geschichte des 
Weltpostvereins 1895, S. 65.) 
Die Seetransitgebühren haben sich folgendermassen ent 
wickelt (nach den Beschlüssen der einzelnen Kongresse): 
Gebührensätze für jedes Kilogramm. 
Briefe und 
Drucksachen 
u. dgl. 
über 300 Seemeilen 
bis zu 300 Seemeilen 
unentgeltlich 
i höchstens höchstens 
j 6,50 Fr. 50 Centimes
	        
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