Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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„2>te Syndikatsgulage tottfb an diejenigen Arbeiter noch nicht ge 
zahlt, welche in den Kaliwerken zwar bei der Salzgewinnung uno 
Förderung rätig sind, aber von Unternehmern bezahlt werden, weit 
diese Arbeiten an solche Zwischen-Unternehmer vergeben sind. Tie 
Zusage, welche die im Kalisyndikat vereinigten Kaliwerke am 28. Mai 
1916 einstimmig uns und dem Reichstag gegenüber gemacht haben, 
lautete in ihrem entscheidenden Teil: „Es wird ab 1. Juni 1916 von 
allen Werken eine Zulage von 25 Pfg. auf den Kopf und die 
Schicht j e des Arbeiters zu dem jeweiligen Lohn einschließlich 
der gegenwärtigen Zulage (Lohn-, Teuerungs-, Kriegszulagen usw.) 
gewährt und in den Lohnbüchern gesondert geführt jedoch nur solange, 
als die gesetzlich zu beschließenden Kalipreise den Werken ohne Abzug 
verbleiben. Diese Zulage von 25 Pfg, soll denjenigen Arbeitern 
gegeben werden, deren Gesamtlohn einschließlich dieser Zulage den 
Durchschirijtslohn 1912/18 seiner Lohnklasse plus 8V Pfg, übersteigt." 
Es ist also kein Vorbehqlr gemacht, sondern jeder Arbeiter soll 
diese Zulage von 26 Psg. erhalten. Run ist aber gerade im Hannover 
schen Kalibergbau dieses System stark vertreten, wonach auch die Salz- 
gewinnungsarbeiten an Unternehmer vergeben werden und diese mit 
einer kleineren oder größeren Arbeiterzahl — bei manchen Werken ist 
das die Hälfte der jetzigen Belegschaft — die Produkte fördern. 
Wir können daher Ihren jetzigen Standpunkt, den Sie in Ihrem 
werten Schreiben vom 25. Oktober 1916 einnehmen, nicht für richtig 
halten. Sie sind im Irrtum, wenn Sie dort angeben, die Bezahlung 
dieser Arbeiter sei lediglich Sache der Uniernehmer, Sie hätten auf 
die Unternehmer keimen Einfluß, weil sie nach Pausächlsummen oder 
Metergedrnge bezahlt würden. Diesen veränderten Standpunkt be 
dauern wir sehr. Im August waren Sie anderer Meinung. Dieser 
Standpunkt ist auch weder rechtlich noch moralisch haltbar. Da_ fast 
ausschließlich im Hannoverschen Kaligebiet dieses System der Arbeiter- 
beschäftigung durch Unternehmer vorkommt, bitten wir Sie dringend, 
diesen Standpunkt aufzugeben und in Ihrem Verein des Hannover 
schen Kalibergbaues eiueu Beschluß herbeizuführen, der die Zusage 
dos Kalisyndikats in loyaler Weise erfüllt. 
Auch trifft das nicht zu, was Sie in bezutz auf die Zahlung der 
fraglichen Syndikatszulagen seitens der in Ihrem werten Schlreiben 
angeführten Kaliwerke Kronenburg, Carlsfund, Hermann II und 
Niedersachsen anführen. 
Wenn diese Werke die Syndikatszulage zahlten, mußten doch auch 
die Arbeiter das wissen, weil sie nach der Zusage ausdrücklich im 
Lochn buch besonders einzutragen ist. Das ist aber nicht 
der Fall. Die Gewerkschaft. Königsbnrg in Lehrte beruft sich in einem 
Schreiben an unsere Bezirksleitung vom 11. November 1916 u. a. nucb 
darauf, daß dieses Werk gar nicht dem Syndikat angehöre und die 
Beschlüsse des Syndikats! daher für Königsburg nicht binderch seien 
usw. Die Gewerkschaft Hermann II machte unterm 25. Oktober der 
Belegschaft bekannt, wie die Zulagen sich zusammensetzen und gibt 
dabei' ausdrücklich an: „In dieser Erhöhung von 80 Pfg. sind die vom 
Syndikat versprochenen 25 Pfg. eingeschlossen." 
Sie schreiben, daß es wahrscheinlich den Arbeitern entgangen sei, 
daß „in dieser großen Zulage die 25 Psa. Svudskatszulage enthalten 
sind". Wenn eine „große Zulaae" bewilligt wird und im Lohnbuch 
vorschriftsmäßig die 25 Pfg. Syttdikaiszulage eingetragen sind, so ent-
	        
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