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Unsere Bezirksleitung hat dort bereits eine Eingabe an
den Verein für bergbauliche Interessen gemacht/') auch das Ober
bergamt Breslau und das Generalkommando haben Kenntnis
davon erhalten. Ich lege eine Abschrift dieser Eingabe zur
Kenntnisnahme bei.
Auch aus dem A a ch e n e r K ohlenrevier gehen uns
Klagen zu. Auf Zeche Nordstern betragen die uns ge
meldeten Lohnkürzungen bis 1,60 Mk. pro Schicht. Die Beleg
schaft über Tage war schon so erregt, daß sie die Arbeit ein
stellte. Die Lohnkürzung wurde Mitte August angekündigt und
in unerhörter Weise sogar rückwirkend in Kraft gesetzt. Auch
mehrere Fördermaschinisten mußten eine Lohnkürzung von 10
Mark monatlich über sich ergehen lassen.
Hat ein Arbeiter krank gefeiert, so wird er dann strafweise
nach Hause geschickt und muß feiern. So hat der Betriebsführer
Rosenbau m, wie man uns meldet, zu Kranken, die sich
wieder zur Arbeit meldeten, gesagt: „Krank feiern gibt es jetzt
nicht mehr, melden Sie sich über acht Tage wieder, oder wollen
Sic die Abkehr?" Auch vom Militärdienst Zurückgeschickte sind
nicht wieder eingestellt worden. Arbeiter, die bei Ausbruch des
Krieges wegen Einstellung der Eisenbahnen nicht arbeiten
konnten, wurden nicht wieder eingestellt.
Auch aus den K a I i r e v i e r e n in Mitteldeutschland,
Hannover usw. gehen uns noch heftige Klagen zu über Arbeits
losigkeit und Lohnkürzungen. Viele Kalizechen nahnien den Be
trieb noch nicht wieder auf, vertrösten aber die Leute immer und
iinmer wieder, daß der Betrieb bald wieder eröffnet wird. Die
Leute werden dadurch hingehalten und um Lohn und Brot ge
bracht. Wir bitten Ew. Exzellenz dringend, die Kaliwerke,
welche den Betrieb irgend ermöglichen können, zur Betriebs
aufnahme zu zwingen. Ferner bitten wir Ew. Exzellenz noch,
den Bestrebungen aus den Reihen rücksichtsloser Kaliinteressenten
einen unüberwindlichen Damm entgegenzusetzen, wenn sie mit
dem Ansinnen kommen, daß der Bundesrat den Schutz des 8 13
des Kaligesetzes vom Mai 1910 beseitigen soll. Der im ge
nannten Paragraphen vorgesehene Durchschnittsminimallohn in
der Kaliindustrie in den Jahren 1907—1909 betrug nur 4 Mk.
und stieg 1913 auf 4,30 Mk. Würde der Schutz des § 13 des
Kaligesetzes beseitigt, so würde der Durchschnittslohn unter Aus
nützung der Notlage der Arbeiter noch weit unter 4 Mk. herab
gedrückt werden, was kein Menschenfreund gutheißen oder gar
mitmachen kann. Eine von unserem Verband an den Bundes
rat gerichtete Petition legen wir zur Kenntnisnahme bei.
*) Die Eingabe hat inzwischen bereits Erfolg gehabt, die wöchent
liche Abschlagszahlung ist wieder eingeführt worden.