Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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und augenkrank. Der Zechenarzt hat auch bereits bescheinigte 
daß ich für die Arbeit auf der Zeche untauglich sei. (Betveis' 
Auskunft des betreffenden Zechenarztes.) Ferner haben die 
anderen Arbeiter nicht mit mir zusammenarbeiten wollen. Sie 
haben mir die Arbeit wiederholt dadurch verleiden wollen, daß. 
sie mich durch Begießen mit Wasser mißhandelten. Der Be 
triebsführer, bei dem ich mich hierüber beschwerte, hat nichts 
veranlaßt, namentlich auch nichts getan, um mir Schutz gegen 
diese Angriffe zu gewähren. 
Die Beklagte hat sich nun geweigert, mir meinen Paß, den 
sie unrechtmäßig festhält, herauszugeben und mir einen Ent 
lassungsschein zu schreiben. Als ich einen Brief überreichte, wo 
rin ich bat, mir meinen Paß und Entlassungsschein auszuhän 
digen, wurde mir aber geantwortet, ich müßte sofort weiter ar 
beiten, sonst würde man dafür sorgen, daß ich in ein Ge 
fangenenlager eingesperrt würde. Ich soll jetzt bei der Firma 
Althoff Arbeit bekommen; die Firma darf mich aber nicht be 
schäftigen. wenn ich nicht einen Paß und einen Entlassungsschein 
habe. Ich bin daher in dringender Notlage und bitte, mir einen 
Termin zu bewilligen. 
Hochachtungsvoll und ergebenst! 
gcz. Isaak Liebhaber. 
Vom Berggewerbegericht ging folgende Antwort ein: 
Essen, den 9. Juli 1815. 
Der von Ihnen eingereichten Klage gegen die Gewerkschaft Graf 
Beust vom 28. v. Mts. kann keine Folge gegeben werden. 
Nach den Bestimmungen des Erlasses des Herrn Ministers des 
Innern vom 11. Mai 1915 — II f. 104 —, durch welchen für die 
Dauer des Krieges genehmigt worden ist, daß russisch-polnische Ar 
beiter ans den okkupierten Gebieten Rußlands zur Beschäftigung in 
Bergwerken und anderen industriellen Großbetrieben in Preußen zu 
gelassen werden, sind Sie nicht als freier Arbeiter zu betrachten. Sie 
stehen unter ständiger polizeilicher Kontrolle und dürfen ohne polizei 
liche Genehmigung weder die Arbeitsstätte noch ihren Wohnort än 
dern. Ihre Uebersiedelung nach Preußen ist nur zur Beschäftigung 
in einem bestimmt bezeichneten Betriebe zugelassen worden. 
Können oder wollen Sie in diesem Betriebe nicht weiter arbeiten, 
so haben hierüber meines Erachtens der Herr Polizeipräsident in Essen 
bezw. der Herr Regierungspräsident in Düsseldorf zu befinden. Zur 
Sache selbst haben die angestellten Ermittelungen ergeben, daß Sie vor 
Ihrer Anlegung auf der Zeche Graf Beust von dem Herrn Geheimen 
Sanitätsrat I)r. Belke in Essen untersucht und als gesund zur Berg 
arbeit befunden worden sind. Als Sie sich zu der Ihnen zuerst über-
	        
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