Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Beschwerden  über  schlechte  Beköstigung  und  ungeeignete  Unterbringung ­
  müssen  demnach  zurückgewiesen  werden.  Klagen,  die  namentlich ­
  im  Anfang  laut  und  von  den  Revierbeamten  untersucht  wurden,
haben  sich  als  unbegründet  herausgestellt.  Meistens  war  den  Leuten
die  Kost  ungewohnt  oder  es  handelte  sich  um  Personen,  die  in  einem
sehr  ausgehungerten  Zustande  eine  solche  Ehlust  zeigten,  daß  diese  mit
den  üblichen  Nahrungsmengen  nicht  zu  stillen  war,  oder  auch  um
Juden,  die  rituell  geschlachtetes  Fleisch  verlangten.
Ebenso  sind  Beschwerden  über  die  Nichtannahme  der  Kündigung
und  Aushändigung  der  Papiere  seitens  der  Zechenverwaltungen,  sowi?
die  Verwehrung  der  Rückkehr  in  die  Heimat  zu  Unrecht  erhoben.  Da
die  angeworbenen  Arbeiter  als  Staatsbürger  feindlicher  Länder  unter
besonderer  polizeilicher  Aufsicht  stehen,  dürfen  sie  ohne  Genehmigung
des  stellvertretenden  Generalkommandos  zu  Münster,  der  Königlichen
Regierungen  bezw.  der  zuständigen  Ortspolizeibehörden  nicht  willkürlich ­
  ihren  Aufenthaltsort  wechseln,  was  ihnen  bei  Abschluß  des  Arbeitsvertrages ­
  bekannt  gegeben  worden  ist.  Dazu  haben  sic  sich  in  dem
Vertrag  auf  längere  Zeit,  teils  drei  und  sechs  Monate,  teils  für  die
Dauer  des  Krieges  zur  Arbeit  auf  dem  betreffenden  Bergwerk  verpflichtet. ­
  Kündigen  sie  daher,  wie  es  schon  sehr  oft  vorgekommen  ist,
alsbald,  weil  ihnen  die  Arbeit  mißfällt,  oder  verweigern  sie  die  Weiterarbeit, ­
  so  haben  sie  vielmehr  sich  in  Widerspruch  mit  dem  eingegangenen
Vertrag  gesetzt  und  Kontraktbruch  begangen.  Wenn  manche  Zechen  die
Annahme  der  Kündigung  verweigerten,  so  waren  sie  demnach  dazu
durchaus  berechtigt.  Jedoch  haben  die  meisten  Zechen  trotzdem  und  trotz
Forderungen,  die  sie  aus  den  vorgestreckten  Reisekosten  und  Vorschüssen
an  die  Aufkündiger  hatten,  die  Kündigung  angenommen.  Ohne  Genehmigung ­
  der  genannten  Behörden  den  Ausländern  die  Papiere  auszuhändigen ­
  oder  sie  vor  Ablauf  der  vertraglich  festgelegten  Zeit  in  die
Heimat  zurückzubringen,  dazu  waren  die  Zechen  infolge  der  diesbezüglichen ­
  ministeriellen  Vorschriften  nicht  in  der  Lage.
Die  Erfahrungen,  die  die  einzelnen  Zechen  mit  den  russisch-polnischen ­
  Arbeitern  gemacht  haben,  sind  verschieden.  Die  Revierbeamten
haben  im  allgemeinen  den  Eindruck  gewonnen,  daß  die  Ausländer  im
großen  ganzen  hinter  unseren  einheimischen  Arbeitern  in  Leistung,
Ordnung  und  Pünktlichkeit  zurückstehen.  Es!  mag  dies  zum  Teil  daran
liegen,  daß  die  Leute  plötzlich  aus  den  altgewohnten  Verhältnissen
herausgerissen  sind  und  sich  in  der  ersten  Zeit  nicht  zurechtfinden  können. ­
  Auch  Mag  anfangs  die  verhältnismäßig  schlechte  körperliche  Leistungsfähigkeit ­
  der  an  leichtere  Arbeiten  gewohnten  Leute  schuld  sein,
daß  die  Leute  der  immerhin  schweren  Bergarbeit  nicht  gewachsen
waren,  wenigstens  kann  bei  vielen  Arbeitern  infolge  guter  Verpflegung
durch  die  Zeche  eine  Besserung  und  ein  Hineinfinden  in  die  bergmännische ­
  Beschäftigung  festgestellt  werden.  Zurzeit  beteiligen  sich  die
russisch-polnischen  Arbeiter  bereits  in  ausgedehntem  Maße  an  dem
            
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