Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Schadenersatz  gezahlt  werden.  Daß  das  Eintrachtwerk  diese  i
Schichten  zahlte,  beweist,  daß  sie  ihre  Arbeit  verrichteten,  auch
sonst  nicht  gegen  die  Arbeitsordnung  verstoßen  haben,  sonst  hätte
inan  ihnen  die  sechs  Schichten  nicht  bezahlt.  Der  Grund  ihrer
Entlassung  ist  demnach  darin  zu  suchen,  daß  sie  für  die  Arbeitsstunden ­
  auch  Bezahlung  verlangten,  was  nicht  mehr  wie  recht  j
und  billig  war.  Das  Oberbergamt  gibt  selbst  zu,  daß  heute  Arbeitermangel ­
  herrscht,  die  Werke  verlangen  auch  immer  wieder
Kriegsgefangene  zur  Bewältigung  der  Arbeit,  einheimische  Arbeiter ­
  entläßt  man  aber  plötzlich,  wenn  sie  ihr  gutes  Recht  wahrnehmen, ­
  für  geleistete  Arbeit  Zahlung  zu  verlangen.  Bei  solchen
plötzlichen  Entlassungen  trägt  der  Abkehrschein  aber  ein  Datum,
aus  dem  man  ersehen  kann,  daß  keine  Kündigung,  sondern  plötzliche ­
  Entlassung  vorliegt  und  fällt  es  den  davon  Betroffenen
schwer,  auf  einem  anderen  Werke  Arbeit  zu  erhalten.  Die  plötzliche ­
  Entlassung  unter  Auszahlung  von  sechs  Schichten  kann  auch
als  ein  Einschüchterungsversuch  für  die  übrigen  Belegschaftsmitglieder ­
  angesehen  werden,  wodurch  bezweckt  wird,  diese  von  be-  -
rechtigten  Forderungen  abzuhalten.  Nichtig  ist,  daß  die  Entlassenen ­
  wieder  Arbeit  fanden,  aber  erst  nach  erfolglosen  Versuchen ­
  bei  anderen  Braunkohlenwerken,  indem  sie  dann  notgedrungen ­
  Bauarbeit  annahmen.  Traurig  ist  es  aber,  daß  von
den  Werken  immer  über  Arbeitermangel  geklagt  wird,  man  aber
einheimische  Arbeiter,  wenn  sie  die  gemachten  Arbeitsstunden
bezahlt  verlangen,  auf  die  Straße  setzt  und  dann,  wenn  die  s
Werksverwaltung  selbst  den  Arbeitsmangel  verursacht,  um
Kriegsgefangene  ersucht,  die  entstandene  Lücke  zu  füllen.
Unserer  Ansicht  nach  hätte  das  Königliche  Oberbergamt  das
Eintrachtwerk  auffordern  sollen,  Beschwerden  der  Arbeiter  zu
prüfen  und  bei  Berechtigung  derselben  ihren  Wünschen  entgegenzukommen, ­
  aber  nicht  die  Beschwerdeführer  kurzweg  zu  entlassen,
denn  dadurch  wird  nur  Aufregung  in  die  Reihen  der  Bergan ­
  beiter  getragen,  aber  nicht  der  so  nötige  Burgfriede  gefördert.
Auch  die  engere  Sperre  besteht  dort  zwischen  den  Werken,
denn  bei  dem  herrschenden  Arbeitermangel  müßte  man  auf
Marga  doch  froh  gewesen  sein,  praktische  einheimische  Arbeiter  i'
zu  bekommen,  sie  aber  nicht  abzuweisen  und  dann  erst  einzustellen, ­
  wenn  sie  mit  Entlassungsscheinen  aus  anderen  BerufszNeigen
  versehen  sind.  Daraus  ersieht  man  schon,  daß,  ivenn
man  für  ein  solches  Vorgehen  nicht  den  Namen  Sperre  gebrau-  s
chen  soll,  doch  zwischen  den  Werken  ein  Einverständnis  über  die
nicht  Einzustellenden  herrscht.
Wir  erlauben  uns  nun,  das  Königliche  Kriegsministerium
zu  ersuchen,  Anweisung  an  die  in  Betracht  kommenden  Werke,
besonders  an  das  Eintrachtwerk,  ergehen  zu  lassen,  Beschwerden
            
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