Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

109 
dieser Bedingung erfolgt die Anwerbung. Stellt es sich heraus, dah 
die einzelne Person für die betreffende Arbeit, hier kommt in der 
Hauptsache Zechenarbeit in Frage, zufolge ihres Gesundheitszustandes 
oder ihrer Körperbeschaffenheit nicht geeignet ist, so haben die Zechen 
verwaltungen ihr leichtere Arbeit, die sich zurzeit in diesen Betrieben 
fast immer bietet, zugewiesen. Nur in den Fällen, in denen eine 
weitere Beschäftigung mit Rücksicht auf die prsönlichen Verhältnisse 
des Arbeiters und der Arbeitsverhältnisse bei der Zeche nichts möglich 
war, haben die Betreffenden die Erlaubnis erhalten, anderweitig in 
Arbeit zu treten. Die dortseits angeführten Fälle sind bereits oder 
werden noch geprüft. Die Entscheidung mutz von Fall zu Fall ge 
troffen werden. Ueber die Anträge auf Gestattung der Rückreise wird 
höheren Ortes entschieden werden. Ich habe dem Herrn Regierungs 
präsidenten entsprechenden Bericht erstattet. Jedenfalls ist es Pflicht 
dieser Leute, den von ihnen eingegangenen Verpflichtungen wenig 
stens solange nachzukommen, bis im Einzelfnlle eine Entscheidung ge 
troffen ist. Sie müssen daher vorläufig die Arbeit bei dem Unter 
nehmer aufnehmen und wenn behördlich festgestellt ist, dah dies nicht 
möglich, ist, sich vorläufig anderweitige Beschäftigung suchen. Hieran 
ist zurzeit kein Mangel. Sobald die Entscheidung des Herrn Regie 
rungspräsidenten eingeht, werde ich Mitteilung machen. 
Weiter ging folgendes Schreiben der Zeche Matthias Stinnes 
ein: 
Essen, den 30. August 1916. 
In Erledigung Ihres Geehrten vom 23. d. Mts. teilen wir Ihnen 
mit, datz wir dem Arbeiter Hirsch Goldberg aus Lodz den Pah und 
den Entlassungsschein nicht zusenden können. Dem Erlah des Herrn 
Ministers des Innern vom 11. Mai d. I. — I. II k. 681 — gemäh ist 
Goldberg verpflichtet, auf unserer Zeche Matthias Stinnes 1111 in 
Arbeit zu bleiben. 
Uebrigens würde der Mann, selbst wenn er die von Ihnen er 
betenen Papiere besähe, die Grenze nicht überschreiten dürfen. 
An Se. Exzellenz den Herrn Minister des Innern wurde 
nun folgendes Gesuch eingereicht: 
Gesuch »m Aufenthaltserlaubnis I. des Polsterers Schin Speiser 
aus Lodz, zurzeit in Esten, 2. des Polsterers Kaufmann Bre- 
shnski aus Lodz, zurzeit in Essen. 
Essen, den 81. August 1913. 
Ew. Exzellenz bitten wir ganz gehorsamst, uns gestatten zu 
wollen, uns zum Zwecke der Arbeitsleistung bei der Firma I. 
Kramm in Essen bis auf weiteres in Essen aufhalten zu dürfen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.