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politischer Hinsicht soweit wie nur möglich entgegengekommen
wird. Dies sei der Tank des Vaterlandes, das beste Denkmal,
das wir unseren Gefallenen für ihre Hinterbliebenen fetzen
können.
Reform und Ausbau sind nicht nur notwendig, sondern auch
dringlich. Gewiß wird es nicht an Stimmen fehlen, die unter
Hinweis auf die wirtschaftliche Gesanitlage und die erhöhten An
forderungen, welche der Staat an die Steuerkraft der Nation
stellt, den gegenwärtigen Zeitpunkt als wenig geeignet für eine
Ausdehnung sozialer Maßnahmen halten. Doch dies darf un
sere einsichtigen Parlamentarier nicht davon abhalten, mit aller
Kraft für die von uns vorgeschlagenen Reformen einzutreten,
denn nur ein auf sozialem Gebiet hochstehendes Volk wird im
stande sein, die Zukunftsaufgaben, die ihm gestellt, zu erfüllen.
Je mehr Elend und Not in unserem Vaterlande zurückge
drängt und die Fürsorge um Kranke, Invaliden und Hinter
bliebenen verstärkt wird, desto größer wird die Liebe zur Heimat
erde, desto stärker die Volkskraft, die wir im Konkurrenzkampf
gegen andere Staaten erst recht nach Friedensschluß benötigen.
Es muß deshalb darauf gesehen werden, daß im Krieg, der
sowie! Elend geboren hat, das Segenswerk der Reformierung
unserer sozialen Gesetzgebung weiter fortschreitet und der Dank
all derer, die um das tägliche Brot kämpfen, die nicht mit Glücks-
gütern gesegnet sind, ist gewiß, Sticht Steinbildnisse von kaltem
Marmor sollen von diesem Kriege, von dem Opfermut des deut
schen Volkes zeugen, sondern ein Werk, das von warmer Liebe
spricht: Der Ausbau der sozialen Gesetzgebung.
Mit hochachtungsvollem Glückauf!
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
Eingabe des Verbandsvorstandes um Abänderung bzw.
Verbesserung des Knappschaftsgesetzes.
B o ch u in, den 17. Oktober 1917.
An Se. Exzellenz, den Herrn Handelsminister Dr. Sydow und
das Hohe Haus der Abgeordneten, Berlin.
Beauftragt von den im Verbände der Bergarbeiter organi
sierten Knappschaftsmitglicdern erlaubt sich der Unterzeichnete,
folgende Abänderung des 7. Titels des Berggesetzes sowohl
Ew. Exzellenz als auch dem Hohen Haus der Abgeordneten zu
unterbreiten, mit der Bitte, die vorgeschlagenen Aenderungen
befürworten sowie in das Knappschaftsgesetz aufnehmen zu
wollen.
1. Im 8 3 des Knapvschafrsgesetzes ersuchen wir im ersten
Absatz in der ersten und zweiten Zeile folgende Worte zu
streichen: „für welche neue Knappschastsvereiue gegründet, so
wie die Bestimmung".
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