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10, für Ueber- und Nebenschichten an Werktagen, welche über
die laufende Schichtenzahl hinaus Verfahren werden, wird ab
1. Dezember 1918 ein Lohnzuschlag von 26 Prozent, für
Arbeit an Sonm und gesetzlichen Feiertagen von 60 Prozent
gezahlt. Als Krankfeierschichten gelten nur die Schichten,
für welche von der Knappschaftskasse Krankengeld gezahlt
wird, einschließlich der Karenztage, Für Ueber- und Nebenlchichten,
welche die Arbeiter auf eigenen Wunsch als Ersatz
für ausgefallene Schichten Verfahren, sollen keine Lohnzuschläge
gezahlt werden. Als Sonntpgsarbeit gilt diejenige
Arbeit, die während der,für die betreffende Zeche geltenden
24stündigen Sonntagsruhe geleistet wird: als Ueberarbeit
gilt die Zeit, die über 8 Stunden hinaus tatsächlich gearbeitet
wird;
11, die Frauenarbeit wird beseitigt, sobald genügend männliche
Arbeitskräfte beschafft werden können:
12, es wird allgemein freies Geleuchte gewährt;
13, der Arbeitsnachweis des Zechenverbandes wird gemäß den
von den Berliner Zentralstellen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
getroffenen Vereinbarungen auf paritätische Grundlage
gestellt werden;
14, die zwischen einzelnen Zechen bestehenden Spcrrabkomnien
werden aufgehoben.
Es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß alle Forderungen
und Fragen in den ersten drei Verhandlungen erörtert und erledigt
werden konnten. Alles das bleibt späteren Verhandlungen
vorbehalten. In den bisherigen Verhandlungen wurden aber
schon u. a. miterörtert die Scheingedinge, die Löhne der Grubenhandwerker/
die Arbeiterleistung, die Arbeiterbehandlung, das
Strafwesen, das Verhältnis zu den Gelben usw. Ueber die Reform
des Strafwesens und einige andere Fragen soll demnächst
verhandelt werden. Die bisherigen Abmachungen wurden außer
von den Vertretern der Bergarbeiterverbände von denen des
Zechenverbandes unterschrieben nnd zwar von Hugenberg, Winkhaus,
Althoff, Dütting, Funcke, Haarmann, Jacob, Kleine, Pattberg,
Tcngelmann, Wiskott und v. Loewenstein.
Vereinbarungen in Oberschlesien.
Kattowitz, den 18. November
Zwischen der Arbeitsgemeinschaft der gewerkschaftlichen Arbeiterorganisationen
und den Vertretern der oberschlesischen Bergwerksbesitzer,
vereinigt im Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen
Verein, wurde heute folgendes vereinbart;