Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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der  Bergarbeiterverbänöe  auf  unrichtigen  Zahlen  beruht.  Regelmäßig
stellen  wir  den  mit  der  Verteilung  beauftragten  Stellen  (Bergvereinen
und  Kgl.  Bergbehörden)  monatlich  für  den  Kopf  der  regelmäßig  aufzugebenden ­
  Belegschaft  zusätzlich  100  Gramm  K.-A.-Seife,  und  zum
Zwecke  der  Wäschereinigung  600  Gramm  K.-A.-Seifenpulver  zur  Verfügung. ­
  Jeder  Bergarbeiter  erhält  somit  mit  der  normalen  Seifenration ­
  von  50  Gramm  K.-A.-Seife  und  260  Gramm  K.-A.-Seifenpulver
monatlich  150  Gramm  K.-A.-Seife  und  760  Gramm  K.-A.-Seifenpulver,
  eine  Menge,  die  im  Hinblick  auf  die  gebotene  Einschränkung  im
Verbrauch  fetthaltiger  Waschmittel,  sowohl  für  die  Körper-  als  auch
für  die  'Wäschereinigung,  als  hinreichend  angesehen  werden  muß,  und
über  deren  Höhe  Beanstandungen  bisher  nicht  erfolgt  sind.
Nicht  unerwähnt  wollen  wir  lassen,  daß  wir  uns  auf  diesbezügliche
Anfragen  auch,  bereit  erklärt  haben,  den  Bergvereinen  unter  Verzicht
auf  Seifenpulverlieferungen  die  monatlich  zusätzliche  Menge  an  K.-A.-Seife,
  entsprechend  dem  Fettgehalt  des  Seifenpulvers,  auf  225  Gramm
für  den  Kopf  und  Monat  zu  erhöhen,  wovon  z.  B.  der  Verein  für  die
bergbaulichen  Interessen  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund,  Essen,  und
der  Ob  er  schlesische  Berg-  und  Hüttenmännische  Verein  in  Kattowitz  verschiedentlich ­
  '  Gebrauch  gemacht  haben.  Für  das  ausfallende  Seifenpulver ­
  haben  wir  den  Bergarbeitern  zum  Zwecke  der  Wäschereinigung
als  vollwertigen  Ersatz  in  diesem  Falle  Bleichsoda  zur  Verfügung  gestellt. ­

Da  bisher  irgendwelche  Klagen  über  die  bergbaulichen  Verteilungsstellen ­
  hierorts  nicht  bekannt  geworden  sind,  wir  vielmehr  aus  dem
Schriftverkehr  mit  diesen  Stellen  das  größte  Interesse  für  die  zusätzliche ­
  Belieferung  der  Bergarbeiter  ersehen  haben,  können  wir  von  uns
aus  eine  Berechtigung  der  Klagen  der  Bergarbeiterverbände  nicht  erkennen. ­

Dem  Wunsche  der  Bergarbeiter  nach  einer  besseren  Seife  kann
infolge  Knappheit  an  Rohstoffen  nicht  entsprochen  werden.
Falls  Sie  eine  weitere  Verfolgung  der  Angelegenheit  für  angezeigt
halten,  wollen  S'e  zu  dem  vorstehenden  Schreiben  der  Scifengesellschaft
  Stellung  nehmen,  vor  allem  wäre  der  Widerspruch  zwischen  diesem
Schreiben  und  dem  Ihrigen  vom  15.  August  aufzuklären.
3  Abschriften  vorliegenden  Schreibens  find  zur  Mitteilung  an  die
3  anderen  Bergarbeiterverbände  beigefügt.
I.  A.:  H  e  n."

Eingabe  des  Vorstandes  des  Verbandes  der  Bergarbeiter
Deutschlands,  die  Rcichsbersichcrungsordnung  betreffend.
B  o  ch  u  m,  den  26.  September  1917.
An  Seine  Exzellenz  den  Herrn  Reichskanzler  Dr  Michaelis,
sowie  den  Hohen  Reichstag  und  den  Hohen  Bundesrat,  Berlin.
Im  Aufträge  der  im  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands ­
  organisierten  Arbeiterschaft  ersucht  der  Unterzeichnete  Seine
Exzellenz  den  Herrn  Reichskanzler,  den  Hohen  Reichstag  und  den
Hohen  Bundesrat,  Stellung  zur  Abänderung  folgender  Paragraphen ­
  der  Reichsversicherungsordnung  zu  nehmen  und  bittet,
folgenden  Anträgen  die  Zustimmung  zu  erteilen:
            
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