Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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von  25  Pfg.  Eine  Prüfung  soll  feststellen-  ob  die  Lohnerilöhungen ­
  dem  Gesetze  entsprechen.  In  einem  Rundschreiben  des
Vereins  deutscher  Kali-Interessenten  wird  darauf  hingewiesen,
das;  diese  25  Pfg.  Syndikatszulage  seinerzeit  gewährt  wurden,
um  nun  auch  solche  .Kaliarbeiter  auf  den  einzelnen  Werken,  die
den  Durchschnittslohn  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen  nebst
der  gesetzlichen  Zulage  schon  erreicht  oder  überschritten  hatten,
nicht  leer  ausgehen  zu  lassen.  Anch  sie  sollten  sich  einer  Zulage
erfreuen.  Damit  ist  ein  langer  Streit  im  Kalibergbau  gemildert
und  zum  Teil  auch  beseitigt  worden,  denn  es  steht  in  der  Tat
fest,  daß  verschiedene  Werke  durch  ihre  Auslegung  des  Gesetzes
die  Kaliarbeiter  geschädigt  haben.  Ferner  nahmen  jene  Werke
die  Nachzahlungen  vor,  die  mit  den  verpflichteten  Bewilligungen
zurückgeblieben  waren,  so  daß  die  Kalibergleute  samt  und  sonders ­
  nach  langen  Verhandlungen  endlich  zu  ihren  Rechten  kommen. ­
  Dieser  Ausgang  der  Angelegenheit  ist  hauptsächlich  dem
unermüdlichen  und  energischen  Vorgehen  des  Verbandes  und
seines  Vorsitzenden,  der  als  Abgeordneter  in  der  Kaligesetzgebung
tätig  war,  zu  verdanken.

Eingabe  der  vier  Bergarbeiterorganisationen  wegen  anderweitiger ­
  Regelung  der  Ueberarbeit  im  Bergbau.
Bochum,  Essen,  Oberhausen,  den  7.  Februar  1917.
An  Se.  Exzellenz,  den  Präsidenten  des  Kriegsamts
Herrn  Generalleutnant  Groener,  Berlin.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Bergarbeiterorganisationen
erlauben  sich,  Ew.  Exzellenz  folgendes  zu  unterbreiten:
Die  infolge  der  langen  Dauer  des  Krieges  an  die  Berg-.
Werksindustrie  gestellten  hohen  Anforderungen  haben  es  mit  sich
gebracht,  daß  auch  die  Arbeitskraft  der  Bergarbeiter  sehr  stark
in  Anspruch  genommen  wird.  Ein  erheblicher  Teil  der  im  besten
Atter  stehenden  Arbeiter  hat  dem  Rufe  zur  Verteidigung  des
Vaterlandes  Folge  leisten  müssen.  Es  sind  dafür  nichtbergmännische
  Arbeiter  aus  anderen  Industrien  und  Berufen,  internierte
feindliche  Ausländer  und  Kriegsgefangene  angelegt  und  zur
Grubenarbeit  herangezogen  worden.  Diese  Arbeitskräfte
wurden  den  eigentlichen  Bergarbeitern  zugeteilt  und  wurde  dadurch ­
  deren  Verantwortlichkeit  bei  den  großen  Berufsgefahren
des  Bergbaues  noch  erhöht.  Außerdem  machten  die  Grubenverwaltungen ­
  überall  den  Versuch,  durch  Einlegung  von  Ueber-,
Neben-  oder  Sonntagsschichten  den  durch  die  zahlreichen  Einberufungen ­
  eingetretenen  Produktionsausfall,  zu  decken.  Daß
die  Bergarbeiterschaft  dieser  vaterländischen  Pflicht  bisher  gern
nachgekommen  ist,  beweist  schon  die  Zahl  der  im  Durchschnitt
von  jedem  Arbeiter  verfahrenen  Schichten.  Während  im  Ruhrrevier
  im  zweiten  Vierteljahr  1914  auf  jeden  Arbeiter  77  Schich-
            
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