Betrifft Aussperrung von Arbeitern
und paritätischen Arbeitsnachweis.
Bochn m , den 22. Dezember 1.914.
An das Reichsamt des Innern zu Berlin.
Im Bergbau Deutschlands, namentlich in den Stein-
und
Braunkohlenrevieren, herrscht trotz des Krieges Arbeitermangel.
Ausländer, gefangen gehaltene russische Landarbeiter, werden mit
Genehmigung der Behörden zur Arbeit in Braunkohlenbergwerken
verwendet. Aber deutsche Bergarbeiter laufen zur selben Zeit
noch als Ausgesperrte herum und müssen sich mit Gelegenheits
arbeiten durchschlagen. Ausgesperrt, geächtet sind sie, weil sie sich
der Organisation anschlossen, ihre Rechte verteidigten oder irgend
dierenden General, Se. Exzellenz Generaloberst v. Kessel-Berlin,
gerichtet. In derselben beschwerte Briewig sich über diese Ar-
beitersperre und die jetzt vorgenommenen Lohnkürzungen. Eine
Aenderung ist bis jetzt noch nicht erfolgt. In der Beschwerde
Briewigs werden eine Reihe von Lausitzer Werken angeführt,
welche die Löhne seit Ausbruch des Krieges ziemlich stark gekürzt
haben. Und dann jammern diese Werke, welche organisierte Ar
beiter aussperren und Löhne kürzen, über Arbeitermangel.
Wir hoffen aus diesen Gründen keine Fehlbitte zu tun,
wenn wir das Hohe Ministerium ebenso höflich als dringend
ersuchen, das Gesuch des Braunkohlen-Jnöustrie-Vereins abzu
lehnen und eine inzwischen eventuell schon erfolgte Genehmigung
wieder rückgängig zu machen.
Es zeichnet ergebenst!
Verband der Bergarbeiter Deutschlands.
Eine weitere Eingabe wegen der Beschäftigung Kriegs
gefangener im Bergbau richtete der Verband in Gemeinschaft
nnt den anderen Bergarbeiterorganisationen, am 6. Februar
1915 an das Handelsministerium in Berlin. Die Angelegenheit
kam dann zur Besprechung bei der Beratung des Bergetats am
26. Februar und bei der Aussprache, welche die Vertreter der
Bergarbeiterverbände am 26. Februar 1916 mit dem Handels
minister hatten. Minister v. Sydow gab hierbei die. Versiche
rung, daß Kriegsgefangene nur auf ihren Wunsch im Bergbau
beschäftigt werden sollen. Unter Tage dürften nur solche Ge
fangene anfahren, die von Beruf Bergleute sind. Als Lohn
drücker dürften die Gefangenen auf keinen Fall dienen, sondern
müßten denselben Lohn erhalten, den die anderen Bergleute für
die gleiche Arbeit bekommen.