Full text: error

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Offizier zuerst, wenn er zu seiner Truppe kommt. Bergarbeiter, 
namentlich Schlepper, das sind auch schon ältere Leute, welche 
diese neue, ganz unberechtigte Verfügung nicht befolgten, sind 
bestraft worden, manche sogar wurden nach uns gewordenen 
Mitteilungen deshalb gekündigt, weil sie, entgegen dem bis 
herigen Brauch, den bei der Arbeit ankommenden Beamten nicht 
zuerst grüßten. Wollen sich nun die Arbeiter solche schikanöse 
Strafen nicht gefallen lassen und deshalb kündigen, so bekom 
men sie keinen Ueberweisungsschein und folglich keine Arbeit 
auf anderen Gruben. Wenn die fragliche Grubenverwaltung 
jetzt auf einmal behauptet, sie habe nur verlangt, daß die 
Schlepper die Beamten, welche sie unterwegs treffen, zuerst 
grüßen sollen, so ist das hinfällig, nicht nur, weil die Arbeiter 
das Gegenteil behaupten, so wie oben geschildert, sondern es 
wäre eine solche Anordnung auch deshalb lächerlich und über 
flüssig gewesen, weil die Arbeiter alle ihnen unterwegs begeg 
nenden Beamten zuerst grüßen. Dazu braucht man also keine 
Verordnungen und keine Bestrafungen. 
10. Auch aus den Bergrevieren der N i e d e r- und Obe r- 
l a u s i tz werden uns viele Maßregelungen und Aussperrungen 
von Bergleuten gemeldet. Der Mangel an Arbeitern ist aber 
so groß, daß man es durchgesetzt hat, vom Preuß. Ministerium 
des Innern die Genehmigung zu erhalten, gefangen gehaltene 
russische Arbeiter im preußischen Bergbaugebiet zu beschäftigen. 
Leider ist die Genehmigung hierzu gegeben worden. Deutsche 
Arbeiter aber werden wegen den geringfügigsten Dingen brotlos 
gemacht und ausgesperrt. Diesbezügliche Beschwerden bei den 
Behörden haben bisher, nichts gefruchtet. 
Wir rufen auch deshalb das Hohe Reichsamt des Innern 
um Hilfe an und geben ihm nachstehend eine Liste von Aus 
gesperrten der beiden Lausitzer Gebiete bekannt. 
a) Gewerkschaft des Eiseusteinbergwecks P a u l in Triebet 
lNiederlausih): Gottlieb Roik in Zelz bei Triebe! hat zuvor drei 
Jahre auf demselben Werk gearbeitet, zwölf Jahre auf der be 
nachbarten Grube Erdmann, wurde bei Kriegsausbruch gemaß- 
regelt, weil er für einen eingezogenen Kameraden und für sich 
dem Werk einen Zahlungsbefehl wegen rückständigen Lohnes ge 
sandt hat. Trotz Neueinstellungen und Nachfrage wird er nicht 
eingestellt. Paul Erfuth in Triebet hat zuvor ein Jahr auf 
dem Werk und sieben Jahre auf der benachbarten Grube Hoff 
nung gearbeitet und wurde aus demselben Grunde gemaßregelt. 
Mar Schulze in Groß-Särchen bei Triebei hat zuvor vier 
Jahre auf dem Werk gearbeitet und wurde aus demselben 
Grunde während des Krieges entlassen. — Wilhelm Haubitz in 
Zelz bei Triebe! hat zuvor drei Jahre auf dem Werk gearbeitet
	        
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