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wiesencn Arbeit als zu schwach gezeigt haben, ist Ihnen sehr leichte
Arbeit in der Lampenstube zugewiesen worden.
Daß Sie von Ihren Mitarbeitern gehänselt und auch einmal mit
Wasser begossen worden sind, haben Sie dem Betriebssührer nicht ge
meldet. Dieser ersah es erst aus Ihrem Briefe.
Die betreffenden Arbeiter sind von der Betriebsleitung in eine
Ordnungsstrafe genommen worden.
Ein Grund zur ferneren Verweigerung der Arbeit liegt nicht vor.
Sie haben, falls Sie die Arbeit nicht freiwillig wieder aufnehmen,
die zwangsweise Zurückführung durch die Polizeibehörde zu gewär
tigen. I. B. Maine unleserlich.)
Sodann wurde an das
Gesuch gerichtet:
Polizeipräsidium in Essen folgendes
Essen, den 20. August 1915.
Euer Hochwohlgeboren
bitten wir ergebenst, folgender Angelegenheit Ihre Aufmerk
samkeit gütigst widmen zu wollen:
In der letzten Zeit sind wir wiederholt von russischen, aus
Lodz stammenden und hier zum Zwecke der Zechenarbeit einge
führten Arbeitern um Schutz angegangen worden. Die Arbeiter
sind von Agenten der hiesigen Zechen in Lodz angeworben wor
den. Sie haben dann hier mit ihren Arbeitgebern Differenzen
bekommen. Die Schuld mag in vielen Fällen auf seiten der
Arbeiter liegen, in einer ganzen Reihe von Fällen sind sic aber
u. E. zweifellos schuldlos.
Die Arbeiter können zum großen Teil weder lesen noch
schreiben. Sie sind die Zechcnarbeit nicht gewöhnt, sondern
haben meistens ein Handwerk gelernt, es sind Bäcker, Schneider,
Schreiner usw. Sie geben übereinstimmend an, daß sie durch
große Versprechungen der Agenten hierher gelockt worden seien.
Zum Teil erklären sie, daß ihnen über ihre hiesige Beschäftigung
falsche Angaben gemacht seien: so behaupten mehrere, daß ihnen
gesagt worden sei. sie sollten in einer Seifenfabrik beschäftigt
werden. Zum Teil geben sie an, krank und zur Arbeit unfähig
zu sein. Sie haben zum Teil hierüber ärztliche Bescheinigungen
vorgelegt, zum Teil zeigt der Augenschein, daß es ganz
schwächliche, kränkliche und zu schwerer Arbeit nicht geeignete
Menschen sind.
In allen Fällen verweigert die Arbeitsstelle den Leuten die
Herausgabe ihres Passes und die Ausstellung eines Entlassungs
scheines. Die Leute sollen nach ihrer Angabe mit Gewalt, in
manchen Fällen durch Anwendung körperlichen Zwanges, zur