Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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„2>te  Syndikatsgulage  tottfb  an  diejenigen  Arbeiter  noch  nicht  gezahlt, ­
  welche  in  den  Kaliwerken  zwar  bei  der  Salzgewinnung  uno
Förderung  rätig  sind,  aber  von  Unternehmern  bezahlt  werden,  weit
diese  Arbeiten  an  solche  Zwischen-Unternehmer  vergeben  sind.  Tie
Zusage,  welche  die  im  Kalisyndikat  vereinigten  Kaliwerke  am  28.  Mai
1916  einstimmig  uns  und  dem  Reichstag  gegenüber  gemacht  haben,
lautete  in  ihrem  entscheidenden  Teil:  „Es  wird  ab  1.  Juni  1916  von
allen  Werken  eine  Zulage  von  25  Pfg.  auf  den  Kopf  und  die
Schicht  j  e  des  Arbeiters  zu  dem  jeweiligen  Lohn  einschließlich
der  gegenwärtigen  Zulage  (Lohn-,  Teuerungs-,  Kriegszulagen  usw.)
gewährt  und  in  den  Lohnbüchern  gesondert  geführt  jedoch  nur  solange,
als  die  gesetzlich  zu  beschließenden  Kalipreise  den  Werken  ohne  Abzug
verbleiben.  Diese  Zulage  von  25  Pfg,  soll  denjenigen  Arbeitern
gegeben  werden,  deren  Gesamtlohn  einschließlich  dieser  Zulage  den
Durchschirijtslohn  1912/18  seiner  Lohnklasse  plus  8V  Pfg,  übersteigt."
Es  ist  also  kein  Vorbehqlr  gemacht,  sondern  jeder  Arbeiter  soll
diese  Zulage  von  26  Psg.  erhalten.  Run  ist  aber  gerade  im  Hannoverschen ­
  Kalibergbau  dieses  System  stark  vertreten,  wonach  auch  die  Salzgewinnungsarbeiten
  an  Unternehmer  vergeben  werden  und  diese  mit
einer  kleineren  oder  größeren  Arbeiterzahl  —  bei  manchen  Werken  ist
das  die  Hälfte  der  jetzigen  Belegschaft  —  die  Produkte  fördern.
Wir  können  daher  Ihren  jetzigen  Standpunkt,  den  Sie  in  Ihrem
werten  Schreiben  vom  25.  Oktober  1916  einnehmen,  nicht  für  richtig
halten.  Sie  sind  im  Irrtum,  wenn  Sie  dort  angeben,  die  Bezahlung
dieser  Arbeiter  sei  lediglich  Sache  der  Uniernehmer,  Sie  hätten  auf
die  Unternehmer  keimen  Einfluß,  weil  sie  nach  Pausächlsummen  oder
Metergedrnge  bezahlt  würden.  Diesen  veränderten  Standpunkt  bedauern ­
  wir  sehr.  Im  August  waren  Sie  anderer  Meinung.  Dieser
Standpunkt  ist  auch  weder  rechtlich  noch  moralisch  haltbar.  Da_  fast
ausschließlich  im  Hannoverschen  Kaligebiet  dieses  System  der  Arbeiterbeschäftigung
  durch  Unternehmer  vorkommt,  bitten  wir  Sie  dringend,
diesen  Standpunkt  aufzugeben  und  in  Ihrem  Verein  des  Hannoverschen ­
  Kalibergbaues  eiueu  Beschluß  herbeizuführen,  der  die  Zusage
dos  Kalisyndikats  in  loyaler  Weise  erfüllt.
Auch  trifft  das  nicht  zu,  was  Sie  in  bezutz  auf  die  Zahlung  der
fraglichen  Syndikatszulagen  seitens  der  in  Ihrem  werten  Schlreiben
angeführten  Kaliwerke  Kronenburg,  Carlsfund,  Hermann  II  und
Niedersachsen  anführen.
Wenn  diese  Werke  die  Syndikatszulage  zahlten,  mußten  doch  auch
die  Arbeiter  das  wissen,  weil  sie  nach  der  Zusage  ausdrücklich  im
Lochn  buch  besonders  einzutragen  ist.  Das  ist  aber  nicht
der  Fall.  Die  Gewerkschaft.  Königsbnrg  in  Lehrte  beruft  sich  in  einem
Schreiben  an  unsere  Bezirksleitung  vom  11.  November  1916  u.  a.  nucb
darauf,  daß  dieses  Werk  gar  nicht  dem  Syndikat  angehöre  und  die
Beschlüsse  des  Syndikats!  daher  für  Königsburg  nicht  binderch  seien
usw.  Die  Gewerkschaft  Hermann  II  machte  unterm  25.  Oktober  der
Belegschaft  bekannt,  wie  die  Zulagen  sich  zusammensetzen  und  gibt
dabei'  ausdrücklich  an:  „In  dieser  Erhöhung  von  80  Pfg.  sind  die  vom
Syndikat  versprochenen  25  Pfg.  eingeschlossen."
Sie  schreiben,  daß  es  wahrscheinlich  den  Arbeitern  entgangen  sei,
daß  „in  dieser  großen  Zulage  die  25  Psa.  Svudskatszulage  enthalten
sind".  Wenn  eine  „große  Zulaae"  bewilligt  wird  und  im  Lohnbuch
vorschriftsmäßig  die  25  Pfg.  Syttdikaiszulage  eingetragen  sind,  so  ent-
            
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