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Eingabe der Vorstände der vier Verbände der Bergarbeiter
Deutschlands um baldige Schaffung eines Reichs-
Knappschaftsgesetzes.
B o ch u m, den 20. Oktober 1915.
An Len Hohen Reichstag und den Hohen Bundesrat, Berlin.
Unterzeichnete Vertreter der vier Bergarbeiterverbände er
suchen im Aufträge der organisierten Bergarbeiterfchaft den
Reichstag, dahin zu wirken, daß baldigst der Entwurf eines
Knappschaftsgesetzes vorgelegt wird. In diesem Knappschafts-
gesetz soll die Anordnung zur Verschmelzung der bestehenden
Knappschaftspensionskassen zu einem Reichsknappschaftsverein
enthalten sein. Die Verschiedenartigkeit der Verhältnisse ist
durch die Einführung von Zweiganstalten für die einzelnen Be
zirke und verschiedenen Beitragsklassen, ähnlich wie bei der
Reichsinvalidenversicherung, ausreichend zu berücksichtigen. So
wohl der Hohe Reichstag wie auch der Hohe Bundesrat werden
gebeten, einem solchen Gesetze zuzustimmen.
Gründe: Das deutsche Knappschaftswesen leidet an einer zu
großen Zersplitterung. Während die reichsgesetzliche Jnvaliden-
Versicherung eine einheitliche Organisation für das ganze Reichs
gebiet vorsieht, bestehen auf dem Gebiete des Knappschaftswesens
für die verschiedenen Bergbaubezirke nicht selten sogar für ein
zelne Werke besondere Knappschaftsvereine. Nach der letzten
Statistik bestanden zu Beginn des Jahres 1913 folgende Vereine:
Zahl der Vereine
Zahl der Mitglieder
in Preußen
62
904 817
in Sachsen
3
33 897
in Bayern
22
13 561
in Württemberg
3
2 431
im Großherzogtum Hessen
5
2 913
im Herzogtum Braunschweig
3
4 627
im Herzogt. Sachsen-Meiningen
1
65
im Herzogt. Sachsen-Altenburg
1
4 071
im Herzogtum Anhalt
1
5120
im Fürstentum Waldeck
1
114
im Fürstentum Schwarzburg
1
75
in Elsaß-Lothringen
8
38 024
zusammen 111 1009 616
Viele von den bestehenden Vereinen sind schon ihrer geringen
Mitgliederzahl wegen nicht genügend leistungsfähig. Nach einer
Statistik des Herrn Dr. Zimmermann vom Allgemeinen Knapp-
schaftsveiein zu Bochum waren am Ende des Jahres 1913 in
Preußen vorhanden: