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buch angegebenen Summe seingeräumter Diskontkredit) können noch
Wechsel zum Diskont hereingegeben werdenst.
Reicht der Kredit eines Diskontanten nicht aus, so werden, wenn die
Wechsel gute Unterschriften tragen, die Beträge oft auf den Konten der als
Aussteller, Bezogener oder Giranten bezeichneten Firmen oder Personen
gebucht. Besonders ist dieses Verfahren dann üblich, wenn der Diskontant
eine kleinere oder mittlere Firnia ist, und der Wechsel die Unterschrift
kreditwürdiger erster Firmen trägt.
Auch eine Kontrolle der von den einzelnen Firmen eingegangenen Giro-
verpflichtungen wird seitens der Reichsbank vorgenommen, so das;
diese jederzeit nicht nur ersehen kann, in welcher Höhe der Diskont- und
Girokunde seinen Kredit selbst in Anspruch genommen hat, sondern auch,
welche G i r o v e r p f l i ch t u n g c n sW e ch f e l - O b l i g o) er bei den tut
Besitz der Reichsbank befindlichen Wechseln eingegangen ist. Auf diese
Weise kann die Reichsbank, wenn sic einen erheblichen Teil der
umlaufenden Wechsel in ihren« Portefeuille hat, einen Überblick über die
Kreditverhältnisse weiter Kreise, ja über die Wirtschaft des ganzen Landes
gewinnen.
Den Vorstarldsbeamten ist es, wie schon erwähnt, ai«heimgestcllt, in ge-
«oissen Fällen über die vom Direktorium in Berlin betvilligten Kredite
hinaus Wechsel zu diskontieren. Daß es nicht über Gebühr geschieht, da
für sind Kautele geschaffen: durch die von den Vorstandsbeamten der
Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen monatlich einmal einzu
reichenden Nachweisungen der gewährten Personal
kredite und weiter durch die Bestimmung, daß die Vorstandsbeamten
in« Gegensatz zu den Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums persön
lich der Neichsbank für Verluste haften, wenn sie bei der
Annahme von Diskonten nicht mit genügender Sorgfalt vorgegangen sind.
Die Diskontiermrgen bei Reichsbank-Nebenstellen gehen
über die vorgesetzte Bankanstalt. Nur unter der Bedingung, daß diese sie
nachträglich genehmigt, werden Diskontierungen bei Nebenstellen vorge
nommen. Lehnt die vorgesetzte Bankanstalt die Wechsel ab, obgleich die
st Bctr. weiterer, bei den Banken üblicher Formulare und Bücher für Auf
zeichnung des Wechsel-Obligo und neuzeitlicher Buchungsmcthodcn
(Durchschlagverfahren usw.) s. meine „Bankbuchhaltung" (Buchhaltung, Statistik
und Kalkulationen im Bankbetriebe). Stuttgart 1925.