Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Begründung: Vor einigen Monaten sind wir durch 
einen Agenten einer hiesigen Zeche, der in Lodz Bergarbeiter 
angeworben hat, veranlaßt worden, auf einer hiesigen Zeche in 
Arbeit zu treten. Wir sind, dann mit einer größeren Menge 
anderer Arbeiter nach hier transportiert worden, sind aber zu 
kränklich und schwach für die Zechenarbeit. Nunmehr haben wir 
als gelernte Polsterer bei der Firma I. Kramm hier Arbeit ge 
sunden. Diese hat uns, wie aus dem anliegenden Schreiben her 
vorgeht, bestätigt, daß wir uns durch Fleiß ihre vollste Zufrieden 
heit erworben haben. Die Firma wünscht selbst, daß wir als 
Polsterergehilfen bei ihr weiter tätig sein mögen. Es ist dieser 
Firma sehr schwer, jetzt während des Krieges geeignetes Per 
sonal zu bekommen. Es dürfte auch als im allgemeinen Inter 
esse liegend anzusehen sein, wenn Einwohner aus den besetzten 
Gebieten hier die Lücken ausfüllen können, welche im kaufmän 
nischen oder handwerklichen Betriebe entstanden sind, sofern die 
Zuverlässigkeit außer Zweifel steht. 
Mit Rücksicht hierauf bitten wir untertänigst, unserem An 
trage geneigtest stattgeben zu wollen. 
Ganz gehorsamst usw. 
* * * 
Essen, den 31. August 1913. 
An den Herrn Polizeipräsidenten in Essen. 
Ew. Hochwohlgeboren 
überreichen wir in der Anlage ein Gesuch an den Herrn Minister 
des Innern, in welchem wir um Gestattung des Aufenthaltes 
in Essen nachsuchen. Wir bitten Ew. Hochwohlgeboren ganz 
gehorsamst, unseren Antrag befürwortend weiter geben und 
unserer Anwesenheit bis zur Entscheidung über das Gesuch nicht 
hinderlich sein zu wollen. 
Ganz gehorsamst usw. 
Drei Schreiben, die an das Polizeipräsidium in Essen ge 
richtet wurden, lauteten: 
Esse n, den 23. August 1915. 
In der Angelegenheit betreffend die russischen Arbeiter 
bitten wir Ew. Hochwohlgeboren ergebenst, den nachbenannten 
Arbeitern: 1. Polsterer Schia Speiser, 2. Polsterer Kaufmann 
Brezynski, welche beide bei der Firma Kramm Hierselbst Arbeit 
gefunden haben, bis auf weiteres den Aufenthalt in Essen zu 
gestatten.
	        
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