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der Aussperrung organisierter Arbeiter. So bekamen die Berghauer
Beuvers aus Barsinghausen, sowie 5t. Elies und andere
aus Kloster-Wennigsen, welche früher auf dem Werke gemaßregelt
wurden, trotz wiederholter Anfragen keine Arbeit. Das
Werk könnte aber sehr gut Hauer gebrauchen, denn es werden
sehr viele Ueberschichten Verfahren.
9. In N i e d e r s ch leiten ist nach uns gemachten Angaben
seit Allsbruch des Krieges ein neues Sperrsysteni eingeführt.
Arbeiter, die ihre Arbeitsstelle wechseln, also kündigen wollten,
erhielten zur Antwort, daß sie nur dann auf einer anderen Grube
beschäftigt werden dürften, wenn die Grube, wo sie bisher beschäftigt
waren, die Zustimmung, also einen Ueberweisungsschein
gibt. Die niederschlesischen Gruben scheinen das System der
Ueberweisüngsscheine mit denen Oberschlesiens am 1. August
eingeführt zu haben. Auch in O b e r s ch l e s i e n gab es eine
Anzahl ausgesperrter Arbeiter, die regelrecht gekündigt haben,
aber keinen Ueberweisungsschein erhielten und deshalb brotlos
wurden. Das System haben selbst Richter tu Oberschliwen für
ungesetzlich erklärt, nachdem ein Obersteiger unter Eid angegeben
hatte, daß diese Ueberweisüngsscheine seit August 1914 eingeführt
sind. Bemerkt sei, daß es bei der Klage nicht zu einer Urteilsfüllung
kam, sondern infolge der Bemerkungen des amtierenden
Richters kam es zu einem Vergleich. Das Oberbergamt
Breslau teilte unterm 29. Noveinber d. I. unserm Bezirksleiter
Löffler in Kattowitz mit, daß diese Ueberweisüngsscheine tatsächlich
von Arbeitern verlangt seien. Das Oberbergamt bemerkt
am Schlüsse: „Dieses Verfahren ist durch ein Mißverständnis
herbeigeführt, für dessen Beseitigung Sorge getragen
worden ist."
Also wieder nur ein „Mißverständnis"!. Aber in Niederschlesien
wird das System trotz vorstehender Zusicherung des
Oberbergamtes, daß es beseitigt sei, noch gehandhabt. Weshalb
wir das Hohe Reichsanit dringend ersuchen, diese ungesetzlichen
Fesseln zu beseitigen und zu verbeiten. Daß die Bergarbeiter
oft nicht nur wegen schlechten Gedingelöhnen, welche im Bergbau
fast durchweg die Beamten völlig willkürlich festsetzen, sondern
auch wegen ganz kleinlicher schikanöser Maßnahmen zum Arbeitswechsel
getrieben werden, beweist folgender Vorgang aus dem
niederschlesischen Revier: Auf der consolidierten Fuchsgrube in
Weißstein wurde kürzlich neu angeordnet, daß die Schlepper
und Bergleute den Beamten in der Grube, wenn er vor die
Arbeit kommt, zuerst zu grüßen hätten. Bisher war es immer
üblich daß der Beamte, wenn er vor die Arbeit kam, zuerst
grüßte. Wenn die Arbeiter die Beamten unterwegs treffen,
grüßen die Arbeiter zuerst. Selbst beim Militär grüßt der