Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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wiesencn  Arbeit  als  zu  schwach  gezeigt  haben,  ist  Ihnen  sehr  leichte
Arbeit  in  der  Lampenstube  zugewiesen  worden.
Daß  Sie  von  Ihren  Mitarbeitern  gehänselt  und  auch  einmal  mit
Wasser  begossen  worden  sind,  haben  Sie  dem  Betriebssührer  nicht  gemeldet. ­
  Dieser  ersah  es  erst  aus  Ihrem  Briefe.
Die  betreffenden  Arbeiter  sind  von  der  Betriebsleitung  in  eine
Ordnungsstrafe  genommen  worden.
Ein  Grund  zur  ferneren  Verweigerung  der  Arbeit  liegt  nicht  vor.
Sie  haben,  falls  Sie  die  Arbeit  nicht  freiwillig  wieder  aufnehmen,
die  zwangsweise  Zurückführung  durch  die  Polizeibehörde  zu  gewärtigen. ­
  I.  B.  Maine  unleserlich.)

Sodann  wurde  an  das
Gesuch  gerichtet:

Polizeipräsidium  in  Essen  folgendes
Essen,  den  20.  August  1915.

Euer  Hochwohlgeboren
bitten  wir  ergebenst,  folgender  Angelegenheit  Ihre  Aufmerksamkeit ­
  gütigst  widmen  zu  wollen:
In  der  letzten  Zeit  sind  wir  wiederholt  von  russischen,  aus
Lodz  stammenden  und  hier  zum  Zwecke  der  Zechenarbeit  eingeführten ­
  Arbeitern  um  Schutz  angegangen  worden.  Die  Arbeiter
sind  von  Agenten  der  hiesigen  Zechen  in  Lodz  angeworben  worden. ­
  Sie  haben  dann  hier  mit  ihren  Arbeitgebern  Differenzen
bekommen.  Die  Schuld  mag  in  vielen  Fällen  auf  seiten  der
Arbeiter  liegen,  in  einer  ganzen  Reihe  von  Fällen  sind  sic  aber
u.  E.  zweifellos  schuldlos.
Die  Arbeiter  können  zum  großen  Teil  weder  lesen  noch
schreiben.  Sie  sind  die  Zechcnarbeit  nicht  gewöhnt,  sondern
haben  meistens  ein  Handwerk  gelernt,  es  sind  Bäcker,  Schneider,
Schreiner  usw.  Sie  geben  übereinstimmend  an,  daß  sie  durch
große  Versprechungen  der  Agenten  hierher  gelockt  worden  seien.
Zum  Teil  erklären  sie,  daß  ihnen  über  ihre  hiesige  Beschäftigung
falsche  Angaben  gemacht  seien:  so  behaupten  mehrere,  daß  ihnen
gesagt  worden  sei.  sie  sollten  in  einer  Seifenfabrik  beschäftigt
werden.  Zum  Teil  geben  sie  an,  krank  und  zur  Arbeit  unfähig
zu  sein.  Sie  haben  zum  Teil  hierüber  ärztliche  Bescheinigungen
vorgelegt,  zum  Teil  zeigt  der  Augenschein,  daß  es  ganz
schwächliche,  kränkliche  und  zu  schwerer  Arbeit  nicht  geeignete
Menschen  sind.
In  allen  Fällen  verweigert  die  Arbeitsstelle  den  Leuten  die
Herausgabe  ihres  Passes  und  die  Ausstellung  eines  Entlassungsscheines. ­
  Die  Leute  sollen  nach  ihrer  Angabe  mit  Gewalt,  in
manchen  Fällen  durch  Anwendung  körperlichen  Zwanges,  zur
            
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