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von 25 Pfg. Eine Prüfung soll feststellen- ob die Lohner
ilöhungen dem Gesetze entsprechen. In einem Rundschreiben des
Vereins deutscher Kali-Interessenten wird darauf hingewiesen,
das; diese 25 Pfg. Syndikatszulage seinerzeit gewährt wurden,
um nun auch solche .Kaliarbeiter auf den einzelnen Werken, die
den Durchschnittslohn nach den gesetzlichen Bestimmungen nebst
der gesetzlichen Zulage schon erreicht oder überschritten hatten,
nicht leer ausgehen zu lassen. Anch sie sollten sich einer Zulage
erfreuen. Damit ist ein langer Streit im Kalibergbau gemildert
und zum Teil auch beseitigt worden, denn es steht in der Tat
fest, daß verschiedene Werke durch ihre Auslegung des Gesetzes
die Kaliarbeiter geschädigt haben. Ferner nahmen jene Werke
die Nachzahlungen vor, die mit den verpflichteten Bewilligungen
zurückgeblieben waren, so daß die Kalibergleute samt und son
ders nach langen Verhandlungen endlich zu ihren Rechten kom
men. Dieser Ausgang der Angelegenheit ist hauptsächlich dem
unermüdlichen und energischen Vorgehen des Verbandes und
seines Vorsitzenden, der als Abgeordneter in der Kaligesetzgebung
tätig war, zu verdanken.
Eingabe der vier Bergarbeiterorganisationen wegen ander
weitiger Regelung der Ueberarbeit im Bergbau.
Bochum, Essen, Oberhausen, den 7. Februar 1917.
An Se. Exzellenz, den Präsidenten des Kriegsamts
Herrn Generalleutnant Groener, Berlin.
Die ergebenst unterzeichneten Bergarbeiterorganisationen
erlauben sich, Ew. Exzellenz folgendes zu unterbreiten:
Die infolge der langen Dauer des Krieges an die Berg-.
Werksindustrie gestellten hohen Anforderungen haben es mit sich
gebracht, daß auch die Arbeitskraft der Bergarbeiter sehr stark
in Anspruch genommen wird. Ein erheblicher Teil der im besten
Atter stehenden Arbeiter hat dem Rufe zur Verteidigung des
Vaterlandes Folge leisten müssen. Es sind dafür nichtbergmän-
nische Arbeiter aus anderen Industrien und Berufen, internierte
feindliche Ausländer und Kriegsgefangene angelegt und zur
Grubenarbeit herangezogen worden. Diese Arbeitskräfte
wurden den eigentlichen Bergarbeitern zugeteilt und wurde da
durch deren Verantwortlichkeit bei den großen Berufsgefahren
des Bergbaues noch erhöht. Außerdem machten die Gruben
verwaltungen überall den Versuch, durch Einlegung von Ueber-,
Neben- oder Sonntagsschichten den durch die zahlreichen Ein
berufungen eingetretenen Produktionsausfall, zu decken. Daß
die Bergarbeiterschaft dieser vaterländischen Pflicht bisher gern
nachgekommen ist, beweist schon die Zahl der im Durchschnitt
von jedem Arbeiter verfahrenen Schichten. Während im Ruhr-
revier im zweiten Vierteljahr 1914 auf jeden Arbeiter 77 Schich-