Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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ui.  Die  Aus-  und  Durchfuhrverbote  nach  dem
Statistischen  Warenverzeichnis.

A  —  Ausfuhrverbot,  I)  —  Durchfuhrverbot.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


1.

Erster  Abschnitt.
Erzeugnisse  der  Land-  und  Forstwirtschaft  und  andere
tierische  und  pflanzliche  Naturerzeugnisse;  Nahrungsund ­
  Genußmittel.
A.  Erzeugnisse  des  «eher-,  Sorten-  und  Wiesenbaues.
Getreide  und  Reis.
Roggen.

A,  D 2 )

2  a.

Weizen.

A,  v-)

2  b.

Spelz.

A

3  a.

Malzgerste.

A,  02)

3  b.

Andere  Gerste.

A,  D2)

4.

Hafer.

A,  D 2 )

5.

Buchweizen  (Heidekorn).

A,  D 2 )

6.

Hirse  (Panicum,  italienische  Hirse).

A

7.

Mais  und  Dari.

A;  von  Mais

8.

Andere  nicht  besonders  genannte  Getreidearten  (z.  B.  Mannagrütze).

auch  D 2 )
A

Malz,  mit  Ausnahme  des  gebrannten  und  gemahlenen.

A,  D 2 )

10.

Reis,  unpoliert.

A

’)  Ausfuhr  auch  anderes  zu  Brauzwecken  dienendes  Malz  tFarb-,  Karamel-  usw.  Malz).
2 )  Die  Durchfuhr  nach  den  besetzten  Gebieten  ist  verboten,  da  die  besetzten  Gebiete  ausnahmsweise  im
Sinne  der  Verordnungen  bezügl.  Einfuhr  und  Durchfuhr  dieser  Artikel  vom  1.  Oktober  1915  und  1.  Juni  191«
nicht  als  Ausland  gelten.  Das  Verbot  bezieht  sich  jedoch  nur  auf  solche  Artikel,  die  als  menschliche  Nahrung
geeignet  sind.
            
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