Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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607  a.—615b.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


^)  607  a.

Echte  Perlen,  ungefaßt  oder  gefaßt  oder  mit  anderen  Stoffen  verbunden.

')  667  b.

Bearbeitete  (abgeriebene,  geschliffene,  durchbohrte)  rote  Korallen,  ungefaßt ­
  oder  gefaßt  oder  mit  anderen  Stoffen  verbunden.

l )  608.

Wachsperlen  und  alle  sonstigen  Nachahmungen  echter  Perlen;  Nachahmungen ­
  von  roten  Korallen,  auch  in  Form  von  Perlen;  Waren,
ganz  oder  teilweise  aus  nachgeahmten  echten  Perlen  oder  nachgeahmten ­
  roten  Korallen,  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen.

609.

Fischbeinstabe,  -gestechte,  -gewebe  und  andere  Fischbeinwaren  (ausgenommen ­
  Hüte),  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

610.

Hornstäbe  aus  Büffel-  oder  anderen  Tierhörnern  (Hornfischbein),  rauh,
uneben;  auch  kurze  geebnete,  glatte  Stäbe  zur  Anfertigung  von
Hornborsten;  geebnet,  glatt  oder  sonst  zur  Verwendung  bereits  vorgerichtet. ­


611.

Gepreßte,  gedrehte  oder  gefräste  Knöpfe  aus  Horn,  Hornmasse  oder

612.

Knochen,  mit  oder  ohne  Ösen.

Federkiele  (Federspulen,  Schreibfedern),  geschnitten.

61,1.

Platten  und  Stücke,  bloß  gespalten,  geschnitten,  auch  roh  vorgehobelt,
aus  tierischen  Schnitzstoffen,  anderweit  nicht  genannt;  Hornmasse
in  Tafeln,  roh,  auch  entfettet  oder  gebleicht,  gebeizt,  gefärbt,  gepreßt
(mit  Mustern),  geschliffen,  poliert;  Hornmehl  zur  Herstellung  von

Hornmasse.

*)  614.

Waren  aus  tierischen  Schnitzstoffen,  nicht  unter  die  vorstehenden  Nummern ­
  fallend,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.
8  Kolzwaren.
(615  a/b)  Bau-  und  Nutzholz,  gehobelt,  gefalzt,  genutet,  gestemmt,
gezapft,  geschlitzt,  soweit  es  nicht  unter  eine  der  nachstehenden
Nummern  fällt:

615  o.

aus  hartem  Holze,  auch  Platten  aus  künstlichem  Holze  (Kunstholz,  Holz-615

  6.

stein  fTylolithf,  Holzpasta,  Scifarin  oder  dergleichen).

A,  D

aus  weichem  Holze.

A,  D

Ausfuhr:  *)  Rosenkränze  885  b  (I,  Vorbemerkung).
Mepenning,  U»i-  und  Durchiuhrverboie.
            
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