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und augenkrank. Der Zechenarzt hat auch bereits bescheinigte
daß ich für die Arbeit auf der Zeche untauglich sei. (Betveis'
Auskunft des betreffenden Zechenarztes.) Ferner haben die
anderen Arbeiter nicht mit mir zusammenarbeiten wollen. Sie
haben mir die Arbeit wiederholt dadurch verleiden wollen, daß.
sie mich durch Begießen mit Wasser mißhandelten. Der Be
triebsführer, bei dem ich mich hierüber beschwerte, hat nichts
veranlaßt, namentlich auch nichts getan, um mir Schutz gegen
diese Angriffe zu gewähren.
Die Beklagte hat sich nun geweigert, mir meinen Paß, den
sie unrechtmäßig festhält, herauszugeben und mir einen Ent
lassungsschein zu schreiben. Als ich einen Brief überreichte, wo
rin ich bat, mir meinen Paß und Entlassungsschein auszuhän
digen, wurde mir aber geantwortet, ich müßte sofort weiter ar
beiten, sonst würde man dafür sorgen, daß ich in ein Ge
fangenenlager eingesperrt würde. Ich soll jetzt bei der Firma
Althoff Arbeit bekommen; die Firma darf mich aber nicht be
schäftigen. wenn ich nicht einen Paß und einen Entlassungsschein
habe. Ich bin daher in dringender Notlage und bitte, mir einen
Termin zu bewilligen.
Hochachtungsvoll und ergebenst!
gcz. Isaak Liebhaber.
Vom Berggewerbegericht ging folgende Antwort ein:
Essen, den 9. Juli 1815.
Der von Ihnen eingereichten Klage gegen die Gewerkschaft Graf
Beust vom 28. v. Mts. kann keine Folge gegeben werden.
Nach den Bestimmungen des Erlasses des Herrn Ministers des
Innern vom 11. Mai 1915 — II f. 104 —, durch welchen für die
Dauer des Krieges genehmigt worden ist, daß russisch-polnische Ar
beiter ans den okkupierten Gebieten Rußlands zur Beschäftigung in
Bergwerken und anderen industriellen Großbetrieben in Preußen zu
gelassen werden, sind Sie nicht als freier Arbeiter zu betrachten. Sie
stehen unter ständiger polizeilicher Kontrolle und dürfen ohne polizei
liche Genehmigung weder die Arbeitsstätte noch ihren Wohnort än
dern. Ihre Uebersiedelung nach Preußen ist nur zur Beschäftigung
in einem bestimmt bezeichneten Betriebe zugelassen worden.
Können oder wollen Sie in diesem Betriebe nicht weiter arbeiten,
so haben hierüber meines Erachtens der Herr Polizeipräsident in Essen
bezw. der Herr Regierungspräsident in Düsseldorf zu befinden. Zur
Sache selbst haben die angestellten Ermittelungen ergeben, daß Sie vor
Ihrer Anlegung auf der Zeche Graf Beust von dem Herrn Geheimen
Sanitätsrat I)r. Belke in Essen untersucht und als gesund zur Berg
arbeit befunden worden sind. Als Sie sich zu der Ihnen zuerst über-