Object: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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konkurrenzfähig zu halten. Man denkt dabei auch an allgemeine 
Zuschüsse, in der anfänglichen Literatur wird auch die Projizierung 
des Gedankens auf ein östliches und westliches Netz vorgenommen. 
Eine aktionsfähige Organisation ist verhältnismäfsig weit anerkanntes 
Bedürfnis, da die Flüsse und Kanäle nicht so lokal sind, wie die 
Eisenbahnanfänge trotz ihrer imaginären Kartenknotenpunkte waren. 
Es schied sich dabei z. T. das Interesse am Weiterausbau und 
das am status quo. Die Pläne werden jetzt bald zur Erledigung 
kommen müssen. 
Das neunzehnte Jahrhundert ist für Bremen namentlich die 
Periode des Ausbaus seiner Seeverbindungen gewesen, die es sich 
mit eigener Kraft zu schaffen vermocht hat, es hat dadurch sein 
eigenes Interesse verfolgt, indem es sich seine alte ümschlags- 
stellung gesichert hat, ist aber zugleich des Reiches Baumeister an 
der See gewesen, indem es dem Verkehr die Einrichtungen geschaffen 
hat, die von anderer Seite nicht geschaffen worden sind. Seewärts 
sind die Hansestädte selber spröde gewesen, schon Duckwitz, ferner 
in den Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes 
mit der Begründung (durch H. H. Meier und Chapeaurouge gegen 
Bürgermeister Grumbrecht von Harburg) der Weitläufigkeit der 
Reichsinstanz in kleineren und wechselnden Bedarfsfällen und des 
Neides bei Hafenbaubewilligungen, obwohl Finanzierung durch das 
Reich 1867 nicht zur Beratung stand, da man nicht alle Orte 
berücksichtigen könne. Es müsse den Plätzen und Staaten über 
lassen bleiben, was sie daran wagen wollten, nach dem Muster 
Englands. Korrelat ist die Sonderung des Seebaus 1848/49, die 
Konservierung der hanseatischen Seebauverzinsungspraxis und die 
Gestattung der Weserkorrektionsabgabe durch das Reich 1 ). Die 
deutschen Kommunalaufwendungen sind deshalb gegen die des Staates 
Belgien für die Schelde bezw. Antwerpen zurückgeblieben. Holland 
befolgt in der modernen Aptierung seiner grofsen Hafenplätze 
Amsterdam und Rotterdam dasselbe System wie Belgien. 
') Duckwitz Papiere; Sten. Ber. üb. die Verhdl. d. d. constit. Nationalvers., 
brsg. von Franz Wigard, V. Bd., Leipz. 1848, S. 3227 ff.; Stenogr. Ver 
handlungen des Reichstages des Nordd. Bundes, I. Bd., Berlin 1867, S. 277 ff. etc. 
S. im übrigen die Darstellung von Max Peters, Schiffahrtsabgaben, in den 
Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. CXV, H. 1, Leipz. 1906, S. 29, 
103, 139, 158 ff., 163 ff.; (R. G. B. 1873, 3, März, S. 47, no. 911). Der 
Gedankengang Mercks 1848 betreffs Beibehaltung der Flufsgebühren als 
Garantie für die Ermöglichung von gröfseren Verbesserungen und betreffs der 
Seebaugebühren entspricht auch dem von Duckwitz, wenngleich er die Flufs- 
freiheit aufgenommen hat.
	        
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