Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

auf  5  Pfund  erhöht  werden.  Die  Schwerarbeiter  sollten  mehr
Fleisch  erhalten  —  einheitlich  pro  Woche  500  Gramm  —,  ebenso
würden  an  sie  Wurstwaren  zu  gewöhnlichen  Höchstpreisen  geliefert ­
  werden.  Tann  sollten  (auch  an  die  Familienangehörigen)
Suppengemüse  verabreicht  werden.  Wer  die  eingekellerten  Kartoffeln ­
  zu  früh  aufgezehrt  habe  und  erst  in  14  Tagen  oder  3
Wochen  solche  beanspruchen  könne,  der  solle  nach  genauer  Nachprüfung ­
  der  Kellervorräte  die  niedrigste  Ration  bewilligt  erhalten. ­
  Ebenso  erhalten  die  Gemeinden,  die  wegen  des  Frostes
und  des  Wagenmangels  nicht  genug  Kartoffelvorräte  haben,  als
Ersatz  Mehl:  Erhöhung  der  Fleischwarenmengen  und  Supengeniüse
  an  die  Gemeinden  kann  in  2  bis  3  Wochen  stattfinden.
*  H  *
Nach  den  Bemühungen  der  vier  Bergarbeiterverbände  um
Gewährung  von  mehr  Fleisch  und  Fett  teilt  das  Kriegsernährungsamt ­
  folgendes  mit:
„Unter  Bezugnahme  auf  die  seinerzeit  stattgehabte  Unterredung,
teile  ich  ergebenst  mit,  daß  ich  inzwischen  folgendes  angeordnet  habe:
Den  vom  Kriegsamt  als  in  der  Rüstungsindustrie  tätig  anerkannten
Werken  und  Industriebetrieben  werden  Zulagen  an  Fleisch  in  der
Weise  zur  Verfügung  gestellt,  daß  durch  sie  einschließlich  des  den  Arbeitern ­
  weiter  auf  ihre  Fleischkarten  zustehenden  unmittelbaren  Bezugsrechts ­
  auf  Fleisch,  im  ganzen  auf  jeden  in  ihren  Betrieben  beschäftigten ­
  Schwerstarbeiter  eine  Gesamtmenge  von  350  Gramm,  auf
jeden  übrigen  Arbeiter  800  Gramm  wöchentlich  an  Fleisch  mit  eingewachsenen ­
  Knochen  entfallen.
Die  so  zu  liefernden  Fleischmengen  sollen  je  nach  den  örtlichen
Verhältnissen  den  Werken  in  Fleisch  oder  Wurst  zu  Massenspeisungen,
öder  aber  in  Gestalt  von  Zusatzkarten,  deren  Verteilung  den  Werken
im  Benehmen  mit  dem  Arbeiterausschuß  überlassen  bleibt,  zugewiesen
werden.  Die  auf  Zusatzkarte  zu  gewährende  Menge  wird  hiernach
örtlich  verschieden  sein,  je  nachdem  wie  hoch  die  der  Bevölkerung  allgemein ­
  gelieferte  Fleischmenge  gerade  ist.  Für  die  Arbeiter  soll  auf
diese  Weise  eine  überall  gleichmäßige  Versorgung  gesichert  werden,  die
übrige  Bevölkerung  darf  nach  der  getroffenen  Anordnung  keinesfalls
weniger  erhalten,  als  bisher.  Im  einzelnen  habe  ich  die  zuständigen
Stellen  ermächtigt,  die  Ausführung  nach  den  örtlichen  Bedürfnissen
einzurichten.
Hierüber  hinaus  sind  denjenigen  Bergarbeitern,  die  unter  Tage
beschäftigt  sind,  in  der  gleichen  Weise  durch  Vermittelung  ihrer  Betriebe ­
  besondere  Zusatzmengen  von  150  Gramm  Wurst  wöchentlich
oder  75  Gramm  Frischfleisch  mit  eingewachsenen  Knochen  durch  die
Kommunalverbände  zu  überweisen.  Mit  Rücksicht  auf  die  besonderen
Verhältnisse  der  Arbeiter  unter  Tage  ist  hierbei  anzustreben,  daß  diese
besonderen  Zusatzmengen  und  tunlichst  ebenso  die  den  Betrieben  für
ihre  Bergarbeiter  unter  Tage  sonst  zustehenden  Zusatzrationen  möglichst ­
  in  Form  von  Wurst  unter  entsprechender  Umrechnung  der  Fleischmengen ­
  geliefert  werden.
Bezüglich  der  Fettzuteilung  habe  ich  folgendes  bestimmt:  Die  vom
Kriegsamt  als  in  der  Rüstungsindustrie  tätig  bezeichneten  Werke,  er-
            
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