auf 5 Pfund erhöht werden. Die Schwerarbeiter sollten mehr
Fleisch erhalten — einheitlich pro Woche 500 Gramm —, ebenso
würden an sie Wurstwaren zu gewöhnlichen Höchstpreisen geliefert
werden. Tann sollten (auch an die Familienangehörigen)
Suppengemüse verabreicht werden. Wer die eingekellerten Kartoffeln
zu früh aufgezehrt habe und erst in 14 Tagen oder 3
Wochen solche beanspruchen könne, der solle nach genauer Nachprüfung
der Kellervorräte die niedrigste Ration bewilligt erhalten.
Ebenso erhalten die Gemeinden, die wegen des Frostes
und des Wagenmangels nicht genug Kartoffelvorräte haben, als
Ersatz Mehl: Erhöhung der Fleischwarenmengen und Supengeniüse
an die Gemeinden kann in 2 bis 3 Wochen stattfinden.
* H *
Nach den Bemühungen der vier Bergarbeiterverbände um
Gewährung von mehr Fleisch und Fett teilt das Kriegsernährungsamt
folgendes mit:
„Unter Bezugnahme auf die seinerzeit stattgehabte Unterredung,
teile ich ergebenst mit, daß ich inzwischen folgendes angeordnet habe:
Den vom Kriegsamt als in der Rüstungsindustrie tätig anerkannten
Werken und Industriebetrieben werden Zulagen an Fleisch in der
Weise zur Verfügung gestellt, daß durch sie einschließlich des den Arbeitern
weiter auf ihre Fleischkarten zustehenden unmittelbaren Bezugsrechts
auf Fleisch, im ganzen auf jeden in ihren Betrieben beschäftigten
Schwerstarbeiter eine Gesamtmenge von 350 Gramm, auf
jeden übrigen Arbeiter 800 Gramm wöchentlich an Fleisch mit eingewachsenen
Knochen entfallen.
Die so zu liefernden Fleischmengen sollen je nach den örtlichen
Verhältnissen den Werken in Fleisch oder Wurst zu Massenspeisungen,
öder aber in Gestalt von Zusatzkarten, deren Verteilung den Werken
im Benehmen mit dem Arbeiterausschuß überlassen bleibt, zugewiesen
werden. Die auf Zusatzkarte zu gewährende Menge wird hiernach
örtlich verschieden sein, je nachdem wie hoch die der Bevölkerung allgemein
gelieferte Fleischmenge gerade ist. Für die Arbeiter soll auf
diese Weise eine überall gleichmäßige Versorgung gesichert werden, die
übrige Bevölkerung darf nach der getroffenen Anordnung keinesfalls
weniger erhalten, als bisher. Im einzelnen habe ich die zuständigen
Stellen ermächtigt, die Ausführung nach den örtlichen Bedürfnissen
einzurichten.
Hierüber hinaus sind denjenigen Bergarbeitern, die unter Tage
beschäftigt sind, in der gleichen Weise durch Vermittelung ihrer Betriebe
besondere Zusatzmengen von 150 Gramm Wurst wöchentlich
oder 75 Gramm Frischfleisch mit eingewachsenen Knochen durch die
Kommunalverbände zu überweisen. Mit Rücksicht auf die besonderen
Verhältnisse der Arbeiter unter Tage ist hierbei anzustreben, daß diese
besonderen Zusatzmengen und tunlichst ebenso die den Betrieben für
ihre Bergarbeiter unter Tage sonst zustehenden Zusatzrationen möglichst
in Form von Wurst unter entsprechender Umrechnung der Fleischmengen
geliefert werden.
Bezüglich der Fettzuteilung habe ich folgendes bestimmt: Die vom
Kriegsamt als in der Rüstungsindustrie tätig bezeichneten Werke, er-