Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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könnten.  Stellenweise  ist  ihnen  auch  unter  Berkennung  ihrer  Rechtsstellung ­
  im  Inland  das  rechtliche  Gehör  bei  den  Gewerbegerichten  versagt ­
  worden.
Zur  Behebung  dieser  Mängel  hat  der  Herr  Handelsminister
unterm  24.  November  1916  an  die  Oberbergämter  und  Regierungspräsidenten ­
  einen  besonderen  Erlaß  gerichtet,  durch  welchen  eine
bessere  Auswahl  der  zur  Anwerbung  gelangenden  Arbeiter  schon  in
ihrer  Heimat  vorgesehen,  ferner  die  Bestellung  der  Gewerbeaufsichtsunb
  der  Bergrevierbeamten  zu  Vertrauenspersonen  für  die  im  Inland
beschäftigten  russisch-polnischen  Arbeiter  ausgesprochen,  sodann  die
sachkundige  Beteiligung  dieser  Beamten  bei  der  Unterbringung  dieser
Arbeiter  durch  die  Behörden  der  allgemeinen  Polizei  in  andere  für
sie  geeignetere  Arbeitsstellen  herbeigeführt  und  -endlich  das  rechtliche
Gehör  bei  den  Gewerbegerichten  auch  für  diese  ausländischen  Arbeiter
gesichert  wird.
Es  ist  anzunehmen,  daß  durch  diese  Maßregel  insonderheit  durch
die  schärfere  Sichtung  der  in  das  Inland  eingeführten  Arbeiter  die
bisher  beobachteten  Unzuträglichkeiten  sich  werden  vermeiden  oder
wenigstens  auf  ein  erträgliches  Maß  zurückführen  lassen.
Diejenigen  Arbeiterelemente,  die,  aus  der  früheren  Anwerbungszeit ­
  stammend,  sich  dauernd  als  im  Inland  nicht  verwendungsfähig
herausstellen,  müssen  wieder  in  ihre  Heimat  gebracht  werden.
Der  in  dem  mir  abschriftlich  übergebenen  Schriftsatz  aus  Waldenburg ­
  vom  22.  August  1916  behandelte  Cinzelfall  (Behandlung  der  russischen ­
  Arbeiter  auf  dem  Paulinenschacht  im  Bergrevier  Waldenburg)
ist  näher  untersucht  worden;  die  Bergbehörde  hat  die  erforderliche
Zurechtweisung  der  beteiligten  Grubenbeamten  eintreten  lassen.  In
gleicher  Weise  ist  schon  früher,  im  Juli  1916,  seitens  der  Bergbehörde
gegen  das  Beamtenpersonal  der  Fürstlich-Plessischen  Prinzengrube  in
Oberschlesien,  gegen  das  sich  die  Vorstellung  in  dem  mir  gleichfalls
abschriftlich  überreichten  Schriftsatz  des  Heinrich  Löffler  in  Kattöwitz
vom  10.  September  1915  wendet,  vorgegangen  worden.  Die  zu  mißbilligenden ­
  Vorgänge  auf  diesem  Bergwerk,  die  sich  gleichfalls  gegenüber ­
  jüdischen,  aus  der  Lodzer  Gegend  stammenden  Arbeitern  abgespielt ­
  haben,  sind  schon  damals  Gegenstand  behördlichen  Eingreifens
gewesen.
Wegen  der  in  der  Anlage  vorgeschlagenen  anderweitigen  Regelung ­
  der  von  den  Arbeitern  einzubehaltenden  für  die  Familienangehörigen ­
  bestimmten  Beträge  wird  weiteres  veranlaßt  werden.
Die  Beschwerden  hinsichtlich  der  bei  der  Firma  Orenstein  und
Koppel  und  den  rheinischen  Stahlwerken  in  Duisburg-Meiderich  beschäftigten ­
  russisch-polnischen  Arbeiter  werden  noch  einer  Prüfung
unterzogen.

Im  Auftrage:  Caspar.
            
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