Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Als  achtstündig«  Arbeitszeit  gilt:
L.  a)  für  die  Arbeiter  unter  Tage,  wozu  auch  die  in  der  Kohlengewinnung ­
  beschäftigten  Tagcbauarbeiter  gehören:  Tie  Zeit  vom  Beginn ­
  der  Einfahrt  bis  zum  Ende  der  Ausfahrt,  einschließlich  einer  halbstündigen ­
  Frühstückspause,  aber  ausschließlich  Umkleiden  und  Waschen,
b)  für  die  Arbeiter  über  Tage:  Die  reine  Arbeitszeit  von  acht
Stunden,  allgemeine  Pausen  verlängern  diese  also  um  die  Zeitdauer  der
Pausen,  Ausgenommen  von  dieser  Regelung  bleiben  alle  Fuhrwerksund
  landwirtschaftlichen  Arbeiter,
II.  Lohnsätze.
3.  a)  Allen  Arbeitern,  die  in  der  Kohlenförderung  im  Gedinge
beschäftigt  werden,  wird  vom  t,  Januar  1919  ab  ein  Mindestlohn  für
die  achtstündige  Schicht  im  Durchschnitt  der  Lohnperiode  gewährleistet,
Voraussetzung  des  Mindestlohnes  ist  die  normale  Leistung.  Dieser  Mindestlohn ­
  beträgt  für:
Tiefbau-Hauer  bei  der  Kohlengewinnung  ,  ,  ,  1POO  Mk,
Förderleute  bei  der  Kohlengewinnung  ,  ,  ,  ,  10  80  „
Die  Gedingcsätze  bczw.  Towrigs  werden  beibehalten;  sie  sind  für
die  all  Kündige  Arbeitszeit  so  hoch  festzusetzen,  wie  es  seither  für  die
längere  Arbeitszeit  geschehen  ist.  Diese  Zusage  ist  gemacht  worden,  nachdem ­
  die  Vertreter  der  Arbeitnehmerverbände  der  Auffassung  waren,  daß
durch  die  Einführung  der  achtstündigen  Schicht  eine  Verminderung  der
Arbeitsleistung  nicht  eintreten  wird,
st.  Allen  Arbeitern  im  SHichtlohn  werden  folgende  Lohnsätze
zugestanden:
a)  Tiefbaubet  riebe.
Hauer  beim  Grubenausbau  10,20  Mk,
Förderleute  beim  Grubenausbau  10,00  „
Anschläger  u.  Förderleute  bet  Ketten-  u.  Seilbahnen  10,00  „
Maschincnwäter,  Handwerker  und  Heizer  ,  ,  ,  ,  10,00  „
b)  Tagebaubetriebe  (im  Abraum),
Baggerführer,  Lokomotivführer  ,  ,  .  ,  .  10,00—12,00  Mk,
Gelernte  Lokomotivheizer,  gel.  Baggerheizer,  gel,
Baggcrmaschtnistcn  9,00  10,00  „
Klappenschläger  0,00  „
Oberkipper  und  Vorarbeiter  9  00—  10,00  „
Abraumarbeiter  .  0,00  „
Gelernte  Handwerker  9,00—11,00  „
Im  Tagebau.
Kohlenbaggerführer,  Hauer  10,00—11,00  „
Baggerbedienung,  Trichterwagenbedienung  9,50—10,80  „
Ketten-  und  Setlbahnbcdienung  .■•••••  10,00  „
Gelernte  Handwerker  9,00—11,00  „
Pumpenwärter  0,00  „
Revierarbeiter  ■  .  .  .  .  8,00  „
cj  B  r  i  k  e  t  t  f  a  b  r  i  k  c  in
Arbeiter  in  Brikettfabrikcn  über  18  Jahre  ,  ,  9,00—10,00  „

mh

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