Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

275

Bezüglich  der  übrigen  vorgebrachten  Beschwerden  verweise  ich  auf
meinen  auf  die  Eingabe  vorn  29.  Juni  d.  Js.  erteilten  Bescheid  vom
19.  Juli  d.  Js.  —  VI  cl  541  —.
Ich  bitte,  dieses  Schreiben  allen  Unterzeichneten  der  Eingabe  vom
31.  Mai  d.  Js.  mitzuteilen.  In  Vertretung:  gez.  Gramisch."
*  *  *
„Berlin  W.  8,  den  3.  September  1917.
Auf  die  Eingabe  vom  17.  August  1917  teilt  das  Kriegsamt
  mit,  daß  die  Bergarbeiterorganisationen  falsch  unterrichtet  sind,
wenn  sie  annehmen,  das;  die  Kartoffelrationen  pro  Kopf  und  Wvche  5
bis  6  Pfund  betragen.  Die  Entscheidung  ist  bereits  dahin  gefallen,
daß  vorläufig  7  Pfund  pro  Kopf  und  Woche  ausgegeben  werden  sollen
und  daß  den  Kommunalverbänden  zur  Deckung  des  Schwundes  ein
weiteres  Pfund  überwiesen  wird.
Daß  Kriegsamt  steht  mit  den  Bergarbeiterorzanisationen  auf  dem
Standpunkte,  daß  unter  allen  Umständen  alles  geschehen  muß,  um  eine
Wiederholung  der  früheren  Zustände  auf  dem  Gebiete  der  Kartoffelversorgung ­
  zu  vermeiden.  Cs  muß  aus  diesem  Grunde,  bis  die
Wintereindeckung  auf  jeden  Fall  gewährleistet  ist,  an  dem  niedrigen
WochLnkopfsatz  festgehalten  werden.
Jetzt  ist  auf  keinen  Fall  zu  übersehen,  eine  wie  lange  Zeit  im
Herbst  bis  zum  Eintreten  des  Frostes  für  die  Wintereindeckung  zur
Verfügung  steht.  Es  wäre  daher  unverantwortlich,  die  im  Herbst  zunächst ­
  in  großen  Mengen  anrollenden  Kartoffeln  burccf) 1  die  Gewährung
einer  hohen  Ration  zu  verausgaben  und  hierdurch  die  Wintereindeckung
zu  gefährden.
Es  wird  hier  angenommen,  daß  die  Bergarbeiter  sich  lieber  im
Herbst  mit  einer  etwas  geringeren  Ration  zufrieden  geben,  als  daß
sie  wieder  wie  im  vorigen  Jahre  im  Februar  und  März  ohne  jede  Kartoffel ­
  sind.
Was  die  Einkellerung  anbetrifft,  so  ist  in  den  Ausführungsbestimmungen ­
  angeordnet  worden,  daß  dort,  wo  das  Einkellern  bei  den
Verbrauchern  üblich  ist,  es  zweckmäßig  erscheint,  die  Einkellerung  zu
fördern,  soweit  dies  nach  den  räumlichen  Verhältnissen  ohne  Gefährdung ­
  der  Vorräte  angängig  ist.  Eine  allgemeine  Anordnung  für  das
ganze  Reich  war  aus  dem  Grunde  nicht  möglich!,  weil  die  örtlichen
Verhältnisse  zu  verschieden  sind.
Eine  Ansammlung  von  Bezirks-  und  Staatsreserven  von  Kartoffeln ­
  wird  nicht  stattfinden.
Von  Seiten  des  Kriegsamtes:  Der  Chef  des  Stabes."

Bochum,  den  6.  September  1917.
Unterzeichneter,  beauftragt  von  der  im  Verbände  der  Bergarbeiter ­
  Deutschlands  organisierten  Arbeiterschaft,  ersucht  ergebenst ­
  sowohl  Seine  Exzellenz,  den  Herrn  Reichskanzler,  wie  den
hohen  Reichstag  und  hohen  Bundesrat,  dahin  wirken  zu  wollen,
daß  das  Augenzittern,  das  bisher  als  Berufskrankheit  angesehen
wurde,  niit  unter  das  Unfallgesetz  gestellt  wird,  d.  h.,  daß  Augenzittern ­
  in  Zukunft  als  Unsallfolge  betrachtet  wird.

18*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.