Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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und denselben somit in Schutz genommen. Durch diese seine Tat 
hat nun Zeidler im höchsten Grade den Unwillen seiner Vor 
gesetzten erregt, denn derselbe wurde auf Anordnung des Be 
triebsführers Gärtner sofort entlassen, und zwar ohne Auszah 
lung von sechs Schichten. Zeidler ist daraufhin auf Zeche Grim 
berg auf der Kokerei in Arbeit getreten, hat dort drei Schichten 
verfahren und wurde dann, ohne daß er sich irgend etwas hatte 
zuschulden kommen lassen, wiederum ohne Auszahlung von sechs 
Schichten entlassen. Wir möchten hier doch die Frage auswerfen, 
ob denn die Tat des Bergmanns Zeidler ein so großes Verbre 
chen darstellt, daß es, allein von der finanziellen Seite aus be 
trachtet, so schwer gesühnt werden mußte, denn obgleich Berg 
leute jetzt überall sehr notwendig gebraucht werden, war es Zeid 
ler nicht möglich, irgendwo auf der Zeche wieder angelegt zu 
werden, bis es ihm endlich glückte, als Erdarbeiter am Kanal 
Unterschlupf zu finden. 
Unseres Erachtens ist hier nicht der Bergmann Zeidler der 
schuldige Teil, sondern der Steiger Schwoboda, indem er durch 
sein brutales Vorgehen dem wehrlosen Gefangenen gegenüber 
das Dazwischentreten des p. Zeidler erst verursachte. 
In einer am 7. Dezember 1916 stattgefundenen Besprechung 
der Organisationsvertreter der vier Bergarbeiterverbände mit 
dem Minister Dr. Sydow und seinen Beiräten, Oberberghaupt 
mann von Velsen und Geh. Oberbergrat Benhold, erklärte der 
Minister zu den Klagen über unwürdige Behandlung von Ar 
beitern, die zu tätlicher Mißhandlung ausarteten, daß es die 
Absicht der oberen Bergbehörde sei, den nachweislich schuldigen 
Beamten die Beamtenqualifikation zu entziehen. Wir wollen 
ja nun gern zugeben, daß sich unter den Gefangenen auch störrige 
Elemente befinden, die unter Umständen den Beamten in Har 
nisch bringen können. Es ist daher auch nicht unsere Absicht, 
Mitleid nrit den erwähnten Gefangenen zu erwecken, welches 
schließlich zur Gefühlsduselei führt oder ausarten könnte. In 
solchen Fällen stehen aber den Beamten genügend Disziplinar 
mittel zur Verfügung, um die Gefangenen gefügig zu machen, 
ohne daß zum äußersten Mittel, zum Zuschlagen, die Zuflucht 
genommen zu werde» braucht. 
Wir Deutsche wollen doch in der Welt als Kulturvolk da 
stehen, wer sich aber an wehrlosen Gefangenen in der Weise ver 
geht, wie oben geschildert, der hat den Anspruch daraus, ein 
Kulturmensch zu sein, verwirkt. 
Wir können nicht glauben, daß das Königliche Oberbergamt 
solche Vorkommnisse gutheißt und ersuchen daher, den Sachverhalt 
zu prüfen, im Interesse der Menschlichkeit einzugreifen und
	        
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