Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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buch angegebenen Summe seingeräumter Diskontkredit) können noch 
Wechsel zum Diskont hereingegeben werdenst. 
Reicht der Kredit eines Diskontanten nicht aus, so werden, wenn die 
Wechsel gute Unterschriften tragen, die Beträge oft auf den Konten der als 
Aussteller, Bezogener oder Giranten bezeichneten Firmen oder Personen 
gebucht. Besonders ist dieses Verfahren dann üblich, wenn der Diskontant 
eine kleinere oder mittlere Firnia ist, und der Wechsel die Unterschrift 
kreditwürdiger erster Firmen trägt. 
Auch eine Kontrolle der von den einzelnen Firmen eingegangenen Giro- 
verpflichtungen wird seitens der Reichsbank vorgenommen, so das; 
diese jederzeit nicht nur ersehen kann, in welcher Höhe der Diskont- und 
Girokunde seinen Kredit selbst in Anspruch genommen hat, sondern auch, 
welche G i r o v e r p f l i ch t u n g c n sW e ch f e l - O b l i g o) er bei den tut 
Besitz der Reichsbank befindlichen Wechseln eingegangen ist. Auf diese 
Weise kann die Reichsbank, wenn sic einen erheblichen Teil der 
umlaufenden Wechsel in ihren« Portefeuille hat, einen Überblick über die 
Kreditverhältnisse weiter Kreise, ja über die Wirtschaft des ganzen Landes 
gewinnen. 
Den Vorstarldsbeamten ist es, wie schon erwähnt, ai«heimgestcllt, in ge- 
«oissen Fällen über die vom Direktorium in Berlin betvilligten Kredite 
hinaus Wechsel zu diskontieren. Daß es nicht über Gebühr geschieht, da 
für sind Kautele geschaffen: durch die von den Vorstandsbeamten der 
Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen monatlich einmal einzu 
reichenden Nachweisungen der gewährten Personal 
kredite und weiter durch die Bestimmung, daß die Vorstandsbeamten 
in« Gegensatz zu den Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums persön 
lich der Neichsbank für Verluste haften, wenn sie bei der 
Annahme von Diskonten nicht mit genügender Sorgfalt vorgegangen sind. 
Die Diskontiermrgen bei Reichsbank-Nebenstellen gehen 
über die vorgesetzte Bankanstalt. Nur unter der Bedingung, daß diese sie 
nachträglich genehmigt, werden Diskontierungen bei Nebenstellen vorge 
nommen. Lehnt die vorgesetzte Bankanstalt die Wechsel ab, obgleich die 
st Bctr. weiterer, bei den Banken üblicher Formulare und Bücher für Auf 
zeichnung des Wechsel-Obligo und neuzeitlicher Buchungsmcthodcn 
(Durchschlagverfahren usw.) s. meine „Bankbuchhaltung" (Buchhaltung, Statistik 
und Kalkulationen im Bankbetriebe). Stuttgart 1925.
	        
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