Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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wiesencn Arbeit als zu schwach gezeigt haben, ist Ihnen sehr leichte 
Arbeit in der Lampenstube zugewiesen worden. 
Daß Sie von Ihren Mitarbeitern gehänselt und auch einmal mit 
Wasser begossen worden sind, haben Sie dem Betriebssührer nicht ge 
meldet. Dieser ersah es erst aus Ihrem Briefe. 
Die betreffenden Arbeiter sind von der Betriebsleitung in eine 
Ordnungsstrafe genommen worden. 
Ein Grund zur ferneren Verweigerung der Arbeit liegt nicht vor. 
Sie haben, falls Sie die Arbeit nicht freiwillig wieder aufnehmen, 
die zwangsweise Zurückführung durch die Polizeibehörde zu gewär 
tigen. I. B. Maine unleserlich.) 
Sodann wurde an das 
Gesuch gerichtet: 
Polizeipräsidium in Essen folgendes 
Essen, den 20. August 1915. 
Euer Hochwohlgeboren 
bitten wir ergebenst, folgender Angelegenheit Ihre Aufmerk 
samkeit gütigst widmen zu wollen: 
In der letzten Zeit sind wir wiederholt von russischen, aus 
Lodz stammenden und hier zum Zwecke der Zechenarbeit einge 
führten Arbeitern um Schutz angegangen worden. Die Arbeiter 
sind von Agenten der hiesigen Zechen in Lodz angeworben wor 
den. Sie haben dann hier mit ihren Arbeitgebern Differenzen 
bekommen. Die Schuld mag in vielen Fällen auf seiten der 
Arbeiter liegen, in einer ganzen Reihe von Fällen sind sic aber 
u. E. zweifellos schuldlos. 
Die Arbeiter können zum großen Teil weder lesen noch 
schreiben. Sie sind die Zechcnarbeit nicht gewöhnt, sondern 
haben meistens ein Handwerk gelernt, es sind Bäcker, Schneider, 
Schreiner usw. Sie geben übereinstimmend an, daß sie durch 
große Versprechungen der Agenten hierher gelockt worden seien. 
Zum Teil erklären sie, daß ihnen über ihre hiesige Beschäftigung 
falsche Angaben gemacht seien: so behaupten mehrere, daß ihnen 
gesagt worden sei. sie sollten in einer Seifenfabrik beschäftigt 
werden. Zum Teil geben sie an, krank und zur Arbeit unfähig 
zu sein. Sie haben zum Teil hierüber ärztliche Bescheinigungen 
vorgelegt, zum Teil zeigt der Augenschein, daß es ganz 
schwächliche, kränkliche und zu schwerer Arbeit nicht geeignete 
Menschen sind. 
In allen Fällen verweigert die Arbeitsstelle den Leuten die 
Herausgabe ihres Passes und die Ausstellung eines Entlassungs 
scheines. Die Leute sollen nach ihrer Angabe mit Gewalt, in 
manchen Fällen durch Anwendung körperlichen Zwanges, zur
	        
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