Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

679 
Wendung des Pommerschen und Neumärkischen Meliorations-Zinsen- 
Pensions-Fonds (s. d.) zur Anwendung kommen. Die Pensionen fallen 
fort bei Verheiratung der Pensionärinnen und bei deren Uebergang 
in eine Stistostelle. Auch darf eine Pensionärin nicht aus verschiedenen 
Fonds Pensionen beziehen. Die Pensionen werden vom Könige auf 
den Vorschlag des Ministers des Innern bewilligt. 
Stiftung für Ehe-Jubelpaare, 
s. Elisabcth-Vercins-Stiftung. 
Stiftung zur Erziehung armer Waisen und anderer hülfsbedttrfriger Kinder in 
Bacharach, 
von dem Rentner Joh. Jacob Lang 1857 für Kinder vorzugsweise 
aus der ev. Gemeinde zu Bacharach begründet. Die Anstalt hat die 
landesherrliche Genehmigung erhalten und besitzt die Rechte der juristi 
schen Person. 
Stiftung für unbemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes vom Feldwebel abwärts. 
Der Fonds besteht aus Ucberschüffcn der Beiträge, welche von früheren 
gedienten Soldaten aller Grade des Preußischen Heeres für die dem 
Prinzen von Preußen, jetzigen Könige Wilhelm bei dessen fünfzigjähriger 
Jubelfeier zu widmende Ehrengabe dargebracht wurden. Die Zinsen 
dieses Kapitals, welches 1857 sich auf 10,650 Thlr. belief, werden 
am 1. Januar jeden Jahres in gleichen Betragen, von mindestens zehn 
Thalern, an unbemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes vom Feld 
webel abwärts, welche nicht als Senioren den Ehrensold beziehen, als 
Ehrengeschenk vertheilt. Sobald die hiernach zum Genuß Berechtigten 
nicht mehr in genügender Anzahl, oder gar nicht mehr vorhanden sind, 
treten die Inhaber des Militair-Ehrenzeichens' an ihre Stelle. Die 
Auswahl unter den vorgeschlagenen Inhabern bleibt dem Könige, als 
Protektor der Stiftung, vorbehalten, die Verwaltung des Fonds und 
die Vorschläge sind in die Hände deS Kriegs-Ministeriums, Abtheilung 
ftir das Invalide,i-Wesen gelegt (Statut vom 7. Mai 1857). Die Stif 
tung erhielt mehrere Zuwendungen: so von Th. Flatau 500 Thlr. 
(1858); aus dem Fonds zur Errichtung eines Denkmals für den 
Grafen von Brandenburg ist der Uebcrschuß von 4000 Thlr. zur Ver 
wendung für hülfsbedürftige Inhaber des Eisernen Kreuzes zur Bel 
egung gestellt (1862) u. s. w. Aus den am 1. Januar 1865 zur 
Pertheilung gekommenen Zinsen der Stiftung wurden 27 Ordens-In 
haber mit je 16 Thlr. unterstützt. 
Stiftung für Militair-Jnvaliden und Soldaten-Wittwen. 
In den Jahren 18'i* wurden zum Besten der Krieger durch eine aus 
namhaften Männern gebildete Kommission Sammlungen veranstaltet, 
deren Fonds schließlich im Betrage von 11,000 Thlr. die Bestimmung 
erhielt, daß Militair-Jnvaliden und Soldaten-Wittwen aus dein ganzen 
Preußischen Heere von den Zinsen unterstützt würden, auch solche 
Krieger, die^schon den Feldzug von 1812 mitgemacht hatten. Lisco 
(S. 127) bemerkt, daß 10 Invaliden monatlich je 3 Thlr. — 360 Thlr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.