Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Berbluidsanträgc  im  Landtag.
.  Die  Staatshaushaltskommission  des  preußischen  Landtages
beriet  am  30,  und  31.  Januar  den  Etat  für  die  Bergbau-,  Hüttcnund
  Salinenvcrwaltung.  Das  Kommissionsmitglied  Kamerad
Hue  hat  dazu  folgende  Anträge  gestellt:
„Die  Kommission  wolle  beschließen,  die  Königliche  Staatsrezierung
zu  ersuchen,  dafür  zu  sorgen,  daß
1.  die  Familie»  der  in  der  Bergwerks-  und  Hüttenindustrie  tätigen
Arbeiter,  Arbeiterinnen  und  Betriebsbeamten  eine  wöchentliche
Kartoffclration  von  mindestens  10  Pfund  pro  Kopf  erhalten  und
ihnen  die  gegenwärtig  behördlich  zugesagten  sonstigen  Nahrungsmittel, ­
  insbesondere  Brot  und  Fettwaren,  zumindest  nicht  verkürzt, ­
  auch  zu  Preisen  geliefert  werden,  die  mit  den  Einkommensverhältnisscn
  dieser  Verbraucher  nicht  im  Mißverhältnis
stehen;
2.  den,  Belegschaften  brauchbare  Arbeitsklcider,  Arbeitsschuhe  und
Waschmittel  beschafft  werden,  wobei  auch  in  der  Preisbemessung
gebührende  Rücksicht  auf  die  Entlohnung  der  Belieferten  zu
nehmen  ist;
3.  eine  Regelung  der  Löhne  der  in  den  staatlichen  Bergwerken,
Hütten,  Salinen  usw,  beschäftigten  Belegschaften  in  einer  Weise
vorzunehmen,  die,  ohne  die  höheren  Löhne  zu  beschneiden,  die
jetzt  unterdurchschnittlichen  Gedingeverdienste  den  jetzt  überdurchschnittlichen ­
  annähert  und  die  noch  niedrigeren  Schichtlöhne
aufbessert;
4.  die  Löhne  und  Gehälter  der  in  den  staatlichen  Bergwerken,
Hütten,  Salinen  usw,  beschäftigten  kriegsbeschndigten  Arbeiter
und  Beamten  so  zu  regeln,  daß  sie  mit  Einschluß  etwaiger  Renten ­
  ein  Einkommen  erhalten,  welches  dem  gleichkommt,  das  sic
gemäß  ihrer  beruflichen  Ausbildung  als  Nichtkriegsbeschädigte
Vollarbeiter  haben  würden;
ö,  die  staatlichen  Betriebsleiter  beim  Abschluß  der  Gedinge  die  von
den  Kameradschaften  benannten  Vertreter  (Ortsälteste,  Partieführer';
  als  verhandlungsberechtigte  Vertragsschließende  behandeln ­
  Und  sich  rerner  nicht  weigern,  sich  mit  den  Arbeiterausschüssen ­
  auch  über  Löhnbeschwerden  einzelner  Kameradschaften
und  Belegschaftsmitglieder  zu  besprechen;
6,  weder  ein  direkter  noch,  ein  indirekter  Zwang  zum  Verfahren
von  Nrberschichten  ausgeübt  wird;
7,  überall  die  Befahrungen  der  gesetzlich  vorgeschriebenen  Sichcrheitsmänner
  vorgenommen  und,  wo  die  Sicherheitsmänner  und
Ausschußmitglieder  aus  wgend  einem  Grunde  fehlen,  alsbald
Neuwahlen  vorgenommen  werden;
8,  jugendliche  Arbeiter  nicht  mehr  unterirdisch  anfahren,  ferner
jugendliche  und  weibliche  Arbeiter  nur  mit  solchen  Verrichtungen
            
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