Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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1.  Ab  1.  August  sollen  die  Gedinge  so  abgeschlossen  werden,
daß  der  Hauerdurchschnittslohn  einschließlich  Zulage  Pro  Schicht
7  Mark  beträgt-  Schlepper  sollen  entsprechend  der  jetzigen  Regelung ­
  1,20  Mark  bis  2  Mark  weniger  erhalten.
2.  Die  Schichtlöhne  werden  um  10  bis  20  Pf.  pro  Schicht
erhöht;  der  Lohn  der  betreffenden  Arbeiter  (einschließlich  jugendliche ­
  und  weibliche)  bleibt  dann  1  bis  4  Mark  hinter  dem
Hauerdurchschnittslohn  zurück.
3.  Der  wöchentlich  zu  zahlende  Abschlag  wird  auf  4  Mark
pro  verfahrener  Schicht  erhöht.
Am  Sonntag,  den  5  August,  haben  im  niederschlesischen
Kohlenreviere  sechs  sehr  stark  besuchte  Bergarbeiterversammlungen
  zu  verstehendem  Ergebnis  der  Einigungsverhandlungen
Stellung  genommen.  Die  Versammelten  erklärten  diese  Zugeständnisse ­
  als  völlig  unzureichend  in  Anbetracht  der  Teuerungsverhältnisse, ­
  es  könne  sich  deshalb  nur  um  ein  vorläufiges  Ergebnis ­
  handeln.  In  der  einstimmig  angenommenen  Resolution
kam  der  Wille  der  Bergarbeiter,  „alles  zu  tun,  dainit  in  der
Kohlenförderung  keine  Stockung  eintritt  und  die  Förderziffer
möglichst  steigt",  einmütig  zum  Ausdruck.  Die  Versammelten
forderten  nun  zwecks  Aufbesserung  der  durchaus  unzulänglichen
Löhne  eine  Staatshilse  irgend  einer  Form  für  den  niederschlesischen ­
  Kohlenbergbau,  weis  die  Werksvertreter  versichert  Hütten,
bei  den  gegenwärtigen  Betriebskosten  die  an  sich  berechtigten
Lohnforderungen  der  Arbeiter  nicht  bewilligen  zu  können.
Diese  Forderungen  sind  Ew.  Exzellenz  durch  die  vom
11.  August  datierte  Eingabe  aus  Niederschlesien  zur  Kenntnis
gebracht.
Seitens  der  erwähnten  Versammlungen  ist  dann  der  unterzeichnete ­
  Vorstand  ersucht  worden,  ihre  Eingaben  an  Ew-  Exzellenz
zu  unterstützen.  Wir  kommen  diesem  Ersuchen  selbstverständlich
gern  nach,  weil  uns.  die  Lohnverhältnisse  der  niederschlesischen
Bergleute  als  außerordentlich  mißliche,  die  fernere  Leistungsfähigkeit ­
  der  Belegschaften  ernstlich  in  Frage  stellend,  bekannt
sind.'  Uns  ist  ferner  bekannt,  daß  auch  aus  den  Kreisen  der
Werksbesitzer  rückhaltslos  die  Notwendigkeit  einer  besseren  Lohnzahlung ­
  zugegeben  wird.  Dortseits  wird  aber  eingewandt,  die
gegenwärtigen  Einnähn,en  und  Selbstkosten  der  Werke  gestatteten
es  beim  besten  Willen  nicht,  die  an  sich  berechtigten  Lohnansprüche
  der  Arbeiter  zu  bewilligen.  Ob  und  inwieweit  dies  für
die  einzelnen  Werksunternehmungen  zutrifft,  können  wir  nicht
nachprüfen,  da  uns  die  für  diese  Prüfung  unerläßlichen  Unterlagen. ­
  d.  h.  die  Nachweise  der  Selbstkosten  und  Betriebsgckvinne,
nicht  zugänglich  sind.
Da  über  die  starke  Unzulänglichkeit  der  Bergarbeiterlöhne
im  niederschlesischen  Kohlenrevier  kein  Zweifel  bestehen  kann,
bitten  wir  Ew.  Exzellenz,  baldmöglichst  durch  bergbauliche  Sach-
            
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