Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Betrifft Aussperrung von Arbeitern 
und paritätischen Arbeitsnachweis. 
Bochn m , den 22. Dezember 1.914. 
An das Reichsamt des Innern zu Berlin. 
Im Bergbau Deutschlands, namentlich in den Stein- 
und 
Braunkohlenrevieren, herrscht trotz des Krieges Arbeitermangel. 
Ausländer, gefangen gehaltene russische Landarbeiter, werden mit 
Genehmigung der Behörden zur Arbeit in Braunkohlenbergwerken 
verwendet. Aber deutsche Bergarbeiter laufen zur selben Zeit 
noch als Ausgesperrte herum und müssen sich mit Gelegenheits 
arbeiten durchschlagen. Ausgesperrt, geächtet sind sie, weil sie sich 
der Organisation anschlossen, ihre Rechte verteidigten oder irgend 
dierenden General, Se. Exzellenz Generaloberst v. Kessel-Berlin, 
gerichtet. In derselben beschwerte Briewig sich über diese Ar- 
beitersperre und die jetzt vorgenommenen Lohnkürzungen. Eine 
Aenderung ist bis jetzt noch nicht erfolgt. In der Beschwerde 
Briewigs werden eine Reihe von Lausitzer Werken angeführt, 
welche die Löhne seit Ausbruch des Krieges ziemlich stark gekürzt 
haben. Und dann jammern diese Werke, welche organisierte Ar 
beiter aussperren und Löhne kürzen, über Arbeitermangel. 
Wir hoffen aus diesen Gründen keine Fehlbitte zu tun, 
wenn wir das Hohe Ministerium ebenso höflich als dringend 
ersuchen, das Gesuch des Braunkohlen-Jnöustrie-Vereins abzu 
lehnen und eine inzwischen eventuell schon erfolgte Genehmigung 
wieder rückgängig zu machen. 
Es zeichnet ergebenst! 
Verband der Bergarbeiter Deutschlands. 
Eine weitere Eingabe wegen der Beschäftigung Kriegs 
gefangener im Bergbau richtete der Verband in Gemeinschaft 
nnt den anderen Bergarbeiterorganisationen, am 6. Februar 
1915 an das Handelsministerium in Berlin. Die Angelegenheit 
kam dann zur Besprechung bei der Beratung des Bergetats am 
26. Februar und bei der Aussprache, welche die Vertreter der 
Bergarbeiterverbände am 26. Februar 1916 mit dem Handels 
minister hatten. Minister v. Sydow gab hierbei die. Versiche 
rung, daß Kriegsgefangene nur auf ihren Wunsch im Bergbau 
beschäftigt werden sollen. Unter Tage dürften nur solche Ge 
fangene anfahren, die von Beruf Bergleute sind. Als Lohn 
drücker dürften die Gefangenen auf keinen Fall dienen, sondern 
müßten denselben Lohn erhalten, den die anderen Bergleute für 
die gleiche Arbeit bekommen.
	        
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