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Bezüglich der übrigen vorgebrachten Beschwerden verweise ich auf
meinen auf die Eingabe vorn 29. Juni d. Js. erteilten Bescheid vom
19. Juli d. Js. — VI cl 541 —.
Ich bitte, dieses Schreiben allen Unterzeichneten der Eingabe vom
31. Mai d. Js. mitzuteilen. In Vertretung: gez. Gramisch."
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„Berlin W. 8, den 3. September 1917.
Auf die Eingabe vom 17. August 1917 teilt das Kriegsamt
mit, daß die Bergarbeiterorganisationen falsch unterrichtet sind,
wenn sie annehmen, das; die Kartoffelrationen pro Kopf und Wvche 5
bis 6 Pfund betragen. Die Entscheidung ist bereits dahin gefallen,
daß vorläufig 7 Pfund pro Kopf und Woche ausgegeben werden sollen
und daß den Kommunalverbänden zur Deckung des Schwundes ein
weiteres Pfund überwiesen wird.
Daß Kriegsamt steht mit den Bergarbeiterorzanisationen auf dem
Standpunkte, daß unter allen Umständen alles geschehen muß, um eine
Wiederholung der früheren Zustände auf dem Gebiete der Kartoffelversorgung
zu vermeiden. Cs muß aus diesem Grunde, bis die
Wintereindeckung auf jeden Fall gewährleistet ist, an dem niedrigen
WochLnkopfsatz festgehalten werden.
Jetzt ist auf keinen Fall zu übersehen, eine wie lange Zeit im
Herbst bis zum Eintreten des Frostes für die Wintereindeckung zur
Verfügung steht. Es wäre daher unverantwortlich, die im Herbst zunächst
in großen Mengen anrollenden Kartoffeln burccf) 1 die Gewährung
einer hohen Ration zu verausgaben und hierdurch die Wintereindeckung
zu gefährden.
Es wird hier angenommen, daß die Bergarbeiter sich lieber im
Herbst mit einer etwas geringeren Ration zufrieden geben, als daß
sie wieder wie im vorigen Jahre im Februar und März ohne jede Kartoffel
sind.
Was die Einkellerung anbetrifft, so ist in den Ausführungsbestimmungen
angeordnet worden, daß dort, wo das Einkellern bei den
Verbrauchern üblich ist, es zweckmäßig erscheint, die Einkellerung zu
fördern, soweit dies nach den räumlichen Verhältnissen ohne Gefährdung
der Vorräte angängig ist. Eine allgemeine Anordnung für das
ganze Reich war aus dem Grunde nicht möglich!, weil die örtlichen
Verhältnisse zu verschieden sind.
Eine Ansammlung von Bezirks- und Staatsreserven von Kartoffeln
wird nicht stattfinden.
Von Seiten des Kriegsamtes: Der Chef des Stabes."
Bochum, den 6. September 1917.
Unterzeichneter, beauftragt von der im Verbände der Bergarbeiter
Deutschlands organisierten Arbeiterschaft, ersucht ergebenst
sowohl Seine Exzellenz, den Herrn Reichskanzler, wie den
hohen Reichstag und hohen Bundesrat, dahin wirken zu wollen,
daß das Augenzittern, das bisher als Berufskrankheit angesehen
wurde, niit unter das Unfallgesetz gestellt wird, d. h., daß Augenzittern
in Zukunft als Unsallfolge betrachtet wird.
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