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Erzeuger ganz erfaßt werden und zur Verteilung gelangen, und
daß zur Herstellung von Spiritus nur das unbedingt zu Heeres
zwecken notwendige Quantum verwendet wird.
Die Reichskartoffelstelle beabsichtigt, die Ansammlung von
Bezirks- und Staatsreserven an Kartoffeln auf Kosten der täg
lichen Ration vorzunehmen, dergestalt, daß den Gemeinden vor
läufig nur 75 Prozent ihres Bedarfes ausgehändigt werden,
während 36 Prozent der Ration zur Reserve verwandt werden
sollen. Hiergegen erheben wir den schärfsten Widerspruch, da
nach unserer Ansicht wieder der gleiche Kartoffelmangel eintreten
wird, wie im Vorjahre und im laufenden Jahre und jede Ein
kellerung unmöglich gemacht wird. Nach unserer Ansicht müssen
die Reservebestände über das tägliche Quantum hinaus angesam
melt werden, dergestalt, daß sic erst unmittelbar vor der nächsten
neuen Ernte zur Ausgabe gelangen und eine Einkellerung der
Kartoffeln dadurch nicht verhindert wird-
Tie Absicht, durch Abschlachtung einer größeren Menge von
Vieh die Verfütterung der Kartoffeln im Laufe des Winters
hintanzuhalten, begrüßen auch wir und bitten uin strenge Durch
führung.
Mit hochachtungsvollem Glückauf!
(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)
Lohnerhöhung der niederschlcsischen Kohlenbergleute.
B o ch u m, den 20. August 1917.
An das Kriegsamt, z. H. Sr. Exzellenz des Herrn General
leutnants Groener, Berlin.
Die Bergleute in Niederschlesien, Bezirke Waldenburg und
Neurode, sind infolge der abnormen Teuerunzsverhältnisse zu
der Forderung einer Lohnerhöhung genötigt worden. Wie aus
der an Ew. Exzellenz unterm 11. August von der Bezirksleitung
Waldenburg des deutschen Bergarbeiterverbandes gerichteten
Lohneingabe ersichtlich ist, verlangten die Belegschaften: 1. einen
Hauerdurchschnittslohn von 8 Mark; die übrigen Löhne sollen
dementsprechend aufgebessert werden; 2. eine wöchentliche Ab
schlagszahlung von 4 Mark (statt bisher 3 Mark) pro verfahrener
Schicht. Bei der im Mai—Juni vor dem Schlichtungsausschuß
stattgefundenen Einigungsverhandlung erklärten die Werksver
treter, die gestellten Lohnforderungen seien zwar durch die
Teuerungsverhältnisse berechtigt, jedoch seien die Werks b escher
wegen der hohen Selbstkosten der Kohlengewinnung außerstande,
die Lohnforderungen in deni gewünschten Maße zu bewilligen.
Um diese ihre Behauptung zu beweisen, machten die Werksver-
treter eine Reihe Angaben über die Betriebsausgaben, -Ein
nahmen und ihre Steigerung. Arbeiterseits konnten diese An
nähen nicht nachgeprüft werden. Man einigte sich auf folgenden
Vergleich: