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Bei einer Befahrung des Inspektors Drewermann mit dem
Betriebsführer habe ersterer einen Bremser gefragt, wieviel
Wagen er schon fortgezogen habe. Der Bremser habe geant
wortet: „40." „Wieviel gekippt?" habe ersterer weiter gefragt,
worauf der Bremser antwortete: „zwei." „Zwei Wagen?" wurde
er erstaunt gefragt. Tann habe Betriebsführer Stallknecht ge
sagt: „Wenn Du nicht mehr kippst, bestrafe ich Dich mit 1,50
Mark." Demnach wird dieses ungesetzliche Wagennullen nicht
nur bei mangelhafter Füllung angewandt, sondern es wird auch
noch gezwungen dazu, ob mit oder ohne Grund.
Dann geht uns aus Oberschlesien noch
Auszug aus Lohnbüchern zu.
Es waren eingegangen von
Diese enthielten Löhne von
folgender weiterer
Privatgruben 278 Lohnzettel.
Oktober
November
Dezember
1,50—2,00 Mk.
6
7
6
2,00—2,50 „
4
7
7
2,51—3,00 .,
14
12
11
3,01—3,50 „
24
25
27
8,51—4,00 „
32
41
41
4,01—4,50 „
35
44
37
4,51—5,00 „
57
48
40
5,01—5,50 „
31
50
42
5,51—600 „
26
26
30
6,01—6,50 „
14
13
17
6,51—7,00 „
8
4
5
7,01—7,50 „
1
1
i
7,51—8,00 „
1
—
1
253
278
274
Von den Staatsgruben waren
54 Lohnzettcl
eingegangen.
Diese enthielten Löhne von:
Oktober
November
Dezember
3,00—3,50 Mk.
—
—
—
3.51—4,00 ,.
6
6
8
4,01—4,50 ,.
11
12
11
4,51—5,00 „
3
7
1
5,01—5,50 „
9
10
13
5,51—600 „
11
6
4
6,01—6,60 „
3
4
7
6,51—7,00 „
3
5
4
7,01—7,50 „
4
i
2
7,51—8,00 „
1
2
4
51
53
54