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1. Ab 1. August sollen die Gedinge so abgeschlossen werden,
daß der Hauerdurchschnittslohn einschließlich Zulage Pro Schicht
7 Mark beträgt- Schlepper sollen entsprechend der jetzigen Regelung
1,20 Mark bis 2 Mark weniger erhalten.
2. Die Schichtlöhne werden um 10 bis 20 Pf. pro Schicht
erhöht; der Lohn der betreffenden Arbeiter (einschließlich jugendliche
und weibliche) bleibt dann 1 bis 4 Mark hinter dem
Hauerdurchschnittslohn zurück.
3. Der wöchentlich zu zahlende Abschlag wird auf 4 Mark
pro verfahrener Schicht erhöht.
Am Sonntag, den 5 August, haben im niederschlesischen
Kohlenreviere sechs sehr stark besuchte Bergarbeiterversammlungen
zu verstehendem Ergebnis der Einigungsverhandlungen
Stellung genommen. Die Versammelten erklärten diese Zugeständnisse
als völlig unzureichend in Anbetracht der Teuerungsverhältnisse,
es könne sich deshalb nur um ein vorläufiges Ergebnis
handeln. In der einstimmig angenommenen Resolution
kam der Wille der Bergarbeiter, „alles zu tun, dainit in der
Kohlenförderung keine Stockung eintritt und die Förderziffer
möglichst steigt", einmütig zum Ausdruck. Die Versammelten
forderten nun zwecks Aufbesserung der durchaus unzulänglichen
Löhne eine Staatshilse irgend einer Form für den niederschlesischen
Kohlenbergbau, weis die Werksvertreter versichert Hütten,
bei den gegenwärtigen Betriebskosten die an sich berechtigten
Lohnforderungen der Arbeiter nicht bewilligen zu können.
Diese Forderungen sind Ew. Exzellenz durch die vom
11. August datierte Eingabe aus Niederschlesien zur Kenntnis
gebracht.
Seitens der erwähnten Versammlungen ist dann der unterzeichnete
Vorstand ersucht worden, ihre Eingaben an Ew- Exzellenz
zu unterstützen. Wir kommen diesem Ersuchen selbstverständlich
gern nach, weil uns. die Lohnverhältnisse der niederschlesischen
Bergleute als außerordentlich mißliche, die fernere Leistungsfähigkeit
der Belegschaften ernstlich in Frage stellend, bekannt
sind.' Uns ist ferner bekannt, daß auch aus den Kreisen der
Werksbesitzer rückhaltslos die Notwendigkeit einer besseren Lohnzahlung
zugegeben wird. Dortseits wird aber eingewandt, die
gegenwärtigen Einnähn,en und Selbstkosten der Werke gestatteten
es beim besten Willen nicht, die an sich berechtigten Lohnansprüche
der Arbeiter zu bewilligen. Ob und inwieweit dies für
die einzelnen Werksunternehmungen zutrifft, können wir nicht
nachprüfen, da uns die für diese Prüfung unerläßlichen Unterlagen.
d. h. die Nachweise der Selbstkosten und Betriebsgckvinne,
nicht zugänglich sind.
Da über die starke Unzulänglichkeit der Bergarbeiterlöhne
im niederschlesischen Kohlenrevier kein Zweifel bestehen kann,
bitten wir Ew. Exzellenz, baldmöglichst durch bergbauliche Sach-