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Offizier zuerst, wenn er zu seiner Truppe kommt. Bergarbeiter,
namentlich Schlepper, das sind auch schon ältere Leute, welche
diese neue, ganz unberechtigte Verfügung nicht befolgten, sind
bestraft worden, manche sogar wurden nach uns gewordenen
Mitteilungen deshalb gekündigt, weil sie, entgegen dem bis
herigen Brauch, den bei der Arbeit ankommenden Beamten nicht
zuerst grüßten. Wollen sich nun die Arbeiter solche schikanöse
Strafen nicht gefallen lassen und deshalb kündigen, so bekom
men sie keinen Ueberweisungsschein und folglich keine Arbeit
auf anderen Gruben. Wenn die fragliche Grubenverwaltung
jetzt auf einmal behauptet, sie habe nur verlangt, daß die
Schlepper die Beamten, welche sie unterwegs treffen, zuerst
grüßen sollen, so ist das hinfällig, nicht nur, weil die Arbeiter
das Gegenteil behaupten, so wie oben geschildert, sondern es
wäre eine solche Anordnung auch deshalb lächerlich und über
flüssig gewesen, weil die Arbeiter alle ihnen unterwegs begeg
nenden Beamten zuerst grüßen. Dazu braucht man also keine
Verordnungen und keine Bestrafungen.
10. Auch aus den Bergrevieren der N i e d e r- und Obe r-
l a u s i tz werden uns viele Maßregelungen und Aussperrungen
von Bergleuten gemeldet. Der Mangel an Arbeitern ist aber
so groß, daß man es durchgesetzt hat, vom Preuß. Ministerium
des Innern die Genehmigung zu erhalten, gefangen gehaltene
russische Arbeiter im preußischen Bergbaugebiet zu beschäftigen.
Leider ist die Genehmigung hierzu gegeben worden. Deutsche
Arbeiter aber werden wegen den geringfügigsten Dingen brotlos
gemacht und ausgesperrt. Diesbezügliche Beschwerden bei den
Behörden haben bisher, nichts gefruchtet.
Wir rufen auch deshalb das Hohe Reichsamt des Innern
um Hilfe an und geben ihm nachstehend eine Liste von Aus
gesperrten der beiden Lausitzer Gebiete bekannt.
a) Gewerkschaft des Eiseusteinbergwecks P a u l in Triebet
lNiederlausih): Gottlieb Roik in Zelz bei Triebe! hat zuvor drei
Jahre auf demselben Werk gearbeitet, zwölf Jahre auf der be
nachbarten Grube Erdmann, wurde bei Kriegsausbruch gemaß-
regelt, weil er für einen eingezogenen Kameraden und für sich
dem Werk einen Zahlungsbefehl wegen rückständigen Lohnes ge
sandt hat. Trotz Neueinstellungen und Nachfrage wird er nicht
eingestellt. Paul Erfuth in Triebet hat zuvor ein Jahr auf
dem Werk und sieben Jahre auf der benachbarten Grube Hoff
nung gearbeitet und wurde aus demselben Grunde gemaßregelt.
Mar Schulze in Groß-Särchen bei Triebei hat zuvor vier
Jahre auf dem Werk gearbeitet und wurde aus demselben
Grunde während des Krieges entlassen. — Wilhelm Haubitz in
Zelz bei Triebe! hat zuvor drei Jahre auf dem Werk gearbeitet