Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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III.  Bezahlung  der  Ueber-  und  Neben-  sowie  Sonntagsschichten.
Vom  1.  November  1918  ab  erhält  jeder  Arbeiter  für  lleberund
  Nebenschichten  an  Werktagen,  welche  er  über  die  der  Zahl
der  Arbeitstage  im  Monat  entsprechende  gewöhnliche  Schichtenzahl ­
  hinaus  verfährt,  einen  Lohnzuschlag  von  25  Prozent
und  für  Arbeit  an  Sonntagen  und  gesetzlichen  Feiertagen  einen
Lohnzuschlag  von  50  Prozent.  Für  diejenigen  Ueber-  und  Nebenschichten, ­
  die  der  Arbeiter  auf  eigenen  Wunsch  als  Ersatz  für
ausgefallene  Schichten  verfährt,  sollen  die  Zuschläge  nicht  gewähre
werden.
Als  Sonntags-  und  Feiertagsarbeit  gilt  jede  Schicht,  die
Sonntags  oder  Feiertags  beginnt.
IV.  Eingriffe  in  die  Arbcits  -und  Betriebsordnung  der  Gruben.
Es  besteht  Uebereinstimmung,  daß  ini  Interesse  der  Aufrechterhaltung ­
  der  deutschen  Volkswirtschaft  und  der  dazu  dringend ­
  notwendigen  Kohlenförderung  jeder  Eingriff  in  die  Arbeitsund
  Betriebsverhältnisse  der  Gruben  (z.  B.  Absetzung  von  Beamten, ­
  Absetzung  von  Ausschußmitgliedern  und  Sicherheitsmännern,
  willkürliche  Aenderung  der  Schichtzeit  usw.)  durchaus'  unzulässig ­
  ist.
Für  die  freicn  Gewerkschaften
gez.:  Heinrich  Löffler.
Für  den  Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter
gez.:  Johann  Eudenbach.
Für  die  Polnische  Berufsvereinigung
gez.:  Rymer.
Für  die  Gewerkvereinc  Hirsch-Duncker
gez.:  Hermann  Griese.
Für  den  Oberschlesischen  Berg-  und  Hüttenmännischen  Verein
gez.:  Gustav  Williger.
V  ist  ist
Zur  Erläuterung  dieses  sehr  wichtigen  Vertrages  sei  folgendes ­
  gesagt:
Pfeilerhauer,  Streckenhauer,  Zimmerhauer,  Füller  und
Schlepper  gehören  bekanntlich,  zu  den  „eigentlichen  Bergleuten",
zu  der  Lohnklasse  a.  Die  Lohnklasse  a  umfaßte  in  Friedens-Zeiten
  in  Oberschlesien  nur  30,5  Prozent  der  Gesamtbelegschaft,
in  Niederschlesien  42,1  Prozent,  im  Ruhrgebiet  51  Prozent,  im
Saargebiet  48,1  Prozent,  im  Wurmgebiet  56  Prozent.  Im
Kriege  sank  die  Ziffer  auf  23,7  Prozent  in  Oberschlesien.  Bon
der  Gesamtbelegschaft  sind  aber  nur  12  bis  16  Prozent  Pfeilerhauer. ­
  Das  muß  berücksichtigt  werden,  wenn  man  den  vereinbarter: ­
  Normallohn  von  1.6  Mark  für  diese  einzelne  Arbeiter
gruppe  richtig  beurteilen  will.  Der  vereinbarte  mittlere  Nor-
            
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