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Wendung des Pommerschen und Neumärkischen Meliorations-Zinsen-
Pensions-Fonds (s. d.) zur Anwendung kommen. Die Pensionen fallen
fort bei Verheiratung der Pensionärinnen und bei deren Uebergang
in eine Stistostelle. Auch darf eine Pensionärin nicht aus verschiedenen
Fonds Pensionen beziehen. Die Pensionen werden vom Könige auf
den Vorschlag des Ministers des Innern bewilligt.
Stiftung für Ehe-Jubelpaare,
s. Elisabcth-Vercins-Stiftung.
Stiftung zur Erziehung armer Waisen und anderer hülfsbedttrfriger Kinder in
Bacharach,
von dem Rentner Joh. Jacob Lang 1857 für Kinder vorzugsweise
aus der ev. Gemeinde zu Bacharach begründet. Die Anstalt hat die
landesherrliche Genehmigung erhalten und besitzt die Rechte der juristi
schen Person.
Stiftung für unbemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes vom Feldwebel abwärts.
Der Fonds besteht aus Ucberschüffcn der Beiträge, welche von früheren
gedienten Soldaten aller Grade des Preußischen Heeres für die dem
Prinzen von Preußen, jetzigen Könige Wilhelm bei dessen fünfzigjähriger
Jubelfeier zu widmende Ehrengabe dargebracht wurden. Die Zinsen
dieses Kapitals, welches 1857 sich auf 10,650 Thlr. belief, werden
am 1. Januar jeden Jahres in gleichen Betragen, von mindestens zehn
Thalern, an unbemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes vom Feld
webel abwärts, welche nicht als Senioren den Ehrensold beziehen, als
Ehrengeschenk vertheilt. Sobald die hiernach zum Genuß Berechtigten
nicht mehr in genügender Anzahl, oder gar nicht mehr vorhanden sind,
treten die Inhaber des Militair-Ehrenzeichens' an ihre Stelle. Die
Auswahl unter den vorgeschlagenen Inhabern bleibt dem Könige, als
Protektor der Stiftung, vorbehalten, die Verwaltung des Fonds und
die Vorschläge sind in die Hände deS Kriegs-Ministeriums, Abtheilung
ftir das Invalide,i-Wesen gelegt (Statut vom 7. Mai 1857). Die Stif
tung erhielt mehrere Zuwendungen: so von Th. Flatau 500 Thlr.
(1858); aus dem Fonds zur Errichtung eines Denkmals für den
Grafen von Brandenburg ist der Uebcrschuß von 4000 Thlr. zur Ver
wendung für hülfsbedürftige Inhaber des Eisernen Kreuzes zur Bel
egung gestellt (1862) u. s. w. Aus den am 1. Januar 1865 zur
Pertheilung gekommenen Zinsen der Stiftung wurden 27 Ordens-In
haber mit je 16 Thlr. unterstützt.
Stiftung für Militair-Jnvaliden und Soldaten-Wittwen.
In den Jahren 18'i* wurden zum Besten der Krieger durch eine aus
namhaften Männern gebildete Kommission Sammlungen veranstaltet,
deren Fonds schließlich im Betrage von 11,000 Thlr. die Bestimmung
erhielt, daß Militair-Jnvaliden und Soldaten-Wittwen aus dein ganzen
Preußischen Heere von den Zinsen unterstützt würden, auch solche
Krieger, die^schon den Feldzug von 1812 mitgemacht hatten. Lisco
(S. 127) bemerkt, daß 10 Invaliden monatlich je 3 Thlr. — 360 Thlr.