Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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zu  ermäßigen,  den  Rentenbeziehern  schadet  und  besonders  das  Aufrechnungsverfahren ­
  die  Schuld  daran  trägt,  daß  unfere  soziale
Gesetzgebung  noch  nicht  so  anerkannt  wird,  wie  es  zu  wünschen
wäre  in  einem  Kulturlande  wie  Deutschland.  Wir  verkennen
nicht,  daß  bedeutende  Mehrausgaben  entstehen,  wenn  das  Aufrechnungsverfahren ­
  verschwinden  mutz,  aber  diese  müssen  getragen ­
  werden,  wenn  unsere  soziale  Gesetzgebung  weiter  als
mustergültig  dastehen  soll.  Erst  wenn  außer  den  reichsgesetzlichen ­
  Unterstützungen,  die  Invaliden-,  Alters-  und  Hinterbliebenenunterstützung, ­
  die  Kassen,  wie  z.  B.  Fabrik-,  Seemannsund ­
  Knappschafts  lassen  ihren  Mitgliedern  geben,  voll  ausgezahlt
werden  müssen,  kann  man  von  einer  wirklichen  sozialen  Versorgung ­
  dieser  Mitglieder  sprechen-Die
  Aenderung  der  88  1522  und  1542  beantragen  wir  aus
gleichen  Gründen.
Nach  8  1547  kann  die  neue  Unfallsolge  oder  die  Verschliminerung
  bemerkbar  geworden  sein,  wird  aber  vielleicht  erst  nach
einer  Krankenbehandlung  von  iiber  3  Monaten  festgestellt.  Da
nun  der  Krankengeldbezug  26  Wochen  währt,  ersuchen  wir,  wie
beantragt,  die  Frist  auf  26  Wochen  auszudehnen.
Die  Aenderungen  in  den  vorbenannten  Paragraphen  bringen ­
  natürlich  mit  sich,  daß  Paragraphen,  deren  Fassung  den  Abänderungsvorschlägen ­
  widersprechen,  mit  geändert  oder  beiseitigt
werden  müssen,  und  ersuchen  wir,  auch  deni  zuzustimmen.
Allgemeine  Begründung:
Ter  seit  Jahren  andauernde  Weltkrieg  hat  eine  Verteuerung
alles  dessen,  was  zum  Lebensunterhalt  gehört,  mit  sich  gebracht.
Es  ist  als  sicher  anzunehmen,  daß  auch  in  den  ersten  Friedensiahren
  der  ehemalige  Preisstand  nicht  mehr  erreicht  wird.  Der
Preissteigerung  muß  selbstverständlich  die  Entlohnung  folgen,
soll  der  Arbeitende  bestehen  können.
Die  Höhe  des  jetzigen  Grundlohnes  entspricht  wohl  dem
Verhältnis  der  früher  -  gezahlten  Löhne,  d-  h„  dem  Standard
bei  der  Schaffung  der  Reichsverstcherungsordnung,  aber  nicht
mehr  dem  des  heute  und  wohl  auch  in  Zukunft  gültigen  Lohnsatzes. ­

Aenderung  tut  deshalb  dringend  not.  Die  deutsche  Arbeiterversicherung
  bedarf  aber  auch  des  weiteren  Ausbaues  und  der
weiteren  Reformierung.  So  muß  dafür  gesorgt  werden,  daß
Renten  nicht  nur  auf  dem  Papier  stehen  und  theoretisch  die
Renten  sich  ganz  stattlich  ausnehmen,  aber  in  der  Praris  durch
das  Aufrechnungsverfahren  in  sich  zusammenschrumpfen.  Gerade ­
  diese  durch  die  R.-V.-O.  erlaubten  Maßnahmen  erbittern  die
darunter  Leidenden  und  stellen  unsere  soziale  Gesetzgebung  in
ein  schiefes  Lickst.  Ein  Volk  wie  das  deutsche,  das  in  diesen:  Kriege
so  große  Opfer  brachte,  verdient  aber  sicher,  daß  ihm  in  sozial-
            
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