— 3()ü —
III. Bezahlung der Ueber- und Neben- sowie Sonntagsschichten.
Vom 1. November 1918 ab erhält jeder Arbeiter für lleber-
und Nebenschichten an Werktagen, welche er über die der Zahl
der Arbeitstage im Monat entsprechende gewöhnliche Schichten
zahl hinaus verfährt, einen Lohnzuschlag von 25 Prozent
und für Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen einen
Lohnzuschlag von 50 Prozent. Für diejenigen Ueber- und Neben
schichten, die der Arbeiter auf eigenen Wunsch als Ersatz für
ausgefallene Schichten verfährt, sollen die Zuschläge nicht gewähre
werden.
Als Sonntags- und Feiertagsarbeit gilt jede Schicht, die
Sonntags oder Feiertags beginnt.
IV. Eingriffe in die Arbcits -und Betriebsordnung der Gruben.
Es besteht Uebereinstimmung, daß ini Interesse der Auf
rechterhaltung der deutschen Volkswirtschaft und der dazu drin
gend notwendigen Kohlenförderung jeder Eingriff in die Arbeits-
und Betriebsverhältnisse der Gruben (z. B. Absetzung von Be
amten, Absetzung von Ausschußmitgliedern und Sicherheitsmän-
nern, willkürliche Aenderung der Schichtzeit usw.) durchaus' un
zulässig ist.
Für die freicn Gewerkschaften
gez.: Heinrich Löffler.
Für den Gewerkverein christlicher Bergarbeiter
gez.: Johann Eudenbach.
Für die Polnische Berufsvereinigung
gez.: Rymer.
Für die Gewerkvereinc Hirsch-Duncker
gez.: Hermann Griese.
Für den Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Verein
gez.: Gustav Williger.
V ist ist
Zur Erläuterung dieses sehr wichtigen Vertrages sei fol
gendes gesagt:
Pfeilerhauer, Streckenhauer, Zimmerhauer, Füller und
Schlepper gehören bekanntlich, zu den „eigentlichen Bergleuten",
zu der Lohnklasse a. Die Lohnklasse a umfaßte in Friedens-
Zeiten in Oberschlesien nur 30,5 Prozent der Gesamtbelegschaft,
in Niederschlesien 42,1 Prozent, im Ruhrgebiet 51 Prozent, im
Saargebiet 48,1 Prozent, im Wurmgebiet 56 Prozent. Im
Kriege sank die Ziffer auf 23,7 Prozent in Oberschlesien. Bon
der Gesamtbelegschaft sind aber nur 12 bis 16 Prozent Pfeiler
hauer. Das muß berücksichtigt werden, wenn man den verein
barter: Normallohn von 1.6 Mark für diese einzelne Arbeiter
gruppe richtig beurteilen will. Der vereinbarte mittlere Nor-