Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Rücklagen der deutschen Knappschaftsvereine verbraucht, das sind 
46 Prozent des Vermögens oder die Gesamteinnahme dreier 
Jahre. Es liegt sehr nahe, daß Knappschastsvereine, deren 
Vermögensverhältnisse sehr stark zurückgegangen sind, nun ver 
suchen werden, ihre Leistungen zu vermindern. Dies würde 
aber den größten Unwillen der Bergarbeiterschast erregen und 
den schnödesten Undank gegenüber denen bedeuten, die ans dem 
Schlachtseide ihre Gesundheit gelassen haben und Knappschaftsin 
validen geworden sind, sowie für die Hinterbliebenen der im 
Felde Gefallenen. Wo die Kassenverhältnisse der Knappschafts- 
Vereine durch die Kriegslasten zu stark zurückgegangen, sind die 
Beiträge zu erhöhen und müssen sowohl Arbeiter wie Arbeit 
geber bereit sein, die nötigen Opfer zu bringen. Sollten die 
Lasten aber für beide Teile zu groß und deshalb nicht erschwing 
lich sein, so muß der Staat mit Beihilfen einspringen, um die 
knappschaftlichen Einrichtungen vor dem Niedergänge zu be 
wahren. 
Die Vermögensverschlechterungen in den Knappschaftsver 
einen sind Folgen des Krieges, und der Staat ist verpflichtet, 
I M ■ die durch den Krieg geschlagenen Wunden zu heilen. Um eine 
Minderung der Leistungen zu verhüten, ist es nötig, dein An- 
trag zu dem Paragraphen 41 zuzustimmen. 
Die Aenderung ini 8 4 beantragen wir, um zu verhüten, 
daß Gelder, die in die Krankenkasse des Knappschaftsvereins ge 
hören, zri anderen Zwecken verwandt werden. Ilm dies nach 
prüfen zu können, ist eine getrennte Rechnungsführung für 
Kranken- iind Pensionskasse in allen Vereinen nötig. 
Da besondere Krankenkassen schon wegen ihrer geringen 
Mitgliederzahl nicht so leistungsfähig sein können, als die großer 
Knappschaftsvereine, muß die Errichtung besonderer Kranken 
kassen für die Mitglieder von knappschastlichen Pensionskassen 
unterbunden werden- Es ist darauf zu dringen, daß die Pen 
sionskassen dazu übergehen, wie es schon in den großen Knapp 
schaftsvereinen heute der Fall ist, ihre Mitglieder auch gegen 
Krankheit zu versichern. Um dies zu erreichen, macht sich die 
Streichung des 8 ", in dem die Errichtung besonderer Kranken 
kassen erlaubt ist, nötig. 
Die Abänderung des § 10 ist notwendig, da dieser Pa 
ragraph nicht so ausgelegt wird, wie es den Intentionen der 
Gesetzgeber entspricht, sondern viele Arbeiter unter der jetzigen 
Wirkung dieses Paragraphen großen schaden erleiden. Es 
wurde deshalb auch schon vom Unterzeichneten am 26. Sep- 
teinber 1017 eine Eingabe an den Hohen Reichstag und Bundes 
rat gerichtet, den 8 173 der RVO. dahin abzuändern, daß nur 
als zum geringen Teile arbeitsfähig solche Personen zu be 
trachten sind, welche die Reichsinvalidenrente beziehen. Die bei 
gegebene Begründung lassen wir hier folgen:
	        
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