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der Bergarbeiterverbänöe auf unrichtigen Zahlen beruht. Regelmäßig
stellen wir den mit der Verteilung beauftragten Stellen (Bergvereinen
und Kgl. Bergbehörden) monatlich für den Kopf der regelmäßig aufzugebenden
Belegschaft zusätzlich 100 Gramm K.-A.-Seife, und zum
Zwecke der Wäschereinigung 600 Gramm K.-A.-Seifenpulver zur Verfügung.
Jeder Bergarbeiter erhält somit mit der normalen Seifenration
von 50 Gramm K.-A.-Seife und 260 Gramm K.-A.-Seifenpulver
monatlich 150 Gramm K.-A.-Seife und 760 Gramm K.-A.-Seifenpulver,
eine Menge, die im Hinblick auf die gebotene Einschränkung im
Verbrauch fetthaltiger Waschmittel, sowohl für die Körper- als auch
für die 'Wäschereinigung, als hinreichend angesehen werden muß, und
über deren Höhe Beanstandungen bisher nicht erfolgt sind.
Nicht unerwähnt wollen wir lassen, daß wir uns auf diesbezügliche
Anfragen auch, bereit erklärt haben, den Bergvereinen unter Verzicht
auf Seifenpulverlieferungen die monatlich zusätzliche Menge an K.-A.-Seife,
entsprechend dem Fettgehalt des Seifenpulvers, auf 225 Gramm
für den Kopf und Monat zu erhöhen, wovon z. B. der Verein für die
bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, Essen, und
der Ob er schlesische Berg- und Hüttenmännische Verein in Kattowitz verschiedentlich
' Gebrauch gemacht haben. Für das ausfallende Seifenpulver
haben wir den Bergarbeitern zum Zwecke der Wäschereinigung
als vollwertigen Ersatz in diesem Falle Bleichsoda zur Verfügung gestellt.
Da bisher irgendwelche Klagen über die bergbaulichen Verteilungsstellen
hierorts nicht bekannt geworden sind, wir vielmehr aus dem
Schriftverkehr mit diesen Stellen das größte Interesse für die zusätzliche
Belieferung der Bergarbeiter ersehen haben, können wir von uns
aus eine Berechtigung der Klagen der Bergarbeiterverbände nicht erkennen.
Dem Wunsche der Bergarbeiter nach einer besseren Seife kann
infolge Knappheit an Rohstoffen nicht entsprochen werden.
Falls Sie eine weitere Verfolgung der Angelegenheit für angezeigt
halten, wollen S'e zu dem vorstehenden Schreiben der Scifengesellschaft
Stellung nehmen, vor allem wäre der Widerspruch zwischen diesem
Schreiben und dem Ihrigen vom 15. August aufzuklären.
3 Abschriften vorliegenden Schreibens find zur Mitteilung an die
3 anderen Bergarbeiterverbände beigefügt.
I. A.: H e n."
Eingabe des Vorstandes des Verbandes der Bergarbeiter
Deutschlands, die Rcichsbersichcrungsordnung betreffend.
B o ch u m, den 26. September 1917.
An Seine Exzellenz den Herrn Reichskanzler Dr Michaelis,
sowie den Hohen Reichstag und den Hohen Bundesrat, Berlin.
Im Aufträge der im Verband der Bergarbeiter Deutschlands
organisierten Arbeiterschaft ersucht der Unterzeichnete Seine
Exzellenz den Herrn Reichskanzler, den Hohen Reichstag und den
Hohen Bundesrat, Stellung zur Abänderung folgender Paragraphen
der Reichsversicherungsordnung zu nehmen und bittet,
folgenden Anträgen die Zustimmung zu erteilen: