Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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der  Aussperrung  organisierter  Arbeiter.  So  bekamen  die  Berghauer ­
  Beuvers  aus  Barsinghausen,  sowie  5t.  Elies  und  andere
aus  Kloster-Wennigsen,  welche  früher  auf  dem  Werke  gemaßregelt
  wurden,  trotz  wiederholter  Anfragen  keine  Arbeit.  Das
Werk  könnte  aber  sehr  gut  Hauer  gebrauchen,  denn  es  werden
sehr  viele  Ueberschichten  Verfahren.
9.  In  N  i  e  d  e  r  s  ch  leiten  ist  nach  uns  gemachten  Angaben
seit  Allsbruch  des  Krieges  ein  neues  Sperrsysteni  eingeführt.
Arbeiter,  die  ihre  Arbeitsstelle  wechseln,  also  kündigen  wollten,
erhielten  zur  Antwort,  daß  sie  nur  dann  auf  einer  anderen  Grube
beschäftigt  werden  dürften,  wenn  die  Grube,  wo  sie  bisher  beschäftigt ­
  waren,  die  Zustimmung,  also  einen  Ueberweisungsschein
gibt.  Die  niederschlesischen  Gruben  scheinen  das  System  der
Ueberweisüngsscheine  mit  denen  Oberschlesiens  am  1.  August
eingeführt  zu  haben.  Auch  in  O  b  e  r  s  ch  l  e  s  i  e  n  gab  es  eine
Anzahl  ausgesperrter  Arbeiter,  die  regelrecht  gekündigt  haben,
aber  keinen  Ueberweisungsschein  erhielten  und  deshalb  brotlos
wurden.  Das  System  haben  selbst  Richter  tu  Oberschliwen  für
ungesetzlich  erklärt,  nachdem  ein  Obersteiger  unter  Eid  angegeben
hatte,  daß  diese  Ueberweisüngsscheine  seit  August  1914  eingeführt ­
  sind.  Bemerkt  sei,  daß  es  bei  der  Klage  nicht  zu  einer  Urteilsfüllung ­
  kam,  sondern  infolge  der  Bemerkungen  des  amtierenden ­
  Richters  kam  es  zu  einem  Vergleich.  Das  Oberbergamt
Breslau  teilte  unterm  29.  Noveinber  d.  I.  unserm  Bezirksleiter
Löffler  in  Kattowitz  mit,  daß  diese  Ueberweisüngsscheine  tatsächlich ­
  von  Arbeitern  verlangt  seien.  Das  Oberbergamt  bemerkt ­
  am  Schlüsse:  „Dieses  Verfahren  ist  durch  ein  Mißverständnis ­
  herbeigeführt,  für  dessen  Beseitigung  Sorge  getragen
worden  ist."
Also  wieder  nur  ein  „Mißverständnis"!.  Aber  in  Niederschlesien ­
  wird  das  System  trotz  vorstehender  Zusicherung  des
Oberbergamtes,  daß  es  beseitigt  sei,  noch  gehandhabt.  Weshalb
wir  das  Hohe  Reichsanit  dringend  ersuchen,  diese  ungesetzlichen
Fesseln  zu  beseitigen  und  zu  verbeiten.  Daß  die  Bergarbeiter
oft  nicht  nur  wegen  schlechten  Gedingelöhnen,  welche  im  Bergbau
fast  durchweg  die  Beamten  völlig  willkürlich  festsetzen,  sondern
auch  wegen  ganz  kleinlicher  schikanöser  Maßnahmen  zum  Arbeitswechsel ­
  getrieben  werden,  beweist  folgender  Vorgang  aus  dem
niederschlesischen  Revier:  Auf  der  consolidierten  Fuchsgrube  in
Weißstein  wurde  kürzlich  neu  angeordnet,  daß  die  Schlepper
und  Bergleute  den  Beamten  in  der  Grube,  wenn  er  vor  die
Arbeit  kommt,  zuerst  zu  grüßen  hätten.  Bisher  war  es  immer
üblich  daß  der  Beamte,  wenn  er  vor  die  Arbeit  kam,  zuerst
grüßte.  Wenn  die  Arbeiter  die  Beamten  unterwegs  treffen,
grüßen  die  Arbeiter  zuerst.  Selbst  beim  Militär  grüßt  der
            
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