Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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10,  für  Ueber-  und  Nebenschichten  an  Werktagen,  welche  über
die  laufende  Schichtenzahl  hinaus  Verfahren  werden,  wird  ab
1.  Dezember  1918  ein  Lohnzuschlag  von  26  Prozent,  für
Arbeit  an  Sonm  und  gesetzlichen  Feiertagen  von  60  Prozent
gezahlt.  Als  Krankfeierschichten  gelten  nur  die  Schichten,
für  welche  von  der  Knappschaftskasse  Krankengeld  gezahlt
wird,  einschließlich  der  Karenztage,  Für  Ueber-  und  Nebenlchichten,
  welche  die  Arbeiter  auf  eigenen  Wunsch  als  Ersatz
für  ausgefallene  Schichten  Verfahren,  sollen  keine  Lohnzuschläge ­
  gezahlt  werden.  Als  Sonntpgsarbeit  gilt  diejenige
Arbeit,  die  während  der,für  die  betreffende  Zeche  geltenden
24stündigen  Sonntagsruhe  geleistet  wird:  als  Ueberarbeit
gilt  die  Zeit,  die  über  8  Stunden  hinaus  tatsächlich  gearbeitet ­
  wird;
11,  die  Frauenarbeit  wird  beseitigt,  sobald  genügend  männliche
Arbeitskräfte  beschafft  werden  können:
12,  es  wird  allgemein  freies  Geleuchte  gewährt;
13,  der  Arbeitsnachweis  des  Zechenverbandes  wird  gemäß  den
von  den  Berliner  Zentralstellen  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  getroffenen  Vereinbarungen  auf  paritätische  Grundlage ­
  gestellt  werden;
14,  die  zwischen  einzelnen  Zechen  bestehenden  Spcrrabkomnien
werden  aufgehoben.
Es  ist  selbstverständlich  ausgeschlossen,  daß  alle  Forderungen
und  Fragen  in  den  ersten  drei  Verhandlungen  erörtert  und  erledigt ­
  werden  konnten.  Alles  das  bleibt  späteren  Verhandlungen
vorbehalten.  In  den  bisherigen  Verhandlungen  wurden  aber
schon  u.  a.  miterörtert  die  Scheingedinge,  die  Löhne  der  Grubenhandwerker/ ­
  die  Arbeiterleistung,  die  Arbeiterbehandlung,  das
Strafwesen,  das  Verhältnis  zu  den  Gelben  usw.  Ueber  die  Reform ­
  des  Strafwesens  und  einige  andere  Fragen  soll  demnächst
verhandelt  werden.  Die  bisherigen  Abmachungen  wurden  außer
von  den  Vertretern  der  Bergarbeiterverbände  von  denen  des
Zechenverbandes  unterschrieben  nnd  zwar  von  Hugenberg,  Winkhaus, ­
  Althoff,  Dütting,  Funcke,  Haarmann,  Jacob,  Kleine,  Pattberg, ­
  Tcngelmann,  Wiskott  und  v.  Loewenstein.

Vereinbarungen  in  Oberschlesien.
Kattowitz,  den  18.  November
Zwischen  der  Arbeitsgemeinschaft  der  gewerkschaftlichen  Arbeiterorganisationen ­
  und  den  Vertretern  der  oberschlesischen  Bergwerksbesitzer, ­
  vereinigt  im  Oberschlesischen  Berg-  und  Hüttenmännischen ­
  Verein,  wurde  heute  folgendes  vereinbart;
            
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