Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Vergütung  vvn  Feierschichten  wegen  Wagen-,  Kohlen-  oder
Karbidmangel.
Essen,  Bochum,  Wanne,  den  ti.  Februar  1918.
An  das  Reichsamt  des  Innern  (Abt.  Reichswirtschaftsamt)
Berlin.
In  den  letzten  Monaten  haben  im  Bergbau  viele  Feierschichten ­
  eingelegt  werden  müssen,  iveil  es  an  Eisenbahnwaggons
fehlte.  Stellenweise  mutzten  3,  4  und  mehr  Schichten  ans  diesem
Grunde  gefeiert  werden.  Der  Lohnausfall,  der  den  Bergleuten
hierdurch  erwächst,  ist  recht  erheblich  und  wird  bei  den  heutigen
Preisen  für  die  Lebensbedürfnisse  doppelt  schwer-empfunden.  Die
Unterzeichneten  wenden  sich  daher  an  das  Reichswirtschaftsamt
mit  der  Bitte,  zu  veranlassen,  daß  für  Feierschichten,  die  wegen
W  a  g  en  m  a  n  g  e  1  entstehen,  eine  Vergütung  gezahlt  wird.
Sodann  erlauben  wir  uns,  darauf  hinzuweisen,  datz  die
Bergleute  in  den  Erzbergbaubezirken  öfter  wegen  Kohlenmangels
  feiern  müssen.  Sollte  die  sehr  zu  begrützcnde  Verordnung ­
  vom  31.  Januar  1918,  wonach  für  die  infolge  Kohlenmangels
  feiernden  Arbeiter  der  Rüstungsindustrie  Entschädigung
gezahlt  wird,  etwa  nicht  für  die  Erzbergarbeiter  gelten,  so  bitten
wir,  dieselben  ebenfalls  mit  in  den  Kreis  der  Personen,  welche
die  genannte  Vergütung  erhalten,  einzubeziehen.
Infolge  Mangels  an  Karbid  mutzten  besonders  im
Erzbergbau  des  Siegerlandes  und  Sauerlandes  eine  Anzahl  von
Feierschichten  eingelegt  werden,  wodurch  die  Bergleute  arch  geschädigt ­
  worden  sind.  Solche  Feierschichten  bitten  wir  ebenfalls
zu  vergüten,  damit  die  Leute  vor  Not  bewahrt  und  arbeitsfähig
erhalten  bleiben.
Da  es  bei  Frostwetter  vorgekommen  ist,  datz  durch  Bruch
der  Wasserrohre  und  den  dadurch  entstandenen  Wassermangel ­
  eine  zeitweilige  Einstellung  der  Betriebstätigkeit  hat
erfolgen  müssen  (z.  B.  auf  der  Zeche  Constantin,  Bezirk  Bochum),
.bitten  wir,  auch  solche  Fälle  als  entschädigungspflichtig  anzusehen. ­

Hochachtungsvoll!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)

Auf  die  Eingabe  vom  1.  Februar  1918  wurden  die  Verbände ­
  mit  folgender  Antwort  bedacht:
Berlin  W.  50,  den  9,  Februar  1918.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum  i.  W.
Aus  Ihre  Eingabe  zusammen  mit  dem  Gewerkverein  christlicher
Bergarbeiter  Deutschlands,  der  Polnischen  Berufsvereinigung,  Abt.
            
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