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III. Bezahlung der Ueber- und Neben- sowie Sonntagsschichten.
Vom 1. November 1918 ab erhält jeder Arbeiter für lleberund
Nebenschichten an Werktagen, welche er über die der Zahl
der Arbeitstage im Monat entsprechende gewöhnliche Schichtenzahl
hinaus verfährt, einen Lohnzuschlag von 25 Prozent
und für Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen einen
Lohnzuschlag von 50 Prozent. Für diejenigen Ueber- und Nebenschichten,
die der Arbeiter auf eigenen Wunsch als Ersatz für
ausgefallene Schichten verfährt, sollen die Zuschläge nicht gewähre
werden.
Als Sonntags- und Feiertagsarbeit gilt jede Schicht, die
Sonntags oder Feiertags beginnt.
IV. Eingriffe in die Arbcits -und Betriebsordnung der Gruben.
Es besteht Uebereinstimmung, daß ini Interesse der Aufrechterhaltung
der deutschen Volkswirtschaft und der dazu dringend
notwendigen Kohlenförderung jeder Eingriff in die Arbeitsund
Betriebsverhältnisse der Gruben (z. B. Absetzung von Beamten,
Absetzung von Ausschußmitgliedern und Sicherheitsmännern,
willkürliche Aenderung der Schichtzeit usw.) durchaus' unzulässig
ist.
Für die freicn Gewerkschaften
gez.: Heinrich Löffler.
Für den Gewerkverein christlicher Bergarbeiter
gez.: Johann Eudenbach.
Für die Polnische Berufsvereinigung
gez.: Rymer.
Für die Gewerkvereinc Hirsch-Duncker
gez.: Hermann Griese.
Für den Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Verein
gez.: Gustav Williger.
V ist ist
Zur Erläuterung dieses sehr wichtigen Vertrages sei folgendes
gesagt:
Pfeilerhauer, Streckenhauer, Zimmerhauer, Füller und
Schlepper gehören bekanntlich, zu den „eigentlichen Bergleuten",
zu der Lohnklasse a. Die Lohnklasse a umfaßte in Friedens-Zeiten
in Oberschlesien nur 30,5 Prozent der Gesamtbelegschaft,
in Niederschlesien 42,1 Prozent, im Ruhrgebiet 51 Prozent, im
Saargebiet 48,1 Prozent, im Wurmgebiet 56 Prozent. Im
Kriege sank die Ziffer auf 23,7 Prozent in Oberschlesien. Bon
der Gesamtbelegschaft sind aber nur 12 bis 16 Prozent Pfeilerhauer.
Das muß berücksichtigt werden, wenn man den vereinbarter:
Normallohn von 1.6 Mark für diese einzelne Arbeiter
gruppe richtig beurteilen will. Der vereinbarte mittlere Nor-