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607 a.—615b.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhrverbote
^) 607 a.
Echte Perlen, ungefaßt oder gefaßt oder mit anderen Stoffen verbunden.
') 667 b.
Bearbeitete (abgeriebene, geschliffene, durchbohrte) rote Korallen, ungefaßt
oder gefaßt oder mit anderen Stoffen verbunden.
l ) 608.
Wachsperlen und alle sonstigen Nachahmungen echter Perlen; Nachahmungen
von roten Korallen, auch in Form von Perlen; Waren,
ganz oder teilweise aus nachgeahmten echten Perlen oder nachgeahmten
roten Korallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit
anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.
609.
Fischbeinstabe, -gestechte, -gewebe und andere Fischbeinwaren (ausgenommen
Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit
sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
610.
Hornstäbe aus Büffel- oder anderen Tierhörnern (Hornfischbein), rauh,
uneben; auch kurze geebnete, glatte Stäbe zur Anfertigung von
Hornborsten; geebnet, glatt oder sonst zur Verwendung bereits vorgerichtet.
611.
Gepreßte, gedrehte oder gefräste Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder
612.
Knochen, mit oder ohne Ösen.
Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten.
61,1.
Platten und Stücke, bloß gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt,
aus tierischen Schnitzstoffen, anderweit nicht genannt; Hornmasse
in Tafeln, roh, auch entfettet oder gebleicht, gebeizt, gefärbt, gepreßt
(mit Mustern), geschliffen, poliert; Hornmehl zur Herstellung von
Hornmasse.
*) 614.
Waren aus tierischen Schnitzstoffen, nicht unter die vorstehenden Nummern
fallend, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie
nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
8 Kolzwaren.
(615 a/b) Bau- und Nutzholz, gehobelt, gefalzt, genutet, gestemmt,
gezapft, geschlitzt, soweit es nicht unter eine der nachstehenden
Nummern fällt:
615 o.
aus hartem Holze, auch Platten aus künstlichem Holze (Kunstholz, Holz-615
6.
stein fTylolithf, Holzpasta, Scifarin oder dergleichen).
A, D
aus weichem Holze.
A, D
Ausfuhr: *) Rosenkränze 885 b (I, Vorbemerkung).
Mepenning, U»i- und Durchiuhrverboie.