Full text: Weltporto-Reform

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gleichen Verwaltungsgrundsätzen, die zum Teil vorbildlich 
blieben für den genau 25 Jahre später ins Leben tretenden 
Weltpostverein. 2 ) Das Porto behielt schon 1850 stets un 
geteilt der absendende Staat, der Transit durch fremde Gebiete 
(im Verein) wurde ohne besondere Verträge allgemein gestattet 
und war für das Publikum unentgeltlich, während die Ver 
waltungen ebenso, wie später der Weltpostverein, die Transite 
verrechneten und vergüteten. 
In einem Punkte freilich blieb der Verein von 1850, dem 
der ältere Zollverein vielfach zum Muster gedient hatte, noch 
lange Zeit rückständig: das war das Porto. Denn nicht ein ganz 
wohlfeiles Einheitsporto, sondern ein dreistufiges Entfernungs 
porto wurde bei seiner Entstehung eingeführt und lange Jahre 
beibehalten, nämlich; für je ein Zollot (16 2 /s g) bis zu 10 Meilen 
(75 km) 1 Silbergroschen oder 3 alte Kreuzer ( 3 /oo Gulden), über 
10 bis zu 20 Meilen 2 Silbergroschen oder 6 alte Kreuzer, über 
20 Meilen 3 Silbergroschen oder 9 alte Kreuzer. 
Erst Ende 1861 ging Österreich im Innern zum Einheits 
porto von 5 Kreuzern und ei’st 1868 (am 1. Januar) der Kord- 
deutsche Bund zum einheitlichen Porto von 1 Silbergroschen 
(10 R.-Pf.) über, während die Einheitstaxe in Russland bereits 
1844, in Erankreich 1848 (vom 1. Januar 1849 ab), in Däne 
mark 1850, in Spanien 1854, in der Schweiz 1862, in Italien 
1863 eingeführt wurde, wobei allerdings nicht gerade auch stets 
der billige Satz Englands von 8 Pf. durchdrang. 
Am 1. Juli 1875 trat dann der „Allgemeine Postverein“ 
ins Leben, der sich nach dem Pariser Weltpostvertrag vom 
1. Juni 1878 (in Kraft vom 1. April 1879 ab) gemäss dem 
Artikel 1 fortan amtlich „Weltpostverein“ (Union postale 
universelle) nannte, entsprechend einem Antragfe des spanischen 
Delegierten Kavasques, mit Rücksicht auf die bereits erfolgte 
Ausbreitung des Vereins über alle fünf Erdteile. In Wirklich 
keit ist dieser Name („Weltpostverein“) freilich schon 37 Jahre 
älter und nicht erst damals erfunden worden. 
2 ) Vgl. Stephan, G-eschichto der preußischen Post (Berlin 18ö9), 
S. Ö39 und 641.
	        
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