Schadenersatz gezahlt werden. Daß das Eintrachtwerk diese i
Schichten zahlte, beweist, daß sie ihre Arbeit verrichteten, auch
sonst nicht gegen die Arbeitsordnung verstoßen haben, sonst hätte
inan ihnen die sechs Schichten nicht bezahlt. Der Grund ihrer
Entlassung ist demnach darin zu suchen, daß sie für die Arbeitsstunden
auch Bezahlung verlangten, was nicht mehr wie recht j
und billig war. Das Oberbergamt gibt selbst zu, daß heute Arbeitermangel
herrscht, die Werke verlangen auch immer wieder
Kriegsgefangene zur Bewältigung der Arbeit, einheimische Arbeiter
entläßt man aber plötzlich, wenn sie ihr gutes Recht wahrnehmen,
für geleistete Arbeit Zahlung zu verlangen. Bei solchen
plötzlichen Entlassungen trägt der Abkehrschein aber ein Datum,
aus dem man ersehen kann, daß keine Kündigung, sondern plötzliche
Entlassung vorliegt und fällt es den davon Betroffenen
schwer, auf einem anderen Werke Arbeit zu erhalten. Die plötzliche
Entlassung unter Auszahlung von sechs Schichten kann auch
als ein Einschüchterungsversuch für die übrigen Belegschaftsmitglieder
angesehen werden, wodurch bezweckt wird, diese von be- -
rechtigten Forderungen abzuhalten. Nichtig ist, daß die Entlassenen
wieder Arbeit fanden, aber erst nach erfolglosen Versuchen
bei anderen Braunkohlenwerken, indem sie dann notgedrungen
Bauarbeit annahmen. Traurig ist es aber, daß von
den Werken immer über Arbeitermangel geklagt wird, man aber
einheimische Arbeiter, wenn sie die gemachten Arbeitsstunden
bezahlt verlangen, auf die Straße setzt und dann, wenn die s
Werksverwaltung selbst den Arbeitsmangel verursacht, um
Kriegsgefangene ersucht, die entstandene Lücke zu füllen.
Unserer Ansicht nach hätte das Königliche Oberbergamt das
Eintrachtwerk auffordern sollen, Beschwerden der Arbeiter zu
prüfen und bei Berechtigung derselben ihren Wünschen entgegenzukommen,
aber nicht die Beschwerdeführer kurzweg zu entlassen,
denn dadurch wird nur Aufregung in die Reihen der Bergan
beiter getragen, aber nicht der so nötige Burgfriede gefördert.
Auch die engere Sperre besteht dort zwischen den Werken,
denn bei dem herrschenden Arbeitermangel müßte man auf
Marga doch froh gewesen sein, praktische einheimische Arbeiter i'
zu bekommen, sie aber nicht abzuweisen und dann erst einzustellen,
wenn sie mit Entlassungsscheinen aus anderen BerufszNeigen
versehen sind. Daraus ersieht man schon, daß, ivenn
man für ein solches Vorgehen nicht den Namen Sperre gebrau- s
chen soll, doch zwischen den Werken ein Einverständnis über die
nicht Einzustellenden herrscht.
Wir erlauben uns nun, das Königliche Kriegsministerium
zu ersuchen, Anweisung an die in Betracht kommenden Werke,
besonders an das Eintrachtwerk, ergehen zu lassen, Beschwerden