Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Unsere Bezirksleitung hat dort bereits eine Eingabe an 
den Verein für bergbauliche Interessen gemacht/') auch das Ober 
bergamt Breslau und das Generalkommando haben Kenntnis 
davon erhalten. Ich lege eine Abschrift dieser Eingabe zur 
Kenntnisnahme bei. 
Auch aus dem A a ch e n e r K ohlenrevier gehen uns 
Klagen zu. Auf Zeche Nordstern betragen die uns ge 
meldeten Lohnkürzungen bis 1,60 Mk. pro Schicht. Die Beleg 
schaft über Tage war schon so erregt, daß sie die Arbeit ein 
stellte. Die Lohnkürzung wurde Mitte August angekündigt und 
in unerhörter Weise sogar rückwirkend in Kraft gesetzt. Auch 
mehrere Fördermaschinisten mußten eine Lohnkürzung von 10 
Mark monatlich über sich ergehen lassen. 
Hat ein Arbeiter krank gefeiert, so wird er dann strafweise 
nach Hause geschickt und muß feiern. So hat der Betriebsführer 
Rosenbau m, wie man uns meldet, zu Kranken, die sich 
wieder zur Arbeit meldeten, gesagt: „Krank feiern gibt es jetzt 
nicht mehr, melden Sie sich über acht Tage wieder, oder wollen 
Sic die Abkehr?" Auch vom Militärdienst Zurückgeschickte sind 
nicht wieder eingestellt worden. Arbeiter, die bei Ausbruch des 
Krieges wegen Einstellung der Eisenbahnen nicht arbeiten 
konnten, wurden nicht wieder eingestellt. 
Auch aus den K a I i r e v i e r e n in Mitteldeutschland, 
Hannover usw. gehen uns noch heftige Klagen zu über Arbeits 
losigkeit und Lohnkürzungen. Viele Kalizechen nahnien den Be 
trieb noch nicht wieder auf, vertrösten aber die Leute immer und 
iinmer wieder, daß der Betrieb bald wieder eröffnet wird. Die 
Leute werden dadurch hingehalten und um Lohn und Brot ge 
bracht. Wir bitten Ew. Exzellenz dringend, die Kaliwerke, 
welche den Betrieb irgend ermöglichen können, zur Betriebs 
aufnahme zu zwingen. Ferner bitten wir Ew. Exzellenz noch, 
den Bestrebungen aus den Reihen rücksichtsloser Kaliinteressenten 
einen unüberwindlichen Damm entgegenzusetzen, wenn sie mit 
dem Ansinnen kommen, daß der Bundesrat den Schutz des 8 13 
des Kaligesetzes vom Mai 1910 beseitigen soll. Der im ge 
nannten Paragraphen vorgesehene Durchschnittsminimallohn in 
der Kaliindustrie in den Jahren 1907—1909 betrug nur 4 Mk. 
und stieg 1913 auf 4,30 Mk. Würde der Schutz des § 13 des 
Kaligesetzes beseitigt, so würde der Durchschnittslohn unter Aus 
nützung der Notlage der Arbeiter noch weit unter 4 Mk. herab 
gedrückt werden, was kein Menschenfreund gutheißen oder gar 
mitmachen kann. Eine von unserem Verband an den Bundes 
rat gerichtete Petition legen wir zur Kenntnisnahme bei. 
*) Die Eingabe hat inzwischen bereits Erfolg gehabt, die wöchent 
liche Abschlagszahlung ist wieder eingeführt worden.
	        
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