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regierunß recht bald bekannt gibt, ob auf Staatshilfe gerechnet
werden kann, damit die Bergarbeiter wissen, woran sie sind.
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Auf die Eingaben der gewerkschaftlichen Bergarbeiterverbände
an das Kriegsernährungsamt um bessere Versorgung mit
Lebensmitteln erhielten diese folgende Antworten:
Berlin, C> 2, den 19. Juli 1617.
„Auf die an den Herrn Präsidenten des KriegSernährUngsamtes
gerichtete und durch den Herrn Kriegsminister an mich abgegebene
Eingabe vom 29. Juni d. Js. erwidere rch ergebenst, das; mir die
Lage der Bergarbeiter, die sich« in den lehren Wochen infolge der
Ungunst der Verhältnisse verschärfen mutzte, wärm am Herzen liegt.
Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und weiteren
Steigerung der Kohlenförderung habe ich deshalb den Herrn
Regierungspräsidenten der Jndustriebezirke eine noch, verfügbare
Menge Nährmittel und Gemüsekonserven zur Verteilung innerhalb
Ihrer Bezirke überwiesen und ihnen durch Drahterlatz Anweisung
gegeben, die Kommunalverbände zu einer Beschleunigung der Verteilung
und zur möglichst weitgehenden Ausschüttung der örtlichen Reserven
anzuhalten. Ich weise ferner darauf hin, datz durch Verfügung
des Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes die Menge des als
Ersatz für die fehlenden Kartoffeln zu liefernden Mehles wesentlich
erhöht ist. Es steht zu hoffen, daß es gelingen wird, durch diese Matznahmen
die Lage der Bergarbeiter erträglich zu gestalten, bis die
eintretende Frühkariosfelversorgung eine allgemeine Besserung der Ernährungs-Verhältnisse
herbeiführt.
Ich bitte dieses Schreiben allen Unterzeichnern des Schreibens vom
29. Juni d. Js. mitzuteilen.
Ju Vertretung: gcz. Gramsch."
„Aus die an den Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes
gerichtete und an mich abgegebene Eingabe voni 31. Mai d. Js. erwidere
ich ergebenst, datz eine Einheitlichkeit in der Höhe der Brotpreise innerhalb
des gesamten Rheinisch-Wechfälischen Jndustriebezirkes nach den
von mir angestellten eingehenden Ermittelungen sich aus wirtschaftlichen
Gründen zurzeit nicht in dem gewünschten Matze durchführen
läßt. In den Kommunalverbänden z. B., welche das Recht zur
wirtschaft mit Getreide haben und deren Kreis aus Gründen der notwendigen
Sickerstellung der Versorgung nicht zu weit gezogen werden
kann, werden die Broipreise — ebenso wie übrigens auch die Fleischpreise
— häufig niedriger bleiben müssen als in den Kreisen mit geringer
eigener landwirtschaftlicher Erzeugung- Dies trifft Umsomehr
zu, als den Kommunalverbänden die Möglichkeit, selbständig zu wirtschaften
und die Preise den örtlichen Wirtschaftsbedingungeu anzupassen,
nicht ganz benommen werden kann. Eine verschiedene Höhe der
Brotpreise hat sich 'übrigens auch je nach Lage der örtlichen Verhältnisse
schön im Frieden gezeigt. Die Regierungspräsidenten werden
es sich jedoch im Benehmen init den sie beratenden Ausschüssen angelegen
sein lassen, ungerechtfertigten Preisunterschieden entgegenzutreten
und bei den ihnen unterstellten Komu.unalvervänden aus eine möglichst
weitgehende Vereinheitlichung der Brotpreise dringen. Das Gleiche
trifft auch ans die Fleischpreise zu.