Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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und über die Wünsche der Arbeiterverbände verhandelt. Die 
Wünsche in bezug auf Schichtverkürzung wurden ab 1. Dezember 
wie nachstehend zu ersehen, bewilligt. Hingegen in der Lohnfrage 
gab es lange und öfters hitzige Debatten. Die gesetzliche Gebun- 
denheit der Kalipreise und der durch die immerhin mögliche 
Abtretung der 17 elsässischen Werke an Frankreich unsicher wer 
dende Auslandsabsatz waren der Grund zu diesen Meinungs 
verschiedenheiten. Hinzu kommt noch die Verfügung des Kriegs 
amts Hannover und des Reichskohlenkommissars, wonach die 
Kaliwerke sechs bis acht Wochen den Förderbetrieb einstellen sollen. 
Sie sollen nur soviel Kohlen erhalten, als zum Ausbau und zu 
unterirdischen Vorrichtungsarbeiten unbedingt notwendig sind. 
Ein Absatz der Kaliwerke und der Fabrikbetrieb ist demnach für 
diese Zeit kaum möglich. Aus diesem Grunde weigerten sich 
die Werksvertreter, jetzt schon Lohnerhöhung zu bewilligen, son 
dern sie soll erst ab 1. Februar für die unterirdische Belegschaft 
in Kraft treten. Hingegen ist ein Mindestlohn für Gedinge 
arbeiter unter Tage schon ab 1. Dezember bewilligt. Dieser be 
trägt fünf Sechstel desjenigen Durchschnittslohnes der betreffen 
den unterirdisch beschäftigten Gedingearbeiter, den sie im 4. Vier 
teljahr 1917 verdienten, zuzüglich 4 Mark (statt bisher 3 Mk.) 
neuer Zulage. Das Kindergeld, das seit Juli 1918 gesetzlich 
eingeführt ist, wird extra berechnet. Die oft viel weitergehenden 
Forderungen einzelner Belegschaften konnten aus obigen Gründen 
nicht in Erfüllung gehen. Sollte sich die Lage der Kaliindustrie 
günstiger gestalten als angenommen wird, so kann der nach 
stehende Vertrag von den Verbänden gekündigt und günstiger 
gestaltet werden. Freilich können das auch die Werksbesitzer tun, 
falls der Friedensvertrag noch ungünstiger ausfällt, als ange- 
nommen wurde. Wir bitten unsere Mitglieder, sich zunächst ein 
mal mit diesem Vertrag abzufinden. Denn was herauszuholen 
möglich war, ist von den Arbeitervertretern herausgeholt worden. 
Weitere Verhandlungen über noch schwebende Fragen werden 
später stattfinden. Wollen wir nicht beitragen, die Lebensmittel 
not noch zu vergrößern und die neue Republik in die größte 
Gefahr bringen, so müssen jetzt alle Streiks im Kalibergbau 
ebenso unterbleiben wie im Kohlenbergbau. Alle strittigen 
Punkte müssen den Verbänden und Arbeiterausschüssen zur Rege 
lung übertragen werden. 
Der abgeschlossene erste Vertrag in der Kaliindustrie hat 
folgenden Wortlaut: 
Berlin, den 27. November 1918. 
I. 
Der Verein der deutschen Kaliinterefsenten, Berlin, ist der Verein 
barung der deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, mit den Arbeitnehmer- 
uud Angestelltenverbänden vom t5. November 1918 beigetrcten.
	        
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