270
Erzeuger ganz erfaßt werden und zur Verteilung gelangen, und
daß zur Herstellung von Spiritus nur das unbedingt zu Heereszwecken
notwendige Quantum verwendet wird.
Die Reichskartoffelstelle beabsichtigt, die Ansammlung von
Bezirks- und Staatsreserven an Kartoffeln auf Kosten der täglichen
Ration vorzunehmen, dergestalt, daß den Gemeinden vorläufig
nur 75 Prozent ihres Bedarfes ausgehändigt werden,
während 36 Prozent der Ration zur Reserve verwandt werden
sollen. Hiergegen erheben wir den schärfsten Widerspruch, da
nach unserer Ansicht wieder der gleiche Kartoffelmangel eintreten
wird, wie im Vorjahre und im laufenden Jahre und jede Einkellerung
unmöglich gemacht wird. Nach unserer Ansicht müssen
die Reservebestände über das tägliche Quantum hinaus angesammelt
werden, dergestalt, daß sic erst unmittelbar vor der nächsten
neuen Ernte zur Ausgabe gelangen und eine Einkellerung der
Kartoffeln dadurch nicht verhindert wird-Tie
Absicht, durch Abschlachtung einer größeren Menge von
Vieh die Verfütterung der Kartoffeln im Laufe des Winters
hintanzuhalten, begrüßen auch wir und bitten uin strenge Durchführung.
Mit hochachtungsvollem Glückauf!
(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)
Lohnerhöhung der niederschlcsischen Kohlenbergleute.
B o ch u m, den 20. August 1917.
An das Kriegsamt, z. H. Sr. Exzellenz des Herrn Generalleutnants
Groener, Berlin.
Die Bergleute in Niederschlesien, Bezirke Waldenburg und
Neurode, sind infolge der abnormen Teuerunzsverhältnisse zu
der Forderung einer Lohnerhöhung genötigt worden. Wie aus
der an Ew. Exzellenz unterm 11. August von der Bezirksleitung
Waldenburg des deutschen Bergarbeiterverbandes gerichteten
Lohneingabe ersichtlich ist, verlangten die Belegschaften: 1. einen
Hauerdurchschnittslohn von 8 Mark; die übrigen Löhne sollen
dementsprechend aufgebessert werden; 2. eine wöchentliche Abschlagszahlung
von 4 Mark (statt bisher 3 Mark) pro verfahrener
Schicht. Bei der im Mai—Juni vor dem Schlichtungsausschuß
stattgefundenen Einigungsverhandlung erklärten die Werksvertreter,
die gestellten Lohnforderungen seien zwar durch die
Teuerungsverhältnisse berechtigt, jedoch seien die Werks b escher
wegen der hohen Selbstkosten der Kohlengewinnung außerstande,
die Lohnforderungen in deni gewünschten Maße zu bewilligen.
Um diese ihre Behauptung zu beweisen, machten die Werksvertreter
eine Reihe Angaben über die Betriebsausgaben, -Einnahmen
und ihre Steigerung. Arbeiterseits konnten diese Annähen
nicht nachgeprüft werden. Man einigte sich auf folgenden
Vergleich: