Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Antwort  des  Ministers  aus  die  Lohneingabe.
Die  Bergarbeiterverbände  erhielten  auf  ihre  Lohneingabe ­
  vorn  26.  Juni  vom  Munster  für  Handel  und  Gewerbe.
Dr.  Sydow,  folgende  Antwort:
Berlin  W  9.  den  6.  Juli  191».
Auf  die  von  den  Bergarbeiterverbänden  an  mich  gerichtete
Eingabe  vom  26.  Juni  d.  Js.,  betreffend  Lohnerhöhung  für  die
Bergarbeiter,  teile  ich  Ihnen  ergebenst  mit,  daß  ich  das  Königl.
Oberbergamt  Dortmund  ersucht  habe,  über  den  Inhalt  der  Eingabe ­
  mit  den  Beteiligten  zu  verhandeln  und  mir  danach  mit
tunlichster  Beschleunigung  zu  berichten.  Bis  zum  Vorliegen
dieses  Berichts  muß  ich  mir  die  Entschließung  wegen  der  von
den  Bergarbeiterverbänden  gewünschten  Besprechung  vorbehalten.
Ich  ersuche,  die  mitunterzeichneten  Bergarbeiterverbände
hiervon  benachrichtigen  zu  wollen.  Sydow.

Lohneingabe  für  Oberschlcsirn.
siattowitz,  den  21.  Juli  191»
An  den
oberschlesischen  Berg-  und  Hüttenmännischen  Verein  E.  V.
K  a  t  i  c  w  i  !$.
Die.  letzthin  int  oberschlesischen  Jndustrierevier  stattgefundenen
  Bewegungen  veranlassen  die  ergebenst  unterzeichneten  Vertreter ­
  der  hier  ansässigen  Bergarbetterverbände,  die  Mitglieder
des  Berg-  und  Hüttenmännischen  Vereins  auf  die  dringende
Notwendigkeit  einer  ausreichenden  Lohnerhöhung  für  Bergarbeiter ­
  hinzuweisen.  Da  mir  mit  den  Lohn-  nnö  Arbeiksverhältisissen
  der  ans  den  Gruben  beschäftigten  Leute  durchaus  vertraut
sind  und  ihre  Wünsche  kennen,  erlauben  unr  uns.  folgende  Vorschläge ­
  zwecks  Aufbesserung  der  Löhne  zur  geneigtesten  Berücksichtigung ­
  zu  unterbreiten:
1.  Das  Gedinge  der  Hauer  ist  derart  zu  erhöhen,  daß  bei
normaler  Arbeitsleistung  ein  Lohn  nicht  unler  12,60  Mark
verdient  werden  kann.
2.  Der  ersten  Forderung  entsprechend  Erhöhung  des  Gedinges ­
  für  Füller  und  Schlepper,  so  daß  ihr  Lohn  im  bisherigen ­
  Verhältnis  zu  dem  Hauerverdienst  bleibt.
3.  Werden  Hauer  im  Schichtlohn  beschäftigt,  so  ist  ein  Lohn
von  10  Mark  zu  zahlen.
A.  Allen  unter  und  über  Tage  beschäftigten  Arbeitern  und
Arbeiterinnen,  einschließlich  der  Jugendlichen,  ist  eine
Lohnerhöhung  von  26  Prozent  zu  gewähren.  Soweit  für
            
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