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und denselben somit in Schutz genommen. Durch diese seine Tat
hat nun Zeidler im höchsten Grade den Unwillen seiner Vor
gesetzten erregt, denn derselbe wurde auf Anordnung des Be
triebsführers Gärtner sofort entlassen, und zwar ohne Auszah
lung von sechs Schichten. Zeidler ist daraufhin auf Zeche Grim
berg auf der Kokerei in Arbeit getreten, hat dort drei Schichten
verfahren und wurde dann, ohne daß er sich irgend etwas hatte
zuschulden kommen lassen, wiederum ohne Auszahlung von sechs
Schichten entlassen. Wir möchten hier doch die Frage auswerfen,
ob denn die Tat des Bergmanns Zeidler ein so großes Verbre
chen darstellt, daß es, allein von der finanziellen Seite aus be
trachtet, so schwer gesühnt werden mußte, denn obgleich Berg
leute jetzt überall sehr notwendig gebraucht werden, war es Zeid
ler nicht möglich, irgendwo auf der Zeche wieder angelegt zu
werden, bis es ihm endlich glückte, als Erdarbeiter am Kanal
Unterschlupf zu finden.
Unseres Erachtens ist hier nicht der Bergmann Zeidler der
schuldige Teil, sondern der Steiger Schwoboda, indem er durch
sein brutales Vorgehen dem wehrlosen Gefangenen gegenüber
das Dazwischentreten des p. Zeidler erst verursachte.
In einer am 7. Dezember 1916 stattgefundenen Besprechung
der Organisationsvertreter der vier Bergarbeiterverbände mit
dem Minister Dr. Sydow und seinen Beiräten, Oberberghaupt
mann von Velsen und Geh. Oberbergrat Benhold, erklärte der
Minister zu den Klagen über unwürdige Behandlung von Ar
beitern, die zu tätlicher Mißhandlung ausarteten, daß es die
Absicht der oberen Bergbehörde sei, den nachweislich schuldigen
Beamten die Beamtenqualifikation zu entziehen. Wir wollen
ja nun gern zugeben, daß sich unter den Gefangenen auch störrige
Elemente befinden, die unter Umständen den Beamten in Har
nisch bringen können. Es ist daher auch nicht unsere Absicht,
Mitleid nrit den erwähnten Gefangenen zu erwecken, welches
schließlich zur Gefühlsduselei führt oder ausarten könnte. In
solchen Fällen stehen aber den Beamten genügend Disziplinar
mittel zur Verfügung, um die Gefangenen gefügig zu machen,
ohne daß zum äußersten Mittel, zum Zuschlagen, die Zuflucht
genommen zu werde» braucht.
Wir Deutsche wollen doch in der Welt als Kulturvolk da
stehen, wer sich aber an wehrlosen Gefangenen in der Weise ver
geht, wie oben geschildert, der hat den Anspruch daraus, ein
Kulturmensch zu sein, verwirkt.
Wir können nicht glauben, daß das Königliche Oberbergamt
solche Vorkommnisse gutheißt und ersuchen daher, den Sachverhalt
zu prüfen, im Interesse der Menschlichkeit einzugreifen und