Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

auf 5 Pfund erhöht werden. Die Schwerarbeiter sollten mehr 
Fleisch erhalten — einheitlich pro Woche 500 Gramm —, ebenso 
würden an sie Wurstwaren zu gewöhnlichen Höchstpreisen ge 
liefert werden. Tann sollten (auch an die Familienangehörigen) 
Suppengemüse verabreicht werden. Wer die eingekellerten Kar 
toffeln zu früh aufgezehrt habe und erst in 14 Tagen oder 3 
Wochen solche beanspruchen könne, der solle nach genauer Nach 
prüfung der Kellervorräte die niedrigste Ration bewilligt er 
halten. Ebenso erhalten die Gemeinden, die wegen des Frostes 
und des Wagenmangels nicht genug Kartoffelvorräte haben, als 
Ersatz Mehl: Erhöhung der Fleischwarenmengen und Supenge- 
niüse an die Gemeinden kann in 2 bis 3 Wochen stattfinden. 
* H * 
Nach den Bemühungen der vier Bergarbeiterverbände um 
Gewährung von mehr Fleisch und Fett teilt das Kriegser 
nährungsamt folgendes mit: 
„Unter Bezugnahme auf die seinerzeit stattgehabte Unterredung, 
teile ich ergebenst mit, daß ich inzwischen folgendes angeordnet habe: 
Den vom Kriegsamt als in der Rüstungsindustrie tätig anerkannten 
Werken und Industriebetrieben werden Zulagen an Fleisch in der 
Weise zur Verfügung gestellt, daß durch sie einschließlich des den Ar 
beitern weiter auf ihre Fleischkarten zustehenden unmittelbaren Be 
zugsrechts auf Fleisch, im ganzen auf jeden in ihren Betrieben be 
schäftigten Schwerstarbeiter eine Gesamtmenge von 350 Gramm, auf 
jeden übrigen Arbeiter 800 Gramm wöchentlich an Fleisch mit ein 
gewachsenen Knochen entfallen. 
Die so zu liefernden Fleischmengen sollen je nach den örtlichen 
Verhältnissen den Werken in Fleisch oder Wurst zu Massenspeisungen, 
öder aber in Gestalt von Zusatzkarten, deren Verteilung den Werken 
im Benehmen mit dem Arbeiterausschuß überlassen bleibt, zugewiesen 
werden. Die auf Zusatzkarte zu gewährende Menge wird hiernach 
örtlich verschieden sein, je nachdem wie hoch die der Bevölkerung all 
gemein gelieferte Fleischmenge gerade ist. Für die Arbeiter soll auf 
diese Weise eine überall gleichmäßige Versorgung gesichert werden, die 
übrige Bevölkerung darf nach der getroffenen Anordnung keinesfalls 
weniger erhalten, als bisher. Im einzelnen habe ich die zuständigen 
Stellen ermächtigt, die Ausführung nach den örtlichen Bedürfnissen 
einzurichten. 
Hierüber hinaus sind denjenigen Bergarbeitern, die unter Tage 
beschäftigt sind, in der gleichen Weise durch Vermittelung ihrer Be 
triebe besondere Zusatzmengen von 150 Gramm Wurst wöchentlich 
oder 75 Gramm Frischfleisch mit eingewachsenen Knochen durch die 
Kommunalverbände zu überweisen. Mit Rücksicht auf die besonderen 
Verhältnisse der Arbeiter unter Tage ist hierbei anzustreben, daß diese 
besonderen Zusatzmengen und tunlichst ebenso die den Betrieben für 
ihre Bergarbeiter unter Tage sonst zustehenden Zusatzrationen mög 
lichst in Form von Wurst unter entsprechender Umrechnung der Fleisch 
mengen geliefert werden. 
Bezüglich der Fettzuteilung habe ich folgendes bestimmt: Die vom 
Kriegsamt als in der Rüstungsindustrie tätig bezeichneten Werke, er-
	        
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