Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

172

und  denselben  somit  in  Schutz  genommen.  Durch  diese  seine  Tat
hat  nun  Zeidler  im  höchsten  Grade  den  Unwillen  seiner  Vorgesetzten ­
  erregt,  denn  derselbe  wurde  auf  Anordnung  des  Betriebsführers ­
  Gärtner  sofort  entlassen,  und  zwar  ohne  Auszahlung ­
  von  sechs  Schichten.  Zeidler  ist  daraufhin  auf  Zeche  Grimberg ­
  auf  der  Kokerei  in  Arbeit  getreten,  hat  dort  drei  Schichten
verfahren  und  wurde  dann,  ohne  daß  er  sich  irgend  etwas  hatte
zuschulden  kommen  lassen,  wiederum  ohne  Auszahlung  von  sechs
Schichten  entlassen.  Wir  möchten  hier  doch  die  Frage  auswerfen,
ob  denn  die  Tat  des  Bergmanns  Zeidler  ein  so  großes  Verbrechen ­
  darstellt,  daß  es,  allein  von  der  finanziellen  Seite  aus  betrachtet, ­
  so  schwer  gesühnt  werden  mußte,  denn  obgleich  Bergleute ­
  jetzt  überall  sehr  notwendig  gebraucht  werden,  war  es  Zeidler ­
  nicht  möglich,  irgendwo  auf  der  Zeche  wieder  angelegt  zu
werden,  bis  es  ihm  endlich  glückte,  als  Erdarbeiter  am  Kanal
Unterschlupf  zu  finden.
Unseres  Erachtens  ist  hier  nicht  der  Bergmann  Zeidler  der
schuldige  Teil,  sondern  der  Steiger  Schwoboda,  indem  er  durch
sein  brutales  Vorgehen  dem  wehrlosen  Gefangenen  gegenüber
das  Dazwischentreten  des  p.  Zeidler  erst  verursachte.
In  einer  am  7.  Dezember  1916  stattgefundenen  Besprechung
der  Organisationsvertreter  der  vier  Bergarbeiterverbände  mit
dem  Minister  Dr.  Sydow  und  seinen  Beiräten,  Oberberghauptmann ­
  von  Velsen  und  Geh.  Oberbergrat  Benhold,  erklärte  der
Minister  zu  den  Klagen  über  unwürdige  Behandlung  von  Arbeitern, ­
  die  zu  tätlicher  Mißhandlung  ausarteten,  daß  es  die
Absicht  der  oberen  Bergbehörde  sei,  den  nachweislich  schuldigen
Beamten  die  Beamtenqualifikation  zu  entziehen.  Wir  wollen
ja  nun  gern  zugeben,  daß  sich  unter  den  Gefangenen  auch  störrige
Elemente  befinden,  die  unter  Umständen  den  Beamten  in  Harnisch ­
  bringen  können.  Es  ist  daher  auch  nicht  unsere  Absicht,
Mitleid  nrit  den  erwähnten  Gefangenen  zu  erwecken,  welches
schließlich  zur  Gefühlsduselei  führt  oder  ausarten  könnte.  In
solchen  Fällen  stehen  aber  den  Beamten  genügend  Disziplinarmittel ­
  zur  Verfügung,  um  die  Gefangenen  gefügig  zu  machen,
ohne  daß  zum  äußersten  Mittel,  zum  Zuschlagen,  die  Zuflucht
genommen  zu  werde»  braucht.
Wir  Deutsche  wollen  doch  in  der  Welt  als  Kulturvolk  dastehen, ­
  wer  sich  aber  an  wehrlosen  Gefangenen  in  der  Weise  vergeht, ­
  wie  oben  geschildert,  der  hat  den  Anspruch  daraus,  ein
Kulturmensch  zu  sein,  verwirkt.
Wir  können  nicht  glauben,  daß  das  Königliche  Oberbergamt
solche  Vorkommnisse  gutheißt  und  ersuchen  daher,  den  Sachverhalt
zu  prüfen,  im  Interesse  der  Menschlichkeit  einzugreifen  und
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.